Rechtsprechung
BPatG, 04.05.2017 - 7 W (pat) 16/16 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Bundespatentgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 17 PatG, § 3 Abs 2 PatKostG, § 7 Abs 1 S 1 PatKostG, § 7 Abs 1 S 2 PatKostG, § 123 Abs 1 PatG
Patentbeschwerdeverfahren - "Dübel bez. Befestigungsmaterial zur Herstellung von Befestigungen in einem Bohrloch" - zur Wiedereinsetzung in die versäumte Frist zur Zahlung der Jahresgebühr - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erfolgsaussichten eines Antrags auf Wiedereinsetzung in die Frist zur Zahlung der vierten Jahresgebühr für ein Patent mit der Bezeichnung "Dübel bez. Befestigungsmaterial zur Herstellung von Befestigungen in einem Bohrloch"
- rewis.io
Patentbeschwerdeverfahren - "Dübel bez. Befestigungsmaterial zur Herstellung von Befestigungen in einem Bohrloch" - zur Wiedereinsetzung in die versäumte Frist zur Zahlung der Jahresgebühr None None
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
Patentbeschwerdeverfahren - "Dübel bez. Befestigungsmaterial zur Herstellung von Befestigungen in einem Bohrloch" - zur Wiedereinsetzung in die versäumte Frist zur Zahlung der Jahresgebühr
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BPatG, 21.01.2016 - 7 W (pat) 90/14
Patentbeschwerdeverfahren - "Vorrichtung zum Prüfen und Kalibrieren von …
Auszug aus BPatG, 04.05.2017 - 7 W (pat) 16/16
In einer Anwaltskanzlei muss aber durch geeignete organisatorische Maßnahmen sichergestellt werden, dass ein so außergewöhnlicher und bedeutsamer Vorgang wie die Rückbuchung eines Gebührenbetrages, der zum Verlust des betroffenen Schutzrechts führen kann, unmittelbar dem Anwalt zur Kenntnis gebracht wird (vgl. z. B. die Senatsbeschlüsse vom 21. Januar 2016, 7 W (pat) 90/14 unter II.4, juris Tz. 25, und vom 25. April 2016, 7 W (pat) 5/15, juris Tz. 49).Dies fällt grundsätzlich in den Verantwortungsbereich des Zahlungsschuldners und ist von diesem zu vertreten (vgl. z. B. die Senatsbeschlüsse vom 21. Januar 2016, 7 W (pat) 90/14 unter II.4, juris Tz. 24, und vom 25. April 2016, 7 W (pat) 5/15, juris Tz. 28).
- BPatG, 25.04.2016 - 7 W (pat) 5/15
Zurückweisung des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Zahlung …
Auszug aus BPatG, 04.05.2017 - 7 W (pat) 16/16
In einer Anwaltskanzlei muss aber durch geeignete organisatorische Maßnahmen sichergestellt werden, dass ein so außergewöhnlicher und bedeutsamer Vorgang wie die Rückbuchung eines Gebührenbetrages, der zum Verlust des betroffenen Schutzrechts führen kann, unmittelbar dem Anwalt zur Kenntnis gebracht wird (vgl. z. B. die Senatsbeschlüsse vom 21. Januar 2016, 7 W (pat) 90/14 unter II.4, juris Tz. 25, und vom 25. April 2016, 7 W (pat) 5/15, juris Tz. 49).Dies fällt grundsätzlich in den Verantwortungsbereich des Zahlungsschuldners und ist von diesem zu vertreten (vgl. z. B. die Senatsbeschlüsse vom 21. Januar 2016, 7 W (pat) 90/14 unter II.4, juris Tz. 24, und vom 25. April 2016, 7 W (pat) 5/15, juris Tz. 28).
- BGH, 29.10.2013 - X ZB 17/12
Bergbaumaschine - Wiedereinsetzung bei Versäumung gegenüber dem Patentamt …
Auszug aus BPatG, 04.05.2017 - 7 W (pat) 16/16
Zum anderen ergibt sich aus einer solchen Anweisung nicht hinreichend deutlich, unter welchen Voraussetzungen eine Unterrichtung des Anwalts zwingend erforderlich ist (vgl. BGH GRUR 2014, 102, Tz. 16 - Bergbaumaschine - bezüglich einer Anweisung, alle erkennbaren Probleme und Fragen mit dem verantwortlichen Anwalt zu klären). - BPatG, 10.04.2017 - 7 W (pat) 18/16
Begründetheit einer Beschwerde gegen den zurückweisenden Beschluss des DPMA über …
Auszug aus BPatG, 04.05.2017 - 7 W (pat) 16/16
Am 26. Januar 2015 sei in der Kanzlei der Verfahrensbevollmächtigten zu der Leitakte 50 2004 008 735 - diese Leitakte ist Gegenstand des Beschwerdeverfahrens 7 W (pat) 18/16 - eine Mitteilung des Patentamts vom 21. Januar 2015 eingegangen, wonach die Gebührenzahlung in dieser Leitakte verspätet sei.