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   BPatG, 04.06.2008 - 26 W (pat) 8/07   

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BPatG, 04.06.2008 - 26 W (pat) 8/07 (https://dejure.org/2008,36301)
BPatG, Entscheidung vom 04.06.2008 - 26 W (pat) 8/07 (https://dejure.org/2008,36301)
BPatG, Entscheidung vom 04. Juni 2008 - 26 W (pat) 8/07 (https://dejure.org/2008,36301)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 04.06.2008 - 26 W (pat) 8/07
    Die Unterscheidungskraft ist zum einen im Hinblick auf die angemeldeten Waren oder Dienstleistungen und zum anderen im Hinblick auf die beteiligten Verkehrskreise zu beurteilen (vgl. EuGH GRUR Int. 2003, 632, 635 - Linde u. a.; GRUR Int. 2004, 500, 504 - Postkantoor; GRUR Int. 2004, 631, 633 - Dreidimensionale Tablettenform).

    Maßgeblich für die Schutzfähigkeit zusammengesetzter Begriffe ist, ob der durch die Kombination bewirkte Gesamteindruck über die Zusammenfügung beschreibender Elemente hinausgeht oder sich in deren bloßer Summenwirkung erschöpft (vgl. EuGH GRUR 2004, 674, 678 - Postkantoor; GRUR 2004, 680, 681 - BIOMILD; GRUR Int. 2005, 1012, 1014 - BioID).

  • BGH, 01.02.2001 - I ZB 55/98

    LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER; Unterscheidungskraft bei beschreibender werblicher

    Auszug aus BPatG, 04.06.2008 - 26 W (pat) 8/07
    Die von der Anmelderin behauptete fremdsprachige Herkunft der Begriffe ist hier unerheblich, da nach ständiger Rechtsprechung fremdsprachige Begriffe den entsprechenden deutschen gleichgestellt sind, sofern sie geläufige warenbeschreibende Bezeichnungen darstellen, die von den angesprochenen inländischen Verkehrskreisen auch verstanden werden (vgl. BGH GRUR 2001, 1047,.
  • BPatG, 20.12.2004 - 30 W (pat) 192/03
    Auszug aus BPatG, 04.06.2008 - 26 W (pat) 8/07
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass auch bei technischen Produkten das Design, hier des Schaltschranks/Racks/Gehäuses, ein wichtiges Qualitätsmerkmal ist (vgl. BPatG PAVIS PROMA 30 W (pat) 192/03 - Compact-Panel).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 04.06.2008 - 26 W (pat) 8/07
    Maßgeblich für die Schutzfähigkeit zusammengesetzter Begriffe ist, ob der durch die Kombination bewirkte Gesamteindruck über die Zusammenfügung beschreibender Elemente hinausgeht oder sich in deren bloßer Summenwirkung erschöpft (vgl. EuGH GRUR 2004, 674, 678 - Postkantoor; GRUR 2004, 680, 681 - BIOMILD; GRUR Int. 2005, 1012, 1014 - BioID).
  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus BPatG, 04.06.2008 - 26 W (pat) 8/07
    Die von der Anmelderin dargelegte Mehrdeutigkeit ist unbeachtlich, sofern nur ein beschreibender Sinngehalt besteht, was vorliegend ohne weiteres zu bejahen ist (vgl. EuGH GRUR 2004, 146 ff. - DOUBLEMINT).
  • BGH, 22.04.2004 - I ZR 189/01

    URLAUB DIREKT

    Auszug aus BPatG, 04.06.2008 - 26 W (pat) 8/07
    GRUR 2001, 1153, 1154 - marktfrisch; GRUR 2004, 778 - URLAUB DIREKT).
  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 58/98

    Anti KALK; Unterscheidungskraft einer farbigen Bildmarke mit Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 04.06.2008 - 26 W (pat) 8/07
    GRUR 2001, 1153, 1154 - marktfrisch; GRUR 2004, 778 - URLAUB DIREKT).
  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

    Auszug aus BPatG, 04.06.2008 - 26 W (pat) 8/07
    Maßgeblich für die Schutzfähigkeit zusammengesetzter Begriffe ist, ob der durch die Kombination bewirkte Gesamteindruck über die Zusammenfügung beschreibender Elemente hinausgeht oder sich in deren bloßer Summenwirkung erschöpft (vgl. EuGH GRUR 2004, 674, 678 - Postkantoor; GRUR 2004, 680, 681 - BIOMILD; GRUR Int. 2005, 1012, 1014 - BioID).
  • EuGH, 29.04.2004 - C-456/01

    Henkel / HABM

    Auszug aus BPatG, 04.06.2008 - 26 W (pat) 8/07
    Die Unterscheidungskraft ist zum einen im Hinblick auf die angemeldeten Waren oder Dienstleistungen und zum anderen im Hinblick auf die beteiligten Verkehrskreise zu beurteilen (vgl. EuGH GRUR Int. 2003, 632, 635 - Linde u. a.; GRUR Int. 2004, 500, 504 - Postkantoor; GRUR Int. 2004, 631, 633 - Dreidimensionale Tablettenform).
  • EuGH, 08.04.2003 - C-53/01

    Linde

    Auszug aus BPatG, 04.06.2008 - 26 W (pat) 8/07
    Die Unterscheidungskraft ist zum einen im Hinblick auf die angemeldeten Waren oder Dienstleistungen und zum anderen im Hinblick auf die beteiligten Verkehrskreise zu beurteilen (vgl. EuGH GRUR Int. 2003, 632, 635 - Linde u. a.; GRUR Int. 2004, 500, 504 - Postkantoor; GRUR Int. 2004, 631, 633 - Dreidimensionale Tablettenform).
  • BPatG, 29.07.2019 - 26 W (pat) 1/15
    (3) Der Bindestrich zwischen beiden Begriffen entspricht der in der deutschen Rechtschreibung üblichen Kopplung fremdsprachiger oder entlehnter Wörter (vgl. BPatG 26 W (pat) 33/15 - Supra-Comfort; 26 W (pat) 8/07 - Comfort-Panel).
  • BPatG, 19.10.2016 - 26 W (pat) 33/15

    Markenbeschwerdeverfahren - "Supra-Comfort" - keine Unterscheidungskraft - keine

    bbb) "Comfort" ist ein Begriff des englischen Grundwortschatzes, der u. a. die Bedeutung "Behaglichkeit, Bequemlichkeit" hat und wegen der weitgehenden klanglichen und schriftbildlichen Übereinstimmung mit dem geläufigen deutschen Begriff "Komfort" vom inländischen Verkehr auch ohne weiteres in diesem Sinne verstanden wird (vgl. 30 W (pat) 514/14 - iComfort; 26 W (pat) 47/09 - comfort; 25 W (pat) 509/12 - COMFORT PAINTS; 25 W (pat) 231/09 - Comfort Fit; 26 W (pat) 8/07 - Comfort-Panel; 29 W (pat) 247/00 - Comfort Call; 26 W (pat) 122/95 - SELECT COMFORT).

    cc) Das sprachüblich gebildete Anmeldezeichen "Supra-Comfort" wird daher von den angesprochenen breiten Verkehrskreisen in seiner Gesamtheit als "hervorragender Komfort", "großartige luxuriöse Ausstattung" oder "höchste Annehmlichkeiten bietend" verstanden werden, wobei die Schreibweise mit Bindestrich der in der deutschen Rechtschreibung üblichen Kopplung fremdsprachiger oder entlehnter Wörter entspricht und keine Besonderheit darstellt (vgl. BPatG 26 W (pat) 8/07 - Comfort-Panel).

  • BPatG, 13.03.2023 - 26 W (pat) 543/22
    bbb) Die Schreibweise mit Bindestrich stellt keine Besonderheit dar, weil dieser in der deutschen Rechtschreibung der üblichen Kopplung fremdsprachiger Wörter entspricht (BPatG 26 W (pat) 8/07 - Comfort-Panel) und ein werbeübliches Gestaltungsmittel darstellt, das die Möglichkeit bietet, die einzelnen Bestandteile als solche zu kennzeichnen, sie gegeneinander abzusetzen und sie dadurch für die Lesenden hervorzuheben.
  • BPatG, 10.12.2015 - 30 W (pat) 514/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "iComfort" - Unterscheidungskraft - kein

    Ebenso ist der Markenstelle darin zu folgen, dass "Comfort" ein Begriff des englischen Grundwortschatzes ist, der u.a. die Bedeutung "Komfort" hat und wegen der weitgehenden klanglichen und schriftbildlichen Übereinstimmung mit diesem geläufigen deutschen Begriff vom inländischen Verkehr auch ohne weiteres in diesem Sinne verstanden wird (vgl. so schon BPatG PAVIS PROMA, Beschl. v. 8. April 2009, 26 W (pat) 47/09 - "Comfort"; siehe etwa auch BPatG PAVIS PROMA, Beschl. v. 16. Februar 2012, 25 W (pat) 509/12 - "COMFORT PAINTS"; BPatG, Beschl. v. 22. Juli 2010, 25 W (pat) 231/09 - "Comfort Fit"; BPatG, Beschl. v. 4. Juni 2008, 26 W (pat) 8/07 - "Comfort-Panel"; BPatG, Beschl. v. 27. September 2000, 29 W (pat) 247/00 - "Comfort Call").
  • BPatG, 19.06.2012 - 27 W (pat) 516/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "TRUST US - Bayreuth" - keine Unterscheidungskraft

    Der zur leichteren Erfassbarkeit eingefügte Bindestrich sei üblich (vgl. BPatG, 29 W (pat) 112/99 - bio-energetische Zellstrom-Creme; BPatG, 28 W (pat) 87/05 - billiger-ist-nicht; HABM, R1216/07-4 - auto-auto; BPatG, 26 W (pat) 8/07 - Comfort-Panel).
  • BPatG, 17.07.2023 - 26 W (pat) 511/21
    Der Bindestrich stellt vielmehr ein werbeübliches Gestaltungsmittel dar, das die Möglichkeit bietet, die einzelnen Bestandteile als solche zu kennzeichnen, sie gegeneinander abzusetzen und sie dadurch für die Lesenden hervorzuheben und ihre Aufmerksamkeit zu gewinnen (BPatG 29 W (pat) 545/20 - To-Relax-Liste; 29 W (pat) 548/16 - Yes!-Changemanagement; 26 W (pat) 8/07 - Comfort-Panel).
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