Rechtsprechung
   BPatG, 04.06.2014 - 26 W (pat) 515/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,27262
BPatG, 04.06.2014 - 26 W (pat) 515/13 (https://dejure.org/2014,27262)
BPatG, Entscheidung vom 04.06.2014 - 26 W (pat) 515/13 (https://dejure.org/2014,27262)
BPatG, Entscheidung vom 04. Juni 2014 - 26 W (pat) 515/13 (https://dejure.org/2014,27262)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,27262) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "my Stadtwerk (Wort-Bild-Marke)" - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "my Stadtwerk (Wort-Bild-Marke)" - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Markenbeschwerdeverfahren - "my Stadtwerk (Wort-Bild-Marke)" - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BPatG, 19.11.2012 - 27 W (pat) 16/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "my bed" - fehlende Unterscheidungskraft

    Auszug aus BPatG, 04.06.2014 - 26 W (pat) 515/13
    Insoweit hat bereits die Markenstelle zutreffend dargelegt, dass es sich bei dem Begriff "Stadtwerk" um die im Verkehr übliche und dem deutschen Durchschnittsverbraucher bekannte Bezeichnung für (irgend)ein kommunales Unternehmen handelt, das für die Grundversorgung der Bevölkerung mit u. a. Wasser und Gas sowie die Abwasser- und Abfallentsorgung  zuständig ist, und dass das ihm vorangestellte englische Wort "my" mit der dem normal informierten deutschen Durchschnittsverbraucher bekannten Bedeutung "mein" ein werbeüblicher, den Verkehr persönlich ansprechender, jedoch nicht auf ein einzelnes Unternehmen hinweisender Begriff ist (ebenso: BPatG PAVIS PROMA 30 W (pat) 85/10 - MYPILOT; 28 W (pat) 72/12 - MySpass; 27 W (pat) 16/12 - my bed; 26 W (pat) 122/09 - mykaraokeradio) , und dass auch die Verbindung dieser beiden für sich genommen nicht unterscheidungskräftigen Wortbestandteile selbst der Unterscheidungskraft i. S  d. § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG entbehrt, weil sie sich in einer anpreisenden Sachaussage erschöpft.
  • BPatG, 29.09.2010 - 26 W (pat) 122/09

    Markenbeschwerdeverfahren - "mykaraokeradio" - Freihaltungsbedürfnis - keine

    Auszug aus BPatG, 04.06.2014 - 26 W (pat) 515/13
    Insoweit hat bereits die Markenstelle zutreffend dargelegt, dass es sich bei dem Begriff "Stadtwerk" um die im Verkehr übliche und dem deutschen Durchschnittsverbraucher bekannte Bezeichnung für (irgend)ein kommunales Unternehmen handelt, das für die Grundversorgung der Bevölkerung mit u. a. Wasser und Gas sowie die Abwasser- und Abfallentsorgung  zuständig ist, und dass das ihm vorangestellte englische Wort "my" mit der dem normal informierten deutschen Durchschnittsverbraucher bekannten Bedeutung "mein" ein werbeüblicher, den Verkehr persönlich ansprechender, jedoch nicht auf ein einzelnes Unternehmen hinweisender Begriff ist (ebenso: BPatG PAVIS PROMA 30 W (pat) 85/10 - MYPILOT; 28 W (pat) 72/12 - MySpass; 27 W (pat) 16/12 - my bed; 26 W (pat) 122/09 - mykaraokeradio) , und dass auch die Verbindung dieser beiden für sich genommen nicht unterscheidungskräftigen Wortbestandteile selbst der Unterscheidungskraft i. S  d. § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG entbehrt, weil sie sich in einer anpreisenden Sachaussage erschöpft.
  • BGH, 10.06.2010 - I ZB 39/09

    Buchstabe T mit Strich

    Auszug aus BPatG, 04.06.2014 - 26 W (pat) 515/13
    Da es für die Schutzfähigkeit einer angemeldeten Marke auf deren Gesamtheit ankommt, kann selbst die Verbindung von ausschließlich schutzunfähigen Markenbestandteilen eintragungsfähig sein, wenn die Bestandteile, die für sich gesehen nicht unterscheidungskräftig sind, in ihrer Kombination über eine hinreichende Unterscheidungskraft verfügen (EuGH GRUR 2004, 943 - SAT.2; BGH GRUR 2011, 65 - Buchstabe T mit Strich).
  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus BPatG, 04.06.2014 - 26 W (pat) 515/13
    Da es für die Schutzfähigkeit einer angemeldeten Marke auf deren Gesamtheit ankommt, kann selbst die Verbindung von ausschließlich schutzunfähigen Markenbestandteilen eintragungsfähig sein, wenn die Bestandteile, die für sich gesehen nicht unterscheidungskräftig sind, in ihrer Kombination über eine hinreichende Unterscheidungskraft verfügen (EuGH GRUR 2004, 943 - SAT.2; BGH GRUR 2011, 65 - Buchstabe T mit Strich).
  • BGH, 21.02.2008 - I ZB 24/05

    VISAGE

    Auszug aus BPatG, 04.06.2014 - 26 W (pat) 515/13
    Das setzt allerdings voraus, dass sie charakteristische Gestaltungselemente aufweisen, in denen der Verkehr einen Hinweis auf die betriebliche Herkunft sehen kann (BGH GRUR 2008, 710 - VISAGE).
  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus BPatG, 04.06.2014 - 26 W (pat) 515/13
    Solche Zeichen oder Angaben dürfen deshalb nicht aufgrund einer Eintragung nur für ein Unternehmen monopolisiert werden (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, 725 - Chiemsee; GRUR 2004, 146, 147 - DOUBLEMINT; GRUR 2004, 674, 676 - Postkantoor; GRUR 2004, 680, 681 - BIOMILD).
  • BGH, 20.06.1996 - I ZB 31/95

    "MEGA"; Eintragungsfähigkeit einer Marke für Zigaretten

    Auszug aus BPatG, 04.06.2014 - 26 W (pat) 515/13
    Unter sonstigen Merkmalen im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG  sind alle Angaben und Zeichen zu verstehen, die für den Warenverkehr wichtige und für die umworbenen Abnehmerkreise irgendwie bedeutsame Umstände mit Bezug auf die Ware/Dienstleistung beschreiben (BGH GRUR 1996, 770, 771 - MEGA).
  • BPatG, 23.02.2012 - 30 W (pat) 85/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "MYPILOT (IR-Marke)" - keine Unterscheidungskraft

    Auszug aus BPatG, 04.06.2014 - 26 W (pat) 515/13
    Insoweit hat bereits die Markenstelle zutreffend dargelegt, dass es sich bei dem Begriff "Stadtwerk" um die im Verkehr übliche und dem deutschen Durchschnittsverbraucher bekannte Bezeichnung für (irgend)ein kommunales Unternehmen handelt, das für die Grundversorgung der Bevölkerung mit u. a. Wasser und Gas sowie die Abwasser- und Abfallentsorgung  zuständig ist, und dass das ihm vorangestellte englische Wort "my" mit der dem normal informierten deutschen Durchschnittsverbraucher bekannten Bedeutung "mein" ein werbeüblicher, den Verkehr persönlich ansprechender, jedoch nicht auf ein einzelnes Unternehmen hinweisender Begriff ist (ebenso: BPatG PAVIS PROMA 30 W (pat) 85/10 - MYPILOT; 28 W (pat) 72/12 - MySpass; 27 W (pat) 16/12 - my bed; 26 W (pat) 122/09 - mykaraokeradio) , und dass auch die Verbindung dieser beiden für sich genommen nicht unterscheidungskräftigen Wortbestandteile selbst der Unterscheidungskraft i. S  d. § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG entbehrt, weil sie sich in einer anpreisenden Sachaussage erschöpft.
  • EuGH, 08.05.2008 - C-304/06

    Eurohypo / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus BPatG, 04.06.2014 - 26 W (pat) 515/13
    Unterscheidungskraft im Sinne dieser Bestimmung weisen Marken auf, die die Eignung besitzen, die beanspruchten Waren und Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und sie von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden; denn die Hauptfunktion einer Marke besteht darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (EuGH GRUR 2008, 608, 610 - EUROHYPO; BGH GRUR 2006, 850, 854 - FUSSBALL WM 2006).
  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus BPatG, 04.06.2014 - 26 W (pat) 515/13
    Solche Zeichen oder Angaben dürfen deshalb nicht aufgrund einer Eintragung nur für ein Unternehmen monopolisiert werden (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, 725 - Chiemsee; GRUR 2004, 146, 147 - DOUBLEMINT; GRUR 2004, 674, 676 - Postkantoor; GRUR 2004, 680, 681 - BIOMILD).
  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

  • BGH, 18.03.1999 - I ZB 27/96

    HOUSE OF BLUES

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

  • EuGH, 29.04.2004 - C-456/01

    Henkel / HABM

  • BPatG, 09.06.2021 - 29 W (pat) 540/19
    Die Ausgestaltung von Wortbestandteilen mittels Umrahmungen oder Sprechblasen stellt ein übliches Werbemittel dar, welchem regelmäßig keine Unterscheidungskraft zukommt (vgl. BPatG, Beschluss vom 28.04.2004, 32 W (pat) 75/02 - My favourite music; Beschluss vom 04.06.2014, 26 W (pat) 515/13 - my Stadtwerk; EuG T-0152/20, Urteil vom 02.12.2020 - HOME CONNECT).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht