Rechtsprechung
BPatG, 04.06.2014 - 26 W (pat) 515/13 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Bundespatentgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren - "my Stadtwerk (Wort-Bild-Marke)" - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis - rewis.io
Markenbeschwerdeverfahren - "my Stadtwerk (Wort-Bild-Marke)" - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
Markenbeschwerdeverfahren - "my Stadtwerk (Wort-Bild-Marke)" - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (16)
- BPatG, 19.11.2012 - 27 W (pat) 16/12
Markenbeschwerdeverfahren - "my bed" - fehlende Unterscheidungskraft
Auszug aus BPatG, 04.06.2014 - 26 W (pat) 515/13
Insoweit hat bereits die Markenstelle zutreffend dargelegt, dass es sich bei dem Begriff "Stadtwerk" um die im Verkehr übliche und dem deutschen Durchschnittsverbraucher bekannte Bezeichnung für (irgend)ein kommunales Unternehmen handelt, das für die Grundversorgung der Bevölkerung mit u. a. Wasser und Gas sowie die Abwasser- und Abfallentsorgung zuständig ist, und dass das ihm vorangestellte englische Wort "my" mit der dem normal informierten deutschen Durchschnittsverbraucher bekannten Bedeutung "mein" ein werbeüblicher, den Verkehr persönlich ansprechender, jedoch nicht auf ein einzelnes Unternehmen hinweisender Begriff ist (ebenso: BPatG PAVIS PROMA 30 W (pat) 85/10 - MYPILOT; 28 W (pat) 72/12 - MySpass; 27 W (pat) 16/12 - my bed; 26 W (pat) 122/09 - mykaraokeradio) , und dass auch die Verbindung dieser beiden für sich genommen nicht unterscheidungskräftigen Wortbestandteile selbst der Unterscheidungskraft i. S d. § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG entbehrt, weil sie sich in einer anpreisenden Sachaussage erschöpft. - BPatG, 29.09.2010 - 26 W (pat) 122/09
Markenbeschwerdeverfahren - "mykaraokeradio" - Freihaltungsbedürfnis - keine …
Auszug aus BPatG, 04.06.2014 - 26 W (pat) 515/13
Insoweit hat bereits die Markenstelle zutreffend dargelegt, dass es sich bei dem Begriff "Stadtwerk" um die im Verkehr übliche und dem deutschen Durchschnittsverbraucher bekannte Bezeichnung für (irgend)ein kommunales Unternehmen handelt, das für die Grundversorgung der Bevölkerung mit u. a. Wasser und Gas sowie die Abwasser- und Abfallentsorgung zuständig ist, und dass das ihm vorangestellte englische Wort "my" mit der dem normal informierten deutschen Durchschnittsverbraucher bekannten Bedeutung "mein" ein werbeüblicher, den Verkehr persönlich ansprechender, jedoch nicht auf ein einzelnes Unternehmen hinweisender Begriff ist (ebenso: BPatG PAVIS PROMA 30 W (pat) 85/10 - MYPILOT; 28 W (pat) 72/12 - MySpass; 27 W (pat) 16/12 - my bed; 26 W (pat) 122/09 - mykaraokeradio) , und dass auch die Verbindung dieser beiden für sich genommen nicht unterscheidungskräftigen Wortbestandteile selbst der Unterscheidungskraft i. S d. § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG entbehrt, weil sie sich in einer anpreisenden Sachaussage erschöpft. - BGH, 10.06.2010 - I ZB 39/09
Buchstabe T mit Strich
Auszug aus BPatG, 04.06.2014 - 26 W (pat) 515/13
Da es für die Schutzfähigkeit einer angemeldeten Marke auf deren Gesamtheit ankommt, kann selbst die Verbindung von ausschließlich schutzunfähigen Markenbestandteilen eintragungsfähig sein, wenn die Bestandteile, die für sich gesehen nicht unterscheidungskräftig sind, in ihrer Kombination über eine hinreichende Unterscheidungskraft verfügen (EuGH GRUR 2004, 943 - SAT.2; BGH GRUR 2011, 65 - Buchstabe T mit Strich).
- EuGH, 16.09.2004 - C-329/02
BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT …
Auszug aus BPatG, 04.06.2014 - 26 W (pat) 515/13
Da es für die Schutzfähigkeit einer angemeldeten Marke auf deren Gesamtheit ankommt, kann selbst die Verbindung von ausschließlich schutzunfähigen Markenbestandteilen eintragungsfähig sein, wenn die Bestandteile, die für sich gesehen nicht unterscheidungskräftig sind, in ihrer Kombination über eine hinreichende Unterscheidungskraft verfügen (EuGH GRUR 2004, 943 - SAT.2; BGH GRUR 2011, 65 - Buchstabe T mit Strich). - BGH, 21.02.2008 - I ZB 24/05
VISAGE
Auszug aus BPatG, 04.06.2014 - 26 W (pat) 515/13
Das setzt allerdings voraus, dass sie charakteristische Gestaltungselemente aufweisen, in denen der Verkehr einen Hinweis auf die betriebliche Herkunft sehen kann (BGH GRUR 2008, 710 - VISAGE). - EuGH, 04.05.1999 - C-108/97
Windsurfing Chiemsee
Auszug aus BPatG, 04.06.2014 - 26 W (pat) 515/13
Solche Zeichen oder Angaben dürfen deshalb nicht aufgrund einer Eintragung nur für ein Unternehmen monopolisiert werden (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, 725 - Chiemsee; GRUR 2004, 146, 147 - DOUBLEMINT; GRUR 2004, 674, 676 - Postkantoor; GRUR 2004, 680, 681 - BIOMILD). - BGH, 20.06.1996 - I ZB 31/95
"MEGA"; Eintragungsfähigkeit einer Marke für Zigaretten
Auszug aus BPatG, 04.06.2014 - 26 W (pat) 515/13
Unter sonstigen Merkmalen im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG sind alle Angaben und Zeichen zu verstehen, die für den Warenverkehr wichtige und für die umworbenen Abnehmerkreise irgendwie bedeutsame Umstände mit Bezug auf die Ware/Dienstleistung beschreiben (BGH GRUR 1996, 770, 771 - MEGA). - BPatG, 23.02.2012 - 30 W (pat) 85/10
Markenbeschwerdeverfahren - "MYPILOT (IR-Marke)" - keine Unterscheidungskraft
Auszug aus BPatG, 04.06.2014 - 26 W (pat) 515/13
Insoweit hat bereits die Markenstelle zutreffend dargelegt, dass es sich bei dem Begriff "Stadtwerk" um die im Verkehr übliche und dem deutschen Durchschnittsverbraucher bekannte Bezeichnung für (irgend)ein kommunales Unternehmen handelt, das für die Grundversorgung der Bevölkerung mit u. a. Wasser und Gas sowie die Abwasser- und Abfallentsorgung zuständig ist, und dass das ihm vorangestellte englische Wort "my" mit der dem normal informierten deutschen Durchschnittsverbraucher bekannten Bedeutung "mein" ein werbeüblicher, den Verkehr persönlich ansprechender, jedoch nicht auf ein einzelnes Unternehmen hinweisender Begriff ist (ebenso: BPatG PAVIS PROMA 30 W (pat) 85/10 - MYPILOT; 28 W (pat) 72/12 - MySpass; 27 W (pat) 16/12 - my bed; 26 W (pat) 122/09 - mykaraokeradio) , und dass auch die Verbindung dieser beiden für sich genommen nicht unterscheidungskräftigen Wortbestandteile selbst der Unterscheidungskraft i. S d. § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG entbehrt, weil sie sich in einer anpreisenden Sachaussage erschöpft. - EuGH, 08.05.2008 - C-304/06
Eurohypo / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 - …
Auszug aus BPatG, 04.06.2014 - 26 W (pat) 515/13
Unterscheidungskraft im Sinne dieser Bestimmung weisen Marken auf, die die Eignung besitzen, die beanspruchten Waren und Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und sie von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden; denn die Hauptfunktion einer Marke besteht darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (EuGH GRUR 2008, 608, 610 - EUROHYPO; BGH GRUR 2006, 850, 854 - FUSSBALL WM 2006). - EuGH, 23.10.2003 - C-191/01
EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN …
Auszug aus BPatG, 04.06.2014 - 26 W (pat) 515/13
Solche Zeichen oder Angaben dürfen deshalb nicht aufgrund einer Eintragung nur für ein Unternehmen monopolisiert werden (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, 725 - Chiemsee; GRUR 2004, 146, 147 - DOUBLEMINT; GRUR 2004, 674, 676 - Postkantoor; GRUR 2004, 680, 681 - BIOMILD). - BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05
FUSSBALL WM 2006
- BGH, 18.03.1999 - I ZB 27/96
HOUSE OF BLUES
- EuGH, 12.02.2004 - C-363/99
Koninklijke KPN Nederland
- EuGH, 12.02.2004 - C-265/00
Campina Melkunie
- EuGH, 15.09.2005 - C-37/03
BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b …
- EuGH, 29.04.2004 - C-456/01
Henkel / HABM
- BPatG, 09.06.2021 - 29 W (pat) 540/19 Die Ausgestaltung von Wortbestandteilen mittels Umrahmungen oder Sprechblasen stellt ein übliches Werbemittel dar, welchem regelmäßig keine Unterscheidungskraft zukommt (vgl. BPatG, Beschluss vom 28.04.2004, 32 W (pat) 75/02 - My favourite music; Beschluss vom 04.06.2014, 26 W (pat) 515/13 - my Stadtwerk; EuG T-0152/20, Urteil vom 02.12.2020 - HOME CONNECT).