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   BPatG, 04.06.2018 - 7 W (pat) 2/17   

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BPatG, 04.06.2018 - 7 W (pat) 2/17 (https://dejure.org/2018,16705)
BPatG, Entscheidung vom 04.06.2018 - 7 W (pat) 2/17 (https://dejure.org/2018,16705)
BPatG, Entscheidung vom 04. Juni 2018 - 7 W (pat) 2/17 (https://dejure.org/2018,16705)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bundespatentgericht PDF
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Patentbeschwerdeverfahren - "Miniaturbohrfutter" - Wiedereinsetzung in die Frist zur Zahlung der Jahresgebühr - Absehen von der Einhaltung der Jahresausschlussfrist für eine Wiedereinsetzung nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen - Umstände, die ausschließlich der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BPatG, 04.06.2018 - 7 W (pat) 3/17

    Patentbeschwerdeverfahren - "Miniaturbohrfutter" - Wiedereinsetzung in die Frist

    Auszug aus BPatG, 04.06.2018 - 7 W (pat) 2/17
    Höchstvorsorglich werden die Anträge auf Aussetzung des Verfahrens und Verbindung mit dem Parallelverfahren zum Patent 500 02 609 - dieses wird beim Patentgericht unter dem Aktenzeichen 7 W (pat) 3/17 geführt - erneut gestellt bzw. aufrechterhalten.

    Für die beantragte Verbindung mit dem weiteren Beschwerdeverfahren 7 W (pat) 3/17 hat der Senat keinen Anlass gesehen.

  • BPatG, 25.04.2016 - 7 W (pat) 5/15

    Patentbeschwerdeverfahren - Zahlung der Einspruchsgebühr - "Verzögerte

    Auszug aus BPatG, 04.06.2018 - 7 W (pat) 2/17
    Die Nichtberücksichtigung des Beweisantrags stellt schon deshalb weder einen Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) noch etwa eine Verletzung des Rechtswegegebots (Art. 19 Abs. 4 GG) dar; auf die früheren Senatsentscheidungen mit vergleichbaren Sachverhalten, auf die der Senat zuletzt im Ladungszusatz hingewiesen hat (z. B Beschluss vom 25. April 2016, 7 W (pat) 5/15), kommt es bezüglich des Beweisantrags nicht an.
  • BGH, 29.03.2017 - XII ZB 567/16
    Auszug aus BPatG, 04.06.2018 - 7 W (pat) 2/17
    Dem Antrag auf Vernehmung des früheren Vertreters als Zeuge konnte der Senat schon deshalb nicht entsprechen, weil es sich insoweit um ein nicht präsentes Beweismittel handelt, das als Mittel der Glaubhaftmachung nicht geeignet ist (§ 294 Abs. 2 ZPO i. V. m. § 99 Abs. 1 PatG; vgl. z. B. BGH, Beschl. v. 29. März 2017, XII ZB 567/16 Tz. 16).
  • BGH, 10.01.2013 - I ZB 76/11

    Zurückweisung des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Zahlung

    Auszug aus BPatG, 04.06.2018 - 7 W (pat) 2/17
    Kann ein Antragsteller eine solche Darstellung nicht liefern, geht dies zu seinen Lasten (st. Rspr., vgl. BGH NJW 2008, 3501, 3502; BGH, Urt. v. 10. Januar 2013, I ZB 76/11, AnwBl 2013, 233; Senatsbeschluss v. 10. Mai 2012, 10 W (pat) 13/11, juris Tz. 17).
  • BPatG, 12.05.2016 - 7 W (pat) 29/15

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Sorgfaltspflichten des Anwalts bei durch

    Auszug aus BPatG, 04.06.2018 - 7 W (pat) 2/17
    Dass dies tatsächlich geschieht, ist Voraussetzung für den privilegierten Einzahlungstag (vgl. Senatsentscheidung vom 12. Mai 2016, 7 W (pat) 29/15, BlPMZ 2016, 378 - Verzögerte Einziehung; ebenso BPatG BlPMZ 2017, 338 - Trennwandeinrichtung; Schulte/Schell, PatG, 10. Aufl., PatKostZV § 2 Rdn. 28 für den Fall einer SEPA-Lastschrift) und im Sinne einer auflösenden Bedingung für die Erfüllung der Gebührenforderung zu verstehen.
  • BPatG, 21.10.2010 - 10 W (pat) 37/07
    Auszug aus BPatG, 04.06.2018 - 7 W (pat) 2/17
    Eine Wiedereinsetzung kann nämlich ohne Antrag nur gewährt werden, wenn die sie rechtfertigenden Tatsachen akten- oder offenkundig sind (vgl. Senatsentscheidung v. 21. Oktober 2010, 10 W (pat) 37/07, juris Tz. 14; BPatGE 25, 121; Schulte/ Schell a. a. O., § 123 Rdn. 17).
  • BPatG, 10.05.2012 - 10 W (pat) 13/11

    Anforderungen an die Darlegung von Wiedereinsetzungsgründen

    Auszug aus BPatG, 04.06.2018 - 7 W (pat) 2/17
    Kann ein Antragsteller eine solche Darstellung nicht liefern, geht dies zu seinen Lasten (st. Rspr., vgl. BGH NJW 2008, 3501, 3502; BGH, Urt. v. 10. Januar 2013, I ZB 76/11, AnwBl 2013, 233; Senatsbeschluss v. 10. Mai 2012, 10 W (pat) 13/11, juris Tz. 17).
  • BGH, 03.07.2008 - IX ZB 169/07
    Auszug aus BPatG, 04.06.2018 - 7 W (pat) 2/17
    Kann ein Antragsteller eine solche Darstellung nicht liefern, geht dies zu seinen Lasten (st. Rspr., vgl. BGH NJW 2008, 3501, 3502; BGH, Urt. v. 10. Januar 2013, I ZB 76/11, AnwBl 2013, 233; Senatsbeschluss v. 10. Mai 2012, 10 W (pat) 13/11, juris Tz. 17).
  • BPatG, 26.02.2009 - 10 W (pat) 40/06
    Auszug aus BPatG, 04.06.2018 - 7 W (pat) 2/17
    2012, 293 f. - Wäschespinne; BPatGE 51, 197, 202 - Überwachungsvorrichtung).
  • BPatG, 04.06.2018 - 7 W (pat) 3/17

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Erforderlicher Inhalt des

    Höchstvorsorglich werden die Anträge auf Aussetzung des Verfahrens und Verbindung mit dem Parallelverfahren zum Patent 199 45 551- dieses wird beim Patentgericht unter dem Aktenzeichen 7 W (pat) 2/17 geführt - erneut gestellt bzw. aufrechterhalten.

    Für die beantragte Verbindung mit dem weiteren Beschwerdeverfahren 7 W (pat) 2/17 hat der Senat keinen Anlass gesehen.

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