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   BPatG, 04.07.2006 - 5 W (pat) 3/06   

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BPatG, 04.07.2006 - 5 W (pat) 3/06 (https://dejure.org/2006,21664)
BPatG, Entscheidung vom 04.07.2006 - 5 W (pat) 3/06 (https://dejure.org/2006,21664)
BPatG, Entscheidung vom 04. Juli 2006 - 5 W (pat) 3/06 (https://dejure.org/2006,21664)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Bundespatentgericht PDF
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abänderung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses der Gebrauchsmusterabteilung I des Deutschen Patentamts und Markenamts; Berechnung der Kosten für das patentamtliche Löschungsverfahren nach der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO); Anerkennung der tarifmäßigen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 2007, 87
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (7)

  • BPatG, 07.12.2004 - 27 W (pat) 263/03
    Auszug aus BPatG, 04.07.2006 - 5 W (pat) 3/06
    In der Rechtsprechung des Bundespatentgerichts ist die Anwendung der BRAGO für die patentanwaltliche Tätigkeit in patentamtlichen Verfahren für das Markenlöschungsverfahren anerkannt (vgl. 27 W (pat) 68/02 und 27 W (pat) 263/03).

    An dieser Auffassung hat der 10. Senat in seiner Entscheidung vom 17. November 2005 (10 W (pat) 46/04) in Kenntnis der o. g. Entscheidung des 27. Senats (27 W (pat) 263/03) festgehalten.

  • BPatG, 17.11.2005 - 10 W (pat) 46/04
    Auszug aus BPatG, 04.07.2006 - 5 W (pat) 3/06
    An dieser Auffassung hat der 10. Senat in seiner Entscheidung vom 17. November 2005 (10 W (pat) 46/04) in Kenntnis der o. g. Entscheidung des 27. Senats (27 W (pat) 263/03) festgehalten.

    Dies lässt sich beispielsweise auch dem Beschluss vom 17. November 2005 im Verfahren 10 W (pat) 46/04 entnehmen, in dem der Patentanwalt für das amtliche Löschungsverfahren nach der BRAGO abgerechnet hat.

  • BPatG, 02.12.1998 - 29 W (pat) 194/93

    Gebühren und Kosten - Kostenerstattung im markenrechtlichen Beschwerdeverfahren

    Auszug aus BPatG, 04.07.2006 - 5 W (pat) 3/06
    Der Senat schließt sich der dortigen Begründung an, wonach es nicht gerechtfertigt ist, im Markenbeschwerdeverfahren die patentanwaltlichen Gebühren nach der BRAGO abzurechnen, wie es seit der Entscheidung des 29. Senats vom 2. Dezember 1998 (BPatGE 41, 6) Spruchpraxis ist, im amtlichen Verfahren jedoch auf Grundlage der Patentanwaltsgebührenordnung, was zu teilweise erheblich höheren Gebühren führt (vgl. auch Senatsbeschluss vom 23. Februar 2006 - 5 W (pat) 5/06).

    Hier wie dort ist zunächst für das gerichtliche Verfahren die Abrechnung nach der BRAGO eingeführt worden (5 W (pat) 433/04 bzw. BPatGE 41, 6), so dass eine kostenrechtliche Gleichbehandlung des amtlichen Löschungsverfahrens mit dem Löschungsbeschwerdeverfahren veranlasst ist.

  • BPatG, 23.02.2006 - 5 W (pat) 5/06
    Auszug aus BPatG, 04.07.2006 - 5 W (pat) 3/06
    Der Senat schließt sich der dortigen Begründung an, wonach es nicht gerechtfertigt ist, im Markenbeschwerdeverfahren die patentanwaltlichen Gebühren nach der BRAGO abzurechnen, wie es seit der Entscheidung des 29. Senats vom 2. Dezember 1998 (BPatGE 41, 6) Spruchpraxis ist, im amtlichen Verfahren jedoch auf Grundlage der Patentanwaltsgebührenordnung, was zu teilweise erheblich höheren Gebühren führt (vgl. auch Senatsbeschluss vom 23. Februar 2006 - 5 W (pat) 5/06).

    Insbesondere lag die Senatsentscheidung vom 23. Februar 2006 - 5 W (pat) 5/06, mit der über die Anwendbarkeit der BRAGO für die Gebühren eines Patentanwalts auch im patentamtlichen Gebrauchsmusterlöschungsverfahren entschieden wurde, bei Beschlussfassung der Gebrauchsmusterabteilung am 20. Juni 2005 noch nicht vor.

  • BGH, 01.04.1965 - Ia ZB 20/64

    Gebühren der Patentanwälte

    Auszug aus BPatG, 04.07.2006 - 5 W (pat) 3/06
    Auszugehen ist daher vom Mittelwert (vgl. Hartmann a. a. O., § 12, Rn. 13 und § 14, Rn. 14), also von 7, 5/10. Soweit Bühring, GbmG, 6. Aufl. 2002, § 17 Rn. 126, davon ausgeht, dass der Anwalt in einem Gebrauchmusterlöschungsverfahren 8/10-Gebühren beanspruchen kann, ist diese nicht näher begründete Ansicht durch die in Bezug genommene BGH-Entscheidung GRUR 1965, 621 ff. - Patentanwaltskosten nicht gedeckt.
  • BPatG, 01.06.2005 - 5 W (pat) 433/04

    Löschung eines Gebrauchsmusters; Voraussetzungen für den Löschungsgrund der

    Auszug aus BPatG, 04.07.2006 - 5 W (pat) 3/06
    Hier wie dort ist zunächst für das gerichtliche Verfahren die Abrechnung nach der BRAGO eingeführt worden (5 W (pat) 433/04 bzw. BPatGE 41, 6), so dass eine kostenrechtliche Gleichbehandlung des amtlichen Löschungsverfahrens mit dem Löschungsbeschwerdeverfahren veranlasst ist.
  • BPatG, 18.01.2005 - 27 W (pat) 68/02
    Auszug aus BPatG, 04.07.2006 - 5 W (pat) 3/06
    In der Rechtsprechung des Bundespatentgerichts ist die Anwendung der BRAGO für die patentanwaltliche Tätigkeit in patentamtlichen Verfahren für das Markenlöschungsverfahren anerkannt (vgl. 27 W (pat) 68/02 und 27 W (pat) 263/03).
  • BPatG, 13.10.2016 - 35 W (pat) 16/12

    Gebrauchsmusterbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - Beschwerde gegen

    Im Falle eines Gebrauchsmuster-Löschungsverfahrens sind diese Regelungen entsprechend heranzuziehen (vgl. BPatG Mitt. 2006, 518 ff.).
  • BPatG, 21.09.2009 - 5 W (pat) 432/06

    Eingeschränkte Erstattung von Doppelvertretungskosten (Kosten von Rechtsanwalt

    Zum anderen widerspräche das Ergebnis der Gleichstellung der Tätigkeit der Patentanwälte mit der der Rechtsanwälte, wie sie in der Rechtsprechung des Senats zur Abrechnung nach der BRAGO bzw. nach dem RVG ihren Niederschlag gefunden hat (vgl. GRUR 2007, 87 f. m. w. N.).
  • BPatG, 29.02.2016 - 35 W (pat) 13/13

    Gebrauchsmusterbeschwerdeverfahren - "Matte mit wärmeabschirmenden und

    aa) Unstreitig ist, dass die Gebühren für eine patentanwaltliche Tätigkeit im Falle eines Gebrauchsmusterlöschungsverfahrens, das vor einer Gebrauchsmusterabteilung des DPMA stattfindet, nach den für Rechtsanwälte gültigen Vorschriften berechnet werden können (vgl. BPatGE 49, 29, 30 f.).

    Einschlägig für die Gebühren eines Patentanwalts sind daher nicht die Regelungen des 3. bis 11. Abschnitts der BRAGO, also insbesondere nicht § 31 BRAGO; anwendbar ist vielmehr § 118 BRAGO i. V. m. § 12 Abs. 1 BRAGO (vgl. BPatGE 49, 29, 32).

  • BPatG, 14.03.2013 - 35 W (pat) 3/10

    Gebrauchsmusterbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - Kostenfestsetzung - zur

    Im Falle eines Gebrauchsmusterlöschungsverfahrens, das vor einer Gebrauchsmusterabteilung des DPMA stattfindet, sind diese Regelungen entsprechend heranzuziehen (vgl. BPatGE 49, 29, 30 ff. = BPatG …

    Einschlägig für die Gebühren eines Patentanwalts sind daher nicht die Regelungen des 3.bis 11. Abschnitts der BRAGO, also insbesondere nicht § 31 BRAGO, sondern § 118 BRAGO i. V. m. § 12 Abs. 1 BRAGO (vgl. BPatGE 49, 29, 32).

  • BPatG, 16.03.2012 - 35 W (pat) 13/09
    Unstreitig ist hierbei auch, dass sich die Gebühren für die patentanwaltliche Tätigkeit im Falle eines Gebrauchsmusterlöschungsverfahrens, das vor einer Gebrauchsmusterabteilung des DPMA stattfindet, nach den für Rechtsanwälte gültigen Vorschriften richtet (vgl. BPatGE 49, 29, 30 ff.).

    BPatGE 49, 29, 32).

  • BPatG, 25.11.2014 - 35 W (pat) 12/12

    Gebrauchsmusterbeschwerdeverfahren - Kostenfestsetzung - zur Bemessung des

    Unproblematisch ist, dass sich die Gebühren für die patentanwaltliche Tätigkeit im Falle eines Gebrauchsmusterlöschungsverfahrens, das vor einer Gebrauchsmusterabteilung des DPMA stattfindet, nach den für Rechtsanwälte gültigen Vorschriften richten (vgl. BPatGE 49, 29, 30 ff.).
  • BPatG, 29.06.2022 - 35 W (pat) 11/20

    Gebrauchsmusterbeschwerdeverfahren - Kostenfestsetzungsverfahren -

    a) Die Gebrauchsmusterabteilung ist in zutreffender Weise davon ausgegangen, dass die Gebühren für eine patentanwaltliche Tätigkeit nach den für Rechtsanwälte gültigen Vorschriften des RVG angesetzt werden können (vgl. BPatGE 49, 29, 30 ff.) und dass im Falle eines Gebrauchsmuster-Löschungsverfahrens der Gebührentatbestand Nr. 2300 VV RVG (Geschäftsgebühr) einschlägig ist.
  • BPatG, 30.05.2012 - 35 W (pat) 11/10

    Gebrauchsmusterbeschwerdeverfahren - Gegenstandswert - Kostenfestsetzung -

    Unproblematisch ist ferner, dass sich die Gebühren für die patentanwaltliche Tätigkeit im Falle eines Gebrauchsmusterlöschungsverfahrens, das vor einer Gebrauchsmusterabteilung des DPMA stattfindet, nach den für Rechtsanwälte gültigen Vorschriften richten (vgl. BPatGE 49, 29, 30 ff.).
  • BPatG, 14.02.2022 - 35 W (pat) 3/19
    a) Die Gebrauchsmusterabteilung ist in zutreffender Weise davon ausgegangen, dass die Gebühren für eine patentanwaltliche Tätigkeit nach den für Rechtsanwälte gültigen Vorschriften des RVG angesetzt werden können (vgl. BPatGE 49, 29, 30 ff.) und dass im Falle eines Gebrauchsmuster-Löschungsverfahrens der Gebührentatbestand Nr. 2300 VV RVG (Geschäftsgebühr) einschlägig ist.
  • BPatG, 08.04.2020 - 35 W (pat) 16/18

    Gebrauchsmusterbeschwerdeverfahren - Kostenfestsetzung - zur Frage der Gewährung

    a) Die Gebrauchsmusterabteilung ist in zutreffender Weise davon ausgegangen, dass die Gebühren für eine patentanwaltliche Tätigkeit nach den für Rechtsanwälte gültigen Vorschriften des RVG angesetzt werden dürfen (vgl. BPatGE 49, 29, 30 ff.) und im Falle eines Gebrauchsmuster-Löschungsverfahrens der Gebührentatbestand Nr. 2300 VV RVG (Geschäftsgebühr) einschlägig ist.
  • BPatG, 11.04.2019 - 35 W (pat) 9/17
  • BPatG, 17.10.2017 - 35 W (pat) 13/15
  • BPatG, 13.11.2023 - 35 W (pat) 6/22
  • BPatG, 02.08.2023 - 35 W (pat) 16/21
  • BPatG, 08.10.2019 - 35 W (pat) 8/18
  • BPatG, 28.09.2015 - 35 W (pat) 4/15

    Grundsätze zur Kostenfestsetzung nach Löschung eines Gebrauchsmusters; Kriterien

  • BPatG, 22.02.2023 - 35 W (pat) 10/21
  • BPatG, 10.09.2019 - 35 W (pat) 8/17
  • BPatG, 05.07.2017 - 35 W (pat) 9/16

    Festsetzung von Gebühren für eine patentanwaltliche Tätigkeit i.R.e.

  • BPatG, 29.09.2015 - 35 W (pat) 17/14

    Grundsätze zur Kostenfestsetzung nach Löschung eines Gebrauchsmusters; Kriterien

  • BPatG, 28.09.2015 - 35 W (pat) 3/13

    Grundsätze zu Bemessung und Umfang der erstattungsfähigen Kosten im

  • BPatG, 28.09.2015 - 35 W (pat) 10/14

    Grundlagen zur Festsetzung der Kosten für ein Gebrauchsmusterlöschungsverfahren

  • BPatG, 22.02.2023 - 35 W (pat) 11/21
  • BPatG, 24.05.2022 - 35 W (pat) 12/20
  • BPatG, 13.06.2014 - 35 W (pat) 3/11
  • BPatG, 24.07.2023 - 35 W (pat) 12/21
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