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   BPatG, 04.11.2010 - 35 W (pat) 46/09   

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https://dejure.org/2010,34048
BPatG, 04.11.2010 - 35 W (pat) 46/09 (https://dejure.org/2010,34048)
BPatG, Entscheidung vom 04.11.2010 - 35 W (pat) 46/09 (https://dejure.org/2010,34048)
BPatG, Entscheidung vom 04. November 2010 - 35 W (pat) 46/09 (https://dejure.org/2010,34048)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Gebrauchsmusterbeschwerdeverfahren - keine Heilungsmöglichkeit von Zustellungsmängeln - Voraussetzungen der Verfahrenskostenhilfe-Bewilligung

  • rewis.io

    Gebrauchsmusterbeschwerdeverfahren - keine Heilungsmöglichkeit von Zustellungsmängeln - Voraussetzungen der Verfahrenskostenhilfe-Bewilligung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Gebrauchsmusterbeschwerdeverfahren - keine Heilungsmöglichkeit von Zustellungsmängeln - Voraussetzungen der Verfahrenskostenhilfe-Bewilligung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • VG Bremen, 11.02.2010 - 2 K 1351/09

    Kein Abschiebungsverbot für führende PKK-Funktionäre - Abschiebungsschutz;

    Auszug aus BPatG, 04.11.2010 - 35 W (pat) 46/09
    Die Heilung von Zustellungsmängeln setzt nämlich stets voraus, dass die Zustellung eines Dokuments beabsichtigt, mindestens angeordnet und in die Wege geleitet sein muss; es genügt somit nicht, dass die formlose Mitteilung des zuzustellenden Dokuments veranlasst worden war (vgl. zum sog. Zustellungswillen: BPatGE 50, 275, 279 - "Brennstoffe"; BGH NJW 2003, 1192, 1193; Schulte, 8. Aufl., § 127 Rn. 116; Engelhardt/App/Schlatmann, VwVG/VwZG, 8 Aufl., § 8 VwZG Rn. 2; ebenso zu § 189 ZPO: Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 31. Aufl., § 189 Rn. 7; VG Bremen, Beschluss vom 11. Februar 2010 - 2 K 1351/09 -, nachgewiesen im Internet unter Juris ® ).
  • BPatG, 13.03.2008 - 10 W (pat) 18/07
    Auszug aus BPatG, 04.11.2010 - 35 W (pat) 46/09
    Die Heilung von Zustellungsmängeln setzt nämlich stets voraus, dass die Zustellung eines Dokuments beabsichtigt, mindestens angeordnet und in die Wege geleitet sein muss; es genügt somit nicht, dass die formlose Mitteilung des zuzustellenden Dokuments veranlasst worden war (vgl. zum sog. Zustellungswillen: BPatGE 50, 275, 279 - "Brennstoffe"; BGH NJW 2003, 1192, 1193; Schulte, 8. Aufl., § 127 Rn. 116; Engelhardt/App/Schlatmann, VwVG/VwZG, 8 Aufl., § 8 VwZG Rn. 2; ebenso zu § 189 ZPO: Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 31. Aufl., § 189 Rn. 7; VG Bremen, Beschluss vom 11. Februar 2010 - 2 K 1351/09 -, nachgewiesen im Internet unter Juris ® ).
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