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   BPatG, 04.11.2016 - 25 W (pat) 79/14   

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https://dejure.org/2016,38677
BPatG, 04.11.2016 - 25 W (pat) 79/14 (https://dejure.org/2016,38677)
BPatG, Entscheidung vom 04.11.2016 - 25 W (pat) 79/14 (https://dejure.org/2016,38677)
BPatG, Entscheidung vom 04. November 2016 - 25 W (pat) 79/14 (https://dejure.org/2016,38677)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 50 MarkenG, § 54 MarkenG, § 253 Abs 2 Nr 2 ZPO
    (Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Quadratische Schokoladentafelverpackung (dreidimensionale Marke)" - zur eindeutigen Definition des Streitgegenstandes - keine Erforderlichkeit der Angabe eines Löschungsgrundes durch die Benennung konkreter Vorschriften ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Löschung einer Wortmarke mit der Bezeichnung "Tafelschokolade" aufgrund einer nicht schutzfähigen Verpackungsform

  • rewis.io

    (Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Quadratische Schokoladentafelverpackung (dreidimensionale Marke)" - zur eindeutigen Definition des Streitgegenstandes - keine Erforderlichkeit der Angabe eines Löschungsgrundes durch die Benennung konkreter Vorschriften ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    (Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Quadratische Schokoladentafelverpackung (dreidimensionale Marke)" - zur eindeutigen Definition des Streitgegenstandes - keine Erforderlichkeit der Angabe eines Löschungsgrundes durch die Benennung konkreter Vorschriften ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 18.09.2014 - C-205/13

    Nach dem Unionsrecht können Formen, die durch die Funktion der Ware bedingt sind,

    Auszug aus BPatG, 04.11.2016 - 25 W (pat) 79/14
    Nach der Veröffentlichung der Entscheidung des EuGH vom 18. September 2014 - C-205/13 = H... GmbH & Co. KG/S... A/S u. a. = Tripp-Trapp-Kinderstuhl (= GRUR 2014, 1097) hat die Löschungsantragstellerin erklärt, dass sie ihren Löschungsantrag nunmehr nur noch auf Schutzhindernisse nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 und 3 MarkenG stütze.

    Nach der neueren maßgeblichen Rechtsprechung des EuGH ist jedoch ein Schutzhindernis nach dieser Vorschrift bereits dann zu bejahen, wenn bei einer Warenformmarke, die ausschließlich aus der Form einer Ware besteht, die Form eine oder mehrere Gebrauchseigenschaften aufweist, die der oder den gattungstypischen Funktion(en) dieser Ware innewohnt, nach denen der Verbraucher auch bei den Waren der Mitbewerber sucht (so Urteil des EuGH vom 18. September 2014 - C-205/13 - = GRUR 2014, 1097, Leitsatz 1 = Antwort 1 und Rn. 21 ff., insbesondere Rn. 23 ff. und 27 - H... GmbH & Co. KG/S... A/S  u. a. = Tripp-Trapp-Kinderstuhl).

    Aus der Formulierung des EuGH, dass das Schutzhindernis bestehe, wenn die Form "eine oder mehrere Gebrauchseigenschaften aufweist, die der oder den gattungstypischen Funktion(en) dieser Ware (oder Verpackung) innewohnt und nach denen der Verbraucher auch bei den Waren der Mitbewerber sucht" (GRUR 2014, 1097 Rn. 27), folgt, dass bereits eine einschlägige relevante Gebrauchseigenschaft, die den Mitbewerbern in irgendeiner Weise Vorteile bietet, den Anwendungsbereich des § 3 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG eröffnet.

  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 04.11.2016 - 25 W (pat) 79/14
    Der Anwendung von § 3 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG steht im Zusammenhang mit der vorliegenden dreidimensionalen Gestaltung einer quadratischen Schlauchbeutelverpackung für die Ware "Tafelschokolade" nach Auffassung des Senats nicht das Urteil des EuGH vom 12. Februar 2004 - C-218/01 (= GRUR 2004, 428 - Henkel) entgegen.

    Daraus schließt der EuGH, dass im Zusammenhang mit derartigen Waren bei Prüfung der Schutzfähigkeit die Verpackung der Ware und die Form der Ware (selbst) nicht gleichgesetzt werden können (siehe dazu EuGH GRUR 2004, 428 Rn. 32 und 33 - Henkel zur Vorlagefrage nach Art. 3 Abs. 1 c und e MRRL, vgl. auch Ströbele/Hacker, MarkenG, 11. Aufl., § 3 Rn. 93, § 8 Rn. 297, 517).

  • BGH, 15.12.2005 - I ZB 33/04

    Porsche Boxster

    Auszug aus BPatG, 04.11.2016 - 25 W (pat) 79/14
    Dies könne nur angenommen werden, wenn die Merkmale der Form die Grundform der Warengattung ausmachten, für die Schutz beansprucht werde (BGH GRUR 2004, 506, 507 - Stabtaschenlampe II; GRUR 2006, 679, Rn. 12 - Porsche Boxter; GRUR 2008, 420, Rn. 14 - ROCHER-Kugel; GRUR 2008, 510, Rn. 13-16 - Milchschnitte; GRUR 2010, 231 Rn. 28 - Legostein).
  • BGH, 28.02.2013 - I ZB 56/11

    Schokoladenstäbchen II

    Auszug aus BPatG, 04.11.2016 - 25 W (pat) 79/14
    Aus dem gleichen Grund, kann auch dahingestellt bleiben, ob der Schutzgegenstand in der Anmeldung hinreichend eindeutig definiert ist, § 8 Abs. 1 MarkenG (vgl. hierzu BGH GRUR 2013, 929 - Schokoladenstäbchen II).
  • BPatG, 04.11.2016 - 25 W (pat) 78/14

    Quadratische Schokoladentafelverpackung - (Markenbeschwerdeverfahren -

    Auszug aus BPatG, 04.11.2016 - 25 W (pat) 79/14
    Der Senat hat den Beteiligten im Parallelverfahren 25 W (pat) 78/14 zahlreiche Beispiele von Schlauchbeutelverpackungen von Tafelschokoladen bzw. aus dem Schokoladenbereich zur Kenntnis gegeben, die ähnliche Gestaltungsmerkmale aufweisen, wie Riffelungen der Schweißnähte bzw. Quernähte und/oder Zick-Zack-Muster bzw. Einkerbungen an den Außenkanten der Schlauchfolie (siehe dazu die im oben genannten Verfahren dem Senatshinweis vom 12./13. Juli beigefügten Unterlagen, dort Bl. 238/252 d. A.).
  • BGH, 20.11.2003 - I ZB 18/98

    "Stabtaschenlampen II"; Unterscheidungskraft einer dreidimensionalen Marke

    Auszug aus BPatG, 04.11.2016 - 25 W (pat) 79/14
    Dies könne nur angenommen werden, wenn die Merkmale der Form die Grundform der Warengattung ausmachten, für die Schutz beansprucht werde (BGH GRUR 2004, 506, 507 - Stabtaschenlampe II; GRUR 2006, 679, Rn. 12 - Porsche Boxter; GRUR 2008, 420, Rn. 14 - ROCHER-Kugel; GRUR 2008, 510, Rn. 13-16 - Milchschnitte; GRUR 2010, 231 Rn. 28 - Legostein).
  • BGH, 16.07.2009 - I ZB 53/07

    Legostein

    Auszug aus BPatG, 04.11.2016 - 25 W (pat) 79/14
    Dies könne nur angenommen werden, wenn die Merkmale der Form die Grundform der Warengattung ausmachten, für die Schutz beansprucht werde (BGH GRUR 2004, 506, 507 - Stabtaschenlampe II; GRUR 2006, 679, Rn. 12 - Porsche Boxter; GRUR 2008, 420, Rn. 14 - ROCHER-Kugel; GRUR 2008, 510, Rn. 13-16 - Milchschnitte; GRUR 2010, 231 Rn. 28 - Legostein).
  • BGH, 25.10.2007 - I ZB 22/04

    Milchschnitte

    Auszug aus BPatG, 04.11.2016 - 25 W (pat) 79/14
    Dies könne nur angenommen werden, wenn die Merkmale der Form die Grundform der Warengattung ausmachten, für die Schutz beansprucht werde (BGH GRUR 2004, 506, 507 - Stabtaschenlampe II; GRUR 2006, 679, Rn. 12 - Porsche Boxter; GRUR 2008, 420, Rn. 14 - ROCHER-Kugel; GRUR 2008, 510, Rn. 13-16 - Milchschnitte; GRUR 2010, 231 Rn. 28 - Legostein).
  • BPatG, 09.05.2007 - 32 W (pat) 156/04

    ROCHER-Kugel

    Auszug aus BPatG, 04.11.2016 - 25 W (pat) 79/14
    Dies könne nur angenommen werden, wenn die Merkmale der Form die Grundform der Warengattung ausmachten, für die Schutz beansprucht werde (BGH GRUR 2004, 506, 507 - Stabtaschenlampe II; GRUR 2006, 679, Rn. 12 - Porsche Boxter; GRUR 2008, 420, Rn. 14 - ROCHER-Kugel; GRUR 2008, 510, Rn. 13-16 - Milchschnitte; GRUR 2010, 231 Rn. 28 - Legostein).
  • BGH, 18.04.2013 - I ZB 71/12

    Aus Akten werden Fakten

    Auszug aus BPatG, 04.11.2016 - 25 W (pat) 79/14
    Eine Marke ist auf Antrag gemäß § 50 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 MarkenG wegen absoluter Schutzhindernisse nach §§ 3, 7, 8 Abs. 2 Nr. 1 bis 9 MarkenG zu löschen, wenn sie sowohl bezogen auf den Anmeldezeitpunkt - dahingehend wird der Wortlaut des § 50 Abs. 1 MarkenG vom BGH im Einklang mit der Rechtsprechung des EuGH aktuell ausgelegt (vgl. BGH, GRUR 2013, 1143, Rn. 9 ff., Rn. 12 ff., insbesondere Rn. 15 - Aus Akten werden Fakten) - als auch bezogen auf den Zeitpunkt der anstehenden Entscheidung über die Beschwerde gegen die Entscheidung der Markenabteilung vom 26. Februar 2014 (§ 50 Abs. 2 Satz 1 MarkenG) schutzunfähig war bzw. ist.
  • BGH, 11.02.2016 - I ZB 87/14

    Fünf-Streifen-Schuh - Markenrechtliches Löschungsverfahren: Erfordernis der

  • BGH, 18.10.2017 - I ZB 106/16

    Schutzfähigkeit von dreidimensionalen quadratischen Verpackungsmarken für

    Das Bundespatentgericht hat die Löschung der Marke angeordnet, weil sie nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG schutzunfähig sei (BPatG, BeckRS 2016, 19545).
  • BGH, 23.07.2020 - I ZB 43/19

    Zur Schutzfähigkeit von dreidimensionalen quadratischen Verpackungsmarken für

    Das Bundespatentgericht hat die Löschung der Marke angeordnet, weil sie nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG schutzunfähig sei (BPatG, Beschluss vom 4. November 2016 - 25 W [pat] 79/14, juris).

    Das Bundespatentgericht hat nunmehr die auf das Vorliegen des Schutzhindernisses des § 3 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG gestützte Beschwerde der Antragstellerin zurückgewiesen (BPatG, Beschluss vom 13. Dezember 2018 - 25 W [pat] 79/14, juris).

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