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   BPatG, 04.12.2000 - 30 W (pat) 72/00   

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BPatG, 04.12.2000 - 30 W (pat) 72/00 (https://dejure.org/2000,18315)
BPatG, Entscheidung vom 04.12.2000 - 30 W (pat) 72/00 (https://dejure.org/2000,18315)
BPatG, Entscheidung vom 04. Dezember 2000 - 30 W (pat) 72/00 (https://dejure.org/2000,18315)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 07.06.1996 - I ZB 10/94

    "THE HOME DEPOT"; Freihaltebedürfnis an einer fremdsprachigen Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 04.12.2000 - 30 W (pat) 72/00
    Die Annahme der Markenstelle, die Marke enthalte lediglich eine sloganartige Beschreibung in dem Sinn, daß die beanspruchten Waren einem eindeutig definierten Standard unterlägen, berücksichtigt nicht hinreichend die Marke in ihrem Wortlaut und in ihrer Gesamtheit mit all ihren Bestandteilen (vgl BGH GRUR 1996, 771, 772 - THE HOME DEPOT).
  • BGH, 09.07.1987 - I ZR 120/85

    Gratis-Sehtest; Werbung mit üblicherweise gratis vorgenommenem Sehtest

    Auszug aus BPatG, 04.12.2000 - 30 W (pat) 72/00
    Im Eintragungsverfahren ist nämlich nicht hinreichend sicher feststellbar, inwieweit wettbewerbsrechtliche Gründe einer Verwendung der angemeldeten Wortfolge entgegenstehen könnten (etwa unter dem Gesichtspunkt der Berufung auf eine nur scheinbar bestehende Norm, vgl zB OLG Frankfurt GRUR 1984, 59; KG GRUR 1984, 218) oder (falls für die beanspruchten Waren ein bestimmter Standard besteht) als Werbung mit Selbstverständlichkeiten (vgl zB BGH GRUR 1987, 916 Gratis-Sehtest).
  • BGH, 08.12.1999 - I ZB 21/97

    Partner with the Best

    Auszug aus BPatG, 04.12.2000 - 30 W (pat) 72/00
    Bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft als die einer Marke innewohnende konkrete Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfaßten Waren eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefaßt zu werden, ist grundsätzlich ein großzügiger Maßstab anzulegen, dh jede auch noch so geringe Unterscheidungskraft reicht aus, um dieses Schutzhindernis zu überwinden (stRspr zuletzt BGH Beschluß vom 15. Juni 2000, I ZB 4/98 - Buchstabe K, veröffentlicht in JURIS; MarkenR 2000, 48 - Radio von hier; MarkenR 2000, 50 - Partner with the Best).
  • BGH, 15.07.1999 - I ZB 16/97

    YES; Unterscheidungskraft einer Marke

    Auszug aus BPatG, 04.12.2000 - 30 W (pat) 72/00
    Kann einer Wortmarke kein für die fraglichen Waren im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden und handelt es sich auch sonst nicht um ein gebräuchliches Wort (Wortfolge) der deutschen Sprache, das vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, so gibt es keinen tatsächlichen Anhalt dafür, daß ihr die Unterscheidungseignung und damit jegliche Unterscheidungskraft fehlt (BGH aaO - Partner with the Best; GRUR 1999, 1089 - "YES"; BGH aaO - FOR YOU mwN).
  • BGH, 15.07.1999 - I ZB 47/96

    FOR YOU; Freihaltungsbedürfnis

    Auszug aus BPatG, 04.12.2000 - 30 W (pat) 72/00
    Dieses Eintragungshindernis bezieht sich allerdings nicht nur auf die in der genannten Bestimmung ausdrücklich aufgeführten Angaben, sondern auch auf solche, die andere für den Warenverkehr wichtige und für die umworbenen Abnehmerkreise irgendwie bedeutsame Umstände mit konkretem Bezug auf die Ware selbst beschreiben; ein darüber hinausgehendes Eintragungshindernis eines Freihaltungsbedürfnisses an allgemeinen, nicht warenbezogenen und in verschiedenen Warenbereichen einsetzbaren Ausdrücken kann § 8 Absatz 2 Nr. 2 MarkenG indessen nicht entnommen werden (vgl BGH GRUR 1999, 1093 - FOR YOU; GRUR 1998, 465, 467 - BONUS).
  • OLG Frankfurt, 25.08.1983 - 6 U 29/83
    Auszug aus BPatG, 04.12.2000 - 30 W (pat) 72/00
    Im Eintragungsverfahren ist nämlich nicht hinreichend sicher feststellbar, inwieweit wettbewerbsrechtliche Gründe einer Verwendung der angemeldeten Wortfolge entgegenstehen könnten (etwa unter dem Gesichtspunkt der Berufung auf eine nur scheinbar bestehende Norm, vgl zB OLG Frankfurt GRUR 1984, 59; KG GRUR 1984, 218) oder (falls für die beanspruchten Waren ein bestimmter Standard besteht) als Werbung mit Selbstverständlichkeiten (vgl zB BGH GRUR 1987, 916 Gratis-Sehtest).
  • BGH, 08.12.1999 - I ZB 2/97

    Radio von hier

    Auszug aus BPatG, 04.12.2000 - 30 W (pat) 72/00
    Bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft als die einer Marke innewohnende konkrete Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfaßten Waren eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefaßt zu werden, ist grundsätzlich ein großzügiger Maßstab anzulegen, dh jede auch noch so geringe Unterscheidungskraft reicht aus, um dieses Schutzhindernis zu überwinden (stRspr zuletzt BGH Beschluß vom 15. Juni 2000, I ZB 4/98 - Buchstabe K, veröffentlicht in JURIS; MarkenR 2000, 48 - Radio von hier; MarkenR 2000, 50 - Partner with the Best).
  • BGH, 15.06.2000 - I ZB 4/98

    Buchstabe "K"; Unterscheidungskraft eines als Wortmarke angemeldeten

    Auszug aus BPatG, 04.12.2000 - 30 W (pat) 72/00
    Bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft als die einer Marke innewohnende konkrete Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfaßten Waren eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefaßt zu werden, ist grundsätzlich ein großzügiger Maßstab anzulegen, dh jede auch noch so geringe Unterscheidungskraft reicht aus, um dieses Schutzhindernis zu überwinden (stRspr zuletzt BGH Beschluß vom 15. Juni 2000, I ZB 4/98 - Buchstabe K, veröffentlicht in JURIS; MarkenR 2000, 48 - Radio von hier; MarkenR 2000, 50 - Partner with the Best).
  • KG, 19.04.1983 - 5 U 2275/83
    Auszug aus BPatG, 04.12.2000 - 30 W (pat) 72/00
    Im Eintragungsverfahren ist nämlich nicht hinreichend sicher feststellbar, inwieweit wettbewerbsrechtliche Gründe einer Verwendung der angemeldeten Wortfolge entgegenstehen könnten (etwa unter dem Gesichtspunkt der Berufung auf eine nur scheinbar bestehende Norm, vgl zB OLG Frankfurt GRUR 1984, 59; KG GRUR 1984, 218) oder (falls für die beanspruchten Waren ein bestimmter Standard besteht) als Werbung mit Selbstverständlichkeiten (vgl zB BGH GRUR 1987, 916 Gratis-Sehtest).
  • BGH, 27.02.1997 - I ZB 2/95

    "a la Carte"; Freihaltebedürfnis gegenüber der Eintragung eines einen

    Auszug aus BPatG, 04.12.2000 - 30 W (pat) 72/00
    Die Marke vermittelt aber - wie oben dargelegt - keine ohne weiteres einleuchtende, eindeutige, rein warenbeschreibende Gesamtaussage, so daß von daher dem Zeichen nicht jegliche Unterscheidungskraft abzusprechen ist (vgl BGH aaO - RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; GRUR 1997, 627, 628 - à la Carte).
  • BGH, 23.10.1997 - I ZB 18/95

    "BONUS"; Freihaltungsbedürfnis für eine nur mittelbar beschreibende Marke

  • BPatG, 22.10.1996 - 24 W (pat) 241/95
  • BGH, 11.05.2000 - I ZB 22/98

    RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; Betrachtung einer aus einer Wortfolge bestehenden

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