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   BPatG, 05.02.2003 - 29 W (pat) 68/01   

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BPatG, 05.02.2003 - 29 W (pat) 68/01 (https://dejure.org/2003,20573)
BPatG, Entscheidung vom 05.02.2003 - 29 W (pat) 68/01 (https://dejure.org/2003,20573)
BPatG, Entscheidung vom 05. Februar 2003 - 29 W (pat) 68/01 (https://dejure.org/2003,20573)
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  • BGH, 05.11.1998 - I ZB 12/96

    Etiketten

    Auszug aus BPatG, 05.02.2003 - 29 W (pat) 68/01
    Dementsprechend ist auch nicht davon auszugehen, dass die Endverbraucher die Kunststoffbeutel erst zur Kenntnis nehmen, wenn sie mit einem Kennzeichen der gewerblichen Abnehmer oder Einzelhändler versehen sind (BGH GRUR 1999, 495 - Etiketten).

    Der Verkehr könnte die konkrete Anordnung der beiden blauen Streifen allenfalls dann als herkunftshinweisend erfassen, wenn es bei den beanspruchten Kunststoffbeuteln keine anderen Möglichkeiten gäbe einen Herkunftshinweis anzubringen (BGH GRUR 1999, 495 - Etiketten).

  • BGH, 11.05.2000 - I ZB 22/98

    RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; Betrachtung einer aus einer Wortfolge bestehenden

    Auszug aus BPatG, 05.02.2003 - 29 W (pat) 68/01
    Dabei ist zunächst von dem für die Beurteilung von Wortmarken entwickelten Grundsatz auszugehen, dass der angesprochene Verbraucher ein Zeichen in seiner Gesamtheit aufnimmt ohne es einer analysierenden Betrachtungsweise zu unterziehen (BGH GRUR 2001, 162 - RATIONAL SOFTWARE CORPORATION).
  • EuGH, 18.06.2002 - C-299/99

    NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG

    Auszug aus BPatG, 05.02.2003 - 29 W (pat) 68/01
    Bei den entlang des Druckverschlusses angeordneten beiden Streifen handelt es sich auch nicht um wesentliche funktionelle Merkmale, die für die Erreichung einer technischen Wirkung im Sinne des § 3 Abs. 2 Ziff. 2 MarkenG erforderlich sind (EuGH GRUR 2002, 804 - Philips/Remington).
  • BGH, 19.10.2000 - I ZR 225/98

    Viennetta

    Auszug aus BPatG, 05.02.2003 - 29 W (pat) 68/01
    Besteht die konkrete Aufmachung aus einer Kombination von Gestaltungsmerkmalen und Produktbezeichnungen mit Herstellerangaben und handelt es sich um Waren des täglichen Bedarfs, die in einer Vielzahl ähnlicher Erscheinungsformen und Gestaltungen angeboten werden, so wird sich der Verkehr vorrangig an Produktbezeichnung und Herstellerangabe und nicht an dem einzelnen Gestaltungselement orientieren (BGH GRUR 2001, 443 - Viennetta).
  • BPatG, 14.10.1997 - 27 W (pat) 140/96

    Markenschutz für einen im Absatz eines Herrenschuhes angeordneten roten Streifen;

    Auszug aus BPatG, 05.02.2003 - 29 W (pat) 68/01
    Hiergegen richtet sich die Beschwerde der Anmelderin unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundespatentgerichts zur Schutzfähigkeit von sonstigen Markenformen (BPatGE 38, 262 - Herrenschuh mit rotem Querstreifen, BPatGE 40, 71 - Jeanstasche, BPatGE 40, 76 - Zick-Zack-Linie).
  • BPatG, 18.12.2002 - 28 W (pat) 50/01
    Auszug aus BPatG, 05.02.2003 - 29 W (pat) 68/01
    Bei den beanspruchten Kunststoffbeuteln handelt es sich nicht um eine Ware, die ihrer Art nach ausschließlich von gewerblichen Abnehmern zur Verpackung ihrer Begleitprodukte erworben werden kann (BPatG 28 W (pat) 50/01 - Kaffeeglas).
  • BPatG, 12.05.1998 - 27 W (pat) 153/96

    Markenschutz - Schutzfähigkeit für sonstige Aufmachung

    Auszug aus BPatG, 05.02.2003 - 29 W (pat) 68/01
    Hiergegen richtet sich die Beschwerde der Anmelderin unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundespatentgerichts zur Schutzfähigkeit von sonstigen Markenformen (BPatGE 38, 262 - Herrenschuh mit rotem Querstreifen, BPatGE 40, 71 - Jeanstasche, BPatGE 40, 76 - Zick-Zack-Linie).
  • BGH, 23.11.2000 - I ZB 15/98

    Gabelstapler; Unterscheidungskraft einer dreidimensionalen Marke

    Auszug aus BPatG, 05.02.2003 - 29 W (pat) 68/01
    Der Verkehr wird häufig dann einen Hinweis auf die betriebliche Herkunft erkennen, wenn sich die Aufmachung nicht nur in den für die Art der Ware typischen Merkmalen erschöpft, sondern darüber hinausgehende charakteristische Elemente aufweist (BGH WRP 2001, 261 - Gabelstapler m.w.N.).
  • BGH, 13.04.2000 - I ZB 6/98

    Likörflasche; Unterscheidungskraft einer dreidimensionalen Marke (Flasche)

    Auszug aus BPatG, 05.02.2003 - 29 W (pat) 68/01
    Entsprechend den von der Rechtsprechung zur Schutzfähigkeit von Wortmarken entwickelten Grundsätzen ist auch bei einer sonstigen Markenform regelmäßig zu prüfen, ob das angemeldete Zeichen einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt verkörpert oder ob es aus sonstigen Gründen nur als solches und nicht als Herkunftshinweis verstanden wird (BGH GRUR 2001, 56 - Likörflasche - m.w.N.).
  • BGH, 06.12.2001 - I ZR 214/99

    Zur Rechtsbesorgung in einer Fernsehsendung - WISO

    Auszug aus BPatG, 05.02.2003 - 29 W (pat) 68/01
    Als Gebrauchsartikel des täglichen Bedarfs richten sich die beanspruchten Waren an die Allgemeinheit der Verbraucher, die als durchschnittlich informiert, aufmerksam und verständig anzusehen sind (BGH GRUR 2002, 985 - FRÜHSTÜCKS-DRINK II - m.w.N.).
  • BGH, 05.12.2002 - I ZR 91/00

    "Abschlussstück"; Formgestaltung einer Ware als Herkunftshinweis

  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

  • BPatG, 12.05.1998 - 27 W (pat) 45/96

    Markenschutz - Unterscheidungskraft eines zur Eintragung als Marke für

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