Rechtsprechung
   BPatG, 05.02.2009 - 30 W (pat) 56/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,22589
BPatG, 05.02.2009 - 30 W (pat) 56/06 (https://dejure.org/2009,22589)
BPatG, Entscheidung vom 05.02.2009 - 30 W (pat) 56/06 (https://dejure.org/2009,22589)
BPatG, Entscheidung vom 05. Februar 2009 - 30 W (pat) 56/06 (https://dejure.org/2009,22589)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,22589) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    "TheAuditor" als Marke für Datenverarbeitung und Software nicht eintragungsfähig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Begriff "TheAuditor" mangels Unterscheidungskraft als Marke nicht eintragbar

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 05.02.2009 - 30 W (pat) 56/06
    Denn die Hauptfunktion einer Marke besteht darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Erzeugnisse zu gewährleisten (st. Rspr.; vgl. EuGH GRUR 2006, 229, Nr. 27 -BioID; BGH GRUR 2003, 1050 -Cityservice; GRUR 2006, 850, 854 -FUSSBALL WM 2006).

    Darüber hinaus fehlt die erforderliche Unterscheidungskraft auch bei solchen Angaben, die sich auf Umstände beziehen, welche die beanspruchten Waren zwar nicht unmittelbar betreffen, durch die aber ein enger beschreibender Bezug zu diesen hergestellt wird (BGH GRUR 2006, 850, 854 -FUSSBALL WM 2006; GRUR 1998, 465, 468 -BONUS).

    Die Eignung, Produkte ihrer Herkunft nach zu unterscheiden, kommt schließlich auch solchen Angaben nicht zu, die aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache bestehen, die etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (BGH GRUR 2006, 850, 854 -FUSSBALL WM 2006; GRUR 2001, 1042 -REICH UND SCHOEN; GRUR 2001, 1043, 1044 -Gute Zeiten -Schlechte Zeiten).

  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

    Auszug aus BPatG, 05.02.2009 - 30 W (pat) 56/06
    Denn die Hauptfunktion einer Marke besteht darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Erzeugnisse zu gewährleisten (st. Rspr.; vgl. EuGH GRUR 2006, 229, Nr. 27 -BioID; BGH GRUR 2003, 1050 -Cityservice; GRUR 2006, 850, 854 -FUSSBALL WM 2006).

    B. EuGH GRUR 2006, 229, Nrn. 31, 34 -BioID).

  • BGH, 23.10.1997 - I ZB 18/95

    "BONUS"; Freihaltungsbedürfnis für eine nur mittelbar beschreibende Marke

    Auszug aus BPatG, 05.02.2009 - 30 W (pat) 56/06
    Darüber hinaus fehlt die erforderliche Unterscheidungskraft auch bei solchen Angaben, die sich auf Umstände beziehen, welche die beanspruchten Waren zwar nicht unmittelbar betreffen, durch die aber ein enger beschreibender Bezug zu diesen hergestellt wird (BGH GRUR 2006, 850, 854 -FUSSBALL WM 2006; GRUR 1998, 465, 468 -BONUS).
  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 05.02.2009 - 30 W (pat) 56/06
    Dabei darf die Prüfung, ob die erforderliche Unterscheidungskraft vorhanden ist, nicht auf ein Mindestmaß beschränkt werden, sondern muss streng und vollständig sein, um im Interesse der Allgemeinheit eine ungerechtfertigte Eintragung von Marken zu vermeiden (EuGH GRUR 2003, 604, Nr. 59 -Libertel; GRUR 2004, 674, Nr. 123 -Postkantoor; GRUR 2004, 1027, Nr. 45 -DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT).
  • BGH, 08.12.1999 - I ZB 2/97

    Radio von hier

    Auszug aus BPatG, 05.02.2009 - 30 W (pat) 56/06
    Wortfolgen sind dann nicht unterscheidungskräftig, wenn es sich um beschreibende Angaben oder um Anpreisungen und Werbeaussagen allgemeiner Art handelt (vgl. z. B. BGH MarkenR 2000, 48 -Radio von hier).
  • EuGH, 21.10.2004 - C-64/02

    HABM / Erpo Möbelwerk

    Auszug aus BPatG, 05.02.2009 - 30 W (pat) 56/06
    Dabei darf die Prüfung, ob die erforderliche Unterscheidungskraft vorhanden ist, nicht auf ein Mindestmaß beschränkt werden, sondern muss streng und vollständig sein, um im Interesse der Allgemeinheit eine ungerechtfertigte Eintragung von Marken zu vermeiden (EuGH GRUR 2003, 604, Nr. 59 -Libertel; GRUR 2004, 674, Nr. 123 -Postkantoor; GRUR 2004, 1027, Nr. 45 -DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT).
  • BGH, 17.05.2001 - I ZB 60/98

    Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 05.02.2009 - 30 W (pat) 56/06
    Die Eignung, Produkte ihrer Herkunft nach zu unterscheiden, kommt schließlich auch solchen Angaben nicht zu, die aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache bestehen, die etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (BGH GRUR 2006, 850, 854 -FUSSBALL WM 2006; GRUR 2001, 1042 -REICH UND SCHOEN; GRUR 2001, 1043, 1044 -Gute Zeiten -Schlechte Zeiten).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 05.02.2009 - 30 W (pat) 56/06
    Denn die Hauptfunktion einer Marke besteht darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Erzeugnisse zu gewährleisten (st. Rspr.; vgl. EuGH GRUR 2006, 229, Nr. 27 -BioID; BGH GRUR 2003, 1050 -Cityservice; GRUR 2006, 850, 854 -FUSSBALL WM 2006).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 54/98

    REICH UND SCHOEN; Unterscheidungskraft und Freihaltebedürfnis einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 05.02.2009 - 30 W (pat) 56/06
    Die Eignung, Produkte ihrer Herkunft nach zu unterscheiden, kommt schließlich auch solchen Angaben nicht zu, die aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache bestehen, die etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (BGH GRUR 2006, 850, 854 -FUSSBALL WM 2006; GRUR 2001, 1042 -REICH UND SCHOEN; GRUR 2001, 1043, 1044 -Gute Zeiten -Schlechte Zeiten).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 05.02.2009 - 30 W (pat) 56/06
    Bei derartigen beschreibenden Angaben gibt es keinen tatsächlichen Anhaltspunkt, dass der Verkehr sie als Unterscheidungsmittel bezüglich der betrieblichen Herkunft versteht (BGH GRUR 2001, 1151, 1152 -marktfrisch; GRUR 2005, 417, 418 -BerlinCard).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

  • BGH, 16.12.2004 - I ZB 12/02

    BerlinCard

  • BGH, 11.05.2000 - I ZB 22/98

    RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; Betrachtung einer aus einer Wortfolge bestehenden

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht