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   BPatG, 05.02.2019 - 4 Ni 47/17 (EP)   

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BPatG, 05.02.2019 - 4 Ni 47/17 (EP) (https://dejure.org/2019,13199)
BPatG, Entscheidung vom 05.02.2019 - 4 Ni 47/17 (EP) (https://dejure.org/2019,13199)
BPatG, Entscheidung vom 05. Februar 2019 - 4 Ni 47/17 (EP) (https://dejure.org/2019,13199)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 69 EuPatÜbk
    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Verfahren zum Herstellen eines Zahnmodells" - Teilmerkmale eines Patentanspruchs in einem "oder"-Verhältnis - Auslegung - entweder: Nebeneinanderstehen von eigenständigen technischen Lehren/nebengeordnete Lehren - isolierte Betrachtung ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 30.04.2009 - Xa ZR 92/05

    Betrieb einer Sicherheitseinrichtung

    Auszug aus BPatG, 05.02.2019 - 4 Ni 47/17
    Hierbei ist für die Beurteilung eines Naheliegens insbesondere zu berücksichtigen, dass erfahrungsgemäß die technische Entwicklung nicht notwendigerweise diejenigen Wege geht, die sich bei nachträglicher Analyse der Ausgangsposition als sachlich plausibel oder gar mehr oder weniger zwangsläufig darstellen und es - abgesehen von denjenigen Fällen, in denen für den Fachmann auf der Hand liegt was zu tun ist - in der Regel zusätzlicher, über die Erkennbarkeit des technischen Problems hinausreichender Anstöße, Anregungen, Hinweise oder sonstiger Anlässe dafür bedarf, die Lösung des technischen Problems auf dem Weg der Erfindung zu suchen (BGH GRUR 2009, 746 - Betrieb einer Sicherheitseinrichtung).

    Insoweit ist zunächst zu berücksichtigen, dass erfahrungsgemäß die technische Entwicklung nicht notwendigerweise diejenigen Wege geht, die sich bei nachträglicher Analyse der Ausgangsposition als sachlich plausibel oder gar mehr oder weniger zwangsläufig darstellen und es - abgesehen von denjenigen Fällen, in denen für den Fachmann auf der Hand liegt was zu tun ist - in der Regel zusätzlicher, über die Erkennbarkeit des technischen Problems hinausreichender Anstöße, Anregungen, Hinweise oder sonstiger Anlässe dafür bedarf, die Lösung des technischen Problems auf dem Weg der Erfindung zu suchen (BGH GRUR 2009, 746 - Betrieb einer Sicherheitseinrichtung).

  • BGH, 26.09.2017 - X ZR 109/15

    Spinfrequenz - Patentnichtigkeitssache betreffend ein europäisches Patent: Durch

    Auszug aus BPatG, 05.02.2019 - 4 Ni 47/17
    3.1 Für die Beurteilung, ob eine beanspruchte Lösung auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht, ist von dem auszugehen, was der Gegenstand der Erfindung in der Gesamtheit seiner Lösungsmerkmale in ihrem technischen Zusammenhang (BGH GRUR 2007, 1055 - Papiermaschinengewebe) gegenüber dem Stand der Technik im Ergebnis tatsächlich leistet (BGH GRUR 2010, 607 - Fettsäurezusammensetzung), wobei verschiedene Ausgangspunkte in Betracht zu ziehen sein können (BGH GRUR 2009, 1039, Rn. 20 - Fischbissanzeiger; GRUR 2009, 382 - Olanzapin) und die Einordnung eines bestimmten Ausgangspunktes als - aus Sicht ex post - nächstliegender Stand der Technik weder ausreichend noch erforderlich ist (zuletzt BGH GRUR 2018, 509 - Spinfrequenz; GRUR 2017, 498 - Gestricktes Schuhoberteil).

    Über die fehlende Anregung hilft auch nicht der in der Rechtsprechung anerkannte Grundsatz hinweg, dass Veranlassung zur Heranziehung einer technischen Lösung, die als ein generelles, für eine Vielzahl von Anwendungsfällen in Betracht zu ziehendes Mittel ihrer Art nach zum allgemeinen Fachwissen des angesprochenen Fachmanns gehört, bereits dann bestehen kann, wenn es für die Anwendung dieser Lösung zwar kein konkretes Vorbild gibt, die Nutzung ihrer Funktionalität in dem betreffenden Zusammenhang sich aber als objektiv zweckmäßig darstellt und keine besonderen Umstände festzustellen sind, die eine Anwendung als nicht möglich, mit Schwierigkeiten verbunden oder sonst untunlich erscheinen lassen (BGH, Urteil vom 11. März 2014 - X ZR 139/10, GRUR 2014, 647 - Farbversorgungssystem; Urteil vom 26. September 2017 - X ZR 109/15, GRUR 2018, 509 Rn. 113 - Spinfrequenz).

  • BGH, 27.11.2018 - X ZR 41/17

    Patentfähigkeit eines Kraftfahrzeugscheinwerfers mit einem Reflektor sowie ein

    Auszug aus BPatG, 05.02.2019 - 4 Ni 47/17
    Das gilt ebenso für die weiteren, in der Rechtsprechung (siehe aktuell BGH Urt. v. 27. November 2018, X ZR 41/17) anerkannten Ausnahmen und Einschränkungen an das Erfordernis einer veranlassten erfindungsgemäßen Problemlösung, wie für eine beliebige, von einem bestimmten technischen Zweck losgelöste Auswahl aus mehreren Möglichkeiten.

    Eine andere Bewertung der erfindungsgemäßen Lösung ist auch dann nicht gerechtfertigt, wenn man weitergehend mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darauf abstellt, ob die mit einem Merkmal verbundenen besonderen Vorteile oder Wirkungen dann nicht zur Begründung einer erfinderischen Tätigkeit herangezogen werden können, wenn sie in der Patentschrift nicht offenbart und auch für den Fachmann nicht erkennbar sind (siehe aktuell BGH Urt. v. 27. November 2018, X ZR 41/17 unter Hinweis auf BGH GRUR 1971, 403 - Hubwagen; ferner BGH GRUR 1962, 83 - Einlegesohle; GRUR 1960, 542 - Flugzeugbetankung; vgl. auch Benkard/Asendorf/Schmidt, PatG 11. Aufl. § 4 Rn. 105).

  • BGH, 02.10.2018 - X ZR 118/16

    Patentfähigkeit eines diagnostischen Verfahrens zur Bestimmung der Ursache einer

    Auszug aus BPatG, 05.02.2019 - 4 Ni 47/17
    Werden Teilmerkmale eines Patentanspruchs in ein "oder"-Verhältnis gesetzt, so ist durch Auslegung im Einzelfall zu klären, ob mit einer derartigen Formulierung eigenständige technische Lehren nebeneinander stehen und diese deshalb nebengeordnete Lehren bilden, die auch für die Beurteilung der Patentfähigkeit isoliert zu betrachten sind, oder ob nur aufzählend die Alternativen eine einzige gemeinsame Lehre bilden, für welche die Neuheit in Bezug auf sämtliche Alternativen einheitlich zu betrachten ist (vgl. auch BGH Urt. v. 10.2.2018, X ZR 118/16).

    Dagegen sollen vorliegend mit den Merkmalen 1.1.1 und 1.1.2 nur aufzählend die unter eine einzige gemeinsame Lehre fallenden Bildgebungsverfahren genannt werden, für welche die Neuheit in Bezug auf sämtliche Alternativen einheitlich zu betrachten ist (vgl. auch BGH Urt. v. 10. Februar 2018, X ZR 118/16).

  • BGH, 24.09.2003 - X ZR 7/00

    "blasenfreie Gummibahn I"; Prüfungsmaßstab im Patentnichtigkeitsverfahren;

    Auszug aus BPatG, 05.02.2019 - 4 Ni 47/17
    Denn die erfindungsgemäße Lösung erweist sich aus den genannten Gründen nicht als beliebig (hierzu BGHZ 156, 179, 189 f. = GRUR 2004, 47, 50 - blasenfreie Gummibahn I; GRUR 2008, 56 Rn. 25 - Injizierbarer Mikroschaum).
  • BGH, 22.05.2007 - X ZR 56/03

    injizierbarer Mikroschaum

    Auszug aus BPatG, 05.02.2019 - 4 Ni 47/17
    Denn die erfindungsgemäße Lösung erweist sich aus den genannten Gründen nicht als beliebig (hierzu BGHZ 156, 179, 189 f. = GRUR 2004, 47, 50 - blasenfreie Gummibahn I; GRUR 2008, 56 Rn. 25 - Injizierbarer Mikroschaum).
  • BGH, 15.05.2007 - X ZR 273/02

    Papiermaschinengewebe

    Auszug aus BPatG, 05.02.2019 - 4 Ni 47/17
    3.1 Für die Beurteilung, ob eine beanspruchte Lösung auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht, ist von dem auszugehen, was der Gegenstand der Erfindung in der Gesamtheit seiner Lösungsmerkmale in ihrem technischen Zusammenhang (BGH GRUR 2007, 1055 - Papiermaschinengewebe) gegenüber dem Stand der Technik im Ergebnis tatsächlich leistet (BGH GRUR 2010, 607 - Fettsäurezusammensetzung), wobei verschiedene Ausgangspunkte in Betracht zu ziehen sein können (BGH GRUR 2009, 1039, Rn. 20 - Fischbissanzeiger; GRUR 2009, 382 - Olanzapin) und die Einordnung eines bestimmten Ausgangspunktes als - aus Sicht ex post - nächstliegender Stand der Technik weder ausreichend noch erforderlich ist (zuletzt BGH GRUR 2018, 509 - Spinfrequenz; GRUR 2017, 498 - Gestricktes Schuhoberteil).
  • BGH, 16.12.2008 - X ZR 89/07

    Olanzapin

    Auszug aus BPatG, 05.02.2019 - 4 Ni 47/17
    3.1 Für die Beurteilung, ob eine beanspruchte Lösung auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht, ist von dem auszugehen, was der Gegenstand der Erfindung in der Gesamtheit seiner Lösungsmerkmale in ihrem technischen Zusammenhang (BGH GRUR 2007, 1055 - Papiermaschinengewebe) gegenüber dem Stand der Technik im Ergebnis tatsächlich leistet (BGH GRUR 2010, 607 - Fettsäurezusammensetzung), wobei verschiedene Ausgangspunkte in Betracht zu ziehen sein können (BGH GRUR 2009, 1039, Rn. 20 - Fischbissanzeiger; GRUR 2009, 382 - Olanzapin) und die Einordnung eines bestimmten Ausgangspunktes als - aus Sicht ex post - nächstliegender Stand der Technik weder ausreichend noch erforderlich ist (zuletzt BGH GRUR 2018, 509 - Spinfrequenz; GRUR 2017, 498 - Gestricktes Schuhoberteil).
  • BGH, 22.09.1961 - I ZR 130/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BPatG, 05.02.2019 - 4 Ni 47/17
    Eine andere Bewertung der erfindungsgemäßen Lösung ist auch dann nicht gerechtfertigt, wenn man weitergehend mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darauf abstellt, ob die mit einem Merkmal verbundenen besonderen Vorteile oder Wirkungen dann nicht zur Begründung einer erfinderischen Tätigkeit herangezogen werden können, wenn sie in der Patentschrift nicht offenbart und auch für den Fachmann nicht erkennbar sind (siehe aktuell BGH Urt. v. 27. November 2018, X ZR 41/17 unter Hinweis auf BGH GRUR 1971, 403 - Hubwagen; ferner BGH GRUR 1962, 83 - Einlegesohle; GRUR 1960, 542 - Flugzeugbetankung; vgl. auch Benkard/Asendorf/Schmidt, PatG 11. Aufl. § 4 Rn. 105).
  • BGH, 30.03.1971 - X ZR 80/68

    Nichtigkeitserkärung eines Patents hinsichtlich eines Gabelstaplers wegen fehlen

    Auszug aus BPatG, 05.02.2019 - 4 Ni 47/17
    Eine andere Bewertung der erfindungsgemäßen Lösung ist auch dann nicht gerechtfertigt, wenn man weitergehend mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darauf abstellt, ob die mit einem Merkmal verbundenen besonderen Vorteile oder Wirkungen dann nicht zur Begründung einer erfinderischen Tätigkeit herangezogen werden können, wenn sie in der Patentschrift nicht offenbart und auch für den Fachmann nicht erkennbar sind (siehe aktuell BGH Urt. v. 27. November 2018, X ZR 41/17 unter Hinweis auf BGH GRUR 1971, 403 - Hubwagen; ferner BGH GRUR 1962, 83 - Einlegesohle; GRUR 1960, 542 - Flugzeugbetankung; vgl. auch Benkard/Asendorf/Schmidt, PatG 11. Aufl. § 4 Rn. 105).
  • BGH, 30.04.2009 - Xa ZR 56/05

    Airbag-Auslösesteuerung

  • BGH, 18.06.2009 - Xa ZR 138/05

    Fischbissanzeiger

  • BGH, 15.04.2010 - Xa ZR 28/08

    Fettsäurezusammensetzung

  • BGH, 11.03.2014 - X ZR 139/10

    Patentnichtigkeitssache betreffend ein Europäisches Patent: Mangel der

  • BGH, 31.01.2017 - X ZR 119/14

    Patentnichtigkeitsverfahren: Erfinderische Tätigkeit bei Vorliegen einer seit

  • BGH, 19.12.2006 - X ZR 236/01

    Carvedilol II

  • BGH, 12.12.2012 - X ZR 134/11

    Polymerzusammensetzung

  • BPatG, 06.05.2014 - 4 Ni 22/12

    Verfahren zur Erzeugung eines digitalen Datensatzes -

  • BGH, 29.11.2016 - X ZR 90/14

    Patentfähigkeit des Patents mit der Bezeichnung "Verfahren zum inkrementellen

  • BPatG, 19.02.2019 - 4 Ni 48/17

    Verschleißschutzschicht - Patentnichtigkeitsklageverfahren -

    Offenbarungsdefizite nur der Patentschrift sind deshalb nur dann erheblich, wenn hierdurch in anderer Hinsicht in die Zäsurwirkung der veröffentlichten Patentschrift eingegriffen wird (zur Maßgeblichkeit der Anmeldung BPatG Urteil vom 5. Februar 2019, 4 Ni 47/17 - Verfahren zum Herstellen eines Zahnmodells; Keukenschrijver/Busse, PatG 8. Aufl., § 4 Rdn. 77; Schulte/Moufang, PatG 10. Aufl., § 34 Rdn. 427).
  • BPatG, 09.05.2022 - 6 Ni 20/20
    Da der Kern der Erfindung in der Weiterentwicklung von CAD-CAM-Verfahren zum Bereitstellen von Stiften und Kernen besteht, arbeitet hinsichtlich des automatisierten, computerunterstützten Verfahrens in dem Team ein Spezialist (Maschinenbauer, Informatiker) auf dem Gebiet des CAD/CAM, der u. a. mit optischen, dentalen Scannern und den CAD/CAM-Verfahren zur Herstellung von dentalen 3D-Modellen oder Restaurationen vertraut ist (vgl. hierzu BPatG, Urteil vom 5. Februar 2019 - 4 Ni 47/17 (EP), Rdnr. 60, veröffentlicht in juris).
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