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BPatG, 05.03.2001 - 10 W (pat) 74/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 05.03.1986 - II R 5/84
Zugangsvermutung gem. § 4 Abs. 1 VwZG gilt auch, wenn dritter Tag auf einen …
Auszug aus BPatG, 05.03.2001 - 10 W (pat) 74/00
Bei dem Zeitraum von drei Tagen handelt es sich weder um eine eigentliche noch um eine uneigentliche Frist, sondern um eine widerlegbare Vermutung des Zugangs im Sinne eines Anscheinsbeweises, die durch schlüssig begründetes Vorbringen entkräftet werden kann (vgl. BVerwG Beschl. v. 24. April 1987 - Az: 5B 132/86; BFHE 146, 27).Berechtigte Zweifel liegen vor, wenn der Zustellungsadressat in substantiierter schlüssiger Weise einen von der gesetzlichen Zugangsvermutung des § 4 Abs. 1 VwZG abweichenden Geschehensablauf darlegt (vgl BFHE 146, 27;… Engelhardt/App. VwVG/VwZG, 4. Aufl, § 4 VwZG Anm 6).
- BVerwG, 24.04.1987 - 5 B 132.86
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Bestreiten des Zugangs einer …
Auszug aus BPatG, 05.03.2001 - 10 W (pat) 74/00
Die bloße Behauptung, die Postsendung nicht erhalten zu haben, genügt in der Regel nicht, denn damit würde die gesetzliche Vermutung ihren Sinn weitgehend verlieren und die vom Gesetzgeber vorgesehene Zustellungsart mittels eingeschriebenen Briefes wäre kaum noch praktikabel (vgl BVerwG, Beschl vom 24. April 1987 - 5 B 132/86). - BGH, 27.05.1952 - I ZR 138/51
Weiterbenutzung erloschener Patente
Auszug aus BPatG, 05.03.2001 - 10 W (pat) 74/00
Es ist daher nicht ausgeschlossen, daß ein Dritter den Gegenstand eines Patents unmittelbar nach der Eintragung seines (vermeintlichen) Erlöschens in der Rolle - und damit unabhängig von der vom Patentamt zugrundegelegten Jahresfrist - in gutem Glauben in Benutzung nimmt, ohne daß das Patentgesetz eine der Vorschrift des § 123 Abs. 5 PatG entsprechende gesetzliche Regelung zu seinem Schutz vorsieht (vgl dazu BGH GRUR 1952, 564, 566 reSp).
- BPatG, 24.07.2017 - 9 W (pat) 3/15
Einlegung der Beschwerde innerhalb der Frist ab Zustellung des Beschlusses bzgl. …
Denn an die Substantiierungspflicht sind umso strengere Anforderungen zu stellen, je später der behauptete Eingang beim Empfänger zurückliegt (vgl. BPatG Az. 10 W (pat) 74/00), weil der behördliche Nachweis des Zugangs eines vor mehreren Monaten abgesandten Einschreibens kaum noch gelingen kann, nachdem die Post derartige Unterlagen über die Auslieferung eines Einschreibens nicht über einen so langen Zeitraum aufhebt.