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   BPatG, 05.03.2010 - 25 W (pat) 208/09   

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BPatG, 05.03.2010 - 25 W (pat) 208/09 (https://dejure.org/2010,31558)
BPatG, Entscheidung vom 05.03.2010 - 25 W (pat) 208/09 (https://dejure.org/2010,31558)
BPatG, Entscheidung vom 05. März 2010 - 25 W (pat) 208/09 (https://dejure.org/2010,31558)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Tinisa/RINIVA" - Warenidentität bzw. -ähnlichkeit - klangliche Verwechslungsgefahr

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Tinisa/RINIVA" - Warenidentität bzw. -ähnlichkeit - klangliche Verwechslungsgefahr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus BPatG, 05.03.2010 - 25 W (pat) 208/09
    Da eine Beschränkung auf rezeptpflichtige Arzneimittel in den Warenverzeichnissen nicht gegeben ist, sind neben dem Fachverkehr ferner auch Endverbraucher als maßgebliche Verkehrskreise uneingeschränkt zu berücksichtigen, wobei jedoch nicht auf einen sich nur flüchtig mit der Ware befassenden, sondern auf einen normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher abzustellen ist (vgl. EuGH GRUR 2004, 943 - SAT.2), der zudem allem, was mit der Gesundheit zu tun hat, mehr Aufmerksamkeit widmet als vielen anderen Produkten des täglichen Lebens (vgl. BGH GRUR 1995, 50 - INDOREKTAL/INDOHEXAL).
  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus BPatG, 05.03.2010 - 25 W (pat) 208/09
    Das Vorliegen einer Verwechslungsgefahr ist unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls umfassend zu beurteilen (EuGH GRUR 2006, 237, 238 - PICASSO; GRUR 1998, 387, 389 ff. - Sabèl/Puma).
  • EuGH, 12.01.2006 - C-361/04

    Ruiz-Picasso u.a. / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 8 Absatz 1

    Auszug aus BPatG, 05.03.2010 - 25 W (pat) 208/09
    Das Vorliegen einer Verwechslungsgefahr ist unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls umfassend zu beurteilen (EuGH GRUR 2006, 237, 238 - PICASSO; GRUR 1998, 387, 389 ff. - Sabèl/Puma).
  • BGH, 01.10.1998 - I ZB 28/96

    Lions

    Auszug aus BPatG, 05.03.2010 - 25 W (pat) 208/09
    Für die Annahme einer Verwechslungsgefahr reicht dabei regelmäßig bereits die hinreichende Übereinstimmung in einer Hinsicht aus (BGHZ 139, 340, 347 - Lions; BGH MarkenR 2008, 393, 395 Tz. 21 - HEITEC).
  • BGH, 29.09.1994 - I ZR 114/84

    "Indorektal/Indohexal"; Verwechslungsgefahr zweier Marken bei fremdsprachlichem

    Auszug aus BPatG, 05.03.2010 - 25 W (pat) 208/09
    Da eine Beschränkung auf rezeptpflichtige Arzneimittel in den Warenverzeichnissen nicht gegeben ist, sind neben dem Fachverkehr ferner auch Endverbraucher als maßgebliche Verkehrskreise uneingeschränkt zu berücksichtigen, wobei jedoch nicht auf einen sich nur flüchtig mit der Ware befassenden, sondern auf einen normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher abzustellen ist (vgl. EuGH GRUR 2004, 943 - SAT.2), der zudem allem, was mit der Gesundheit zu tun hat, mehr Aufmerksamkeit widmet als vielen anderen Produkten des täglichen Lebens (vgl. BGH GRUR 1995, 50 - INDOREKTAL/INDOHEXAL).
  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

    Auszug aus BPatG, 05.03.2010 - 25 W (pat) 208/09
    Da der Verkehr die Marken zudem in aller Regel nicht zeitgleich oder in unmittelbarer zeitlicher Abfolge wahrnimmt und seine Auffassung daher erfahrungsgemäß von einem eher undeutlichen Erinnerungsbild bestimmt wird (vgl. EuGH, MarkenR 1999, 236, 239 - Lloyd/Loints), kann eine Verwechslungsgefahr nicht verneint werden.
  • BGH, 14.02.2008 - I ZR 162/05

    HEITEC

    Auszug aus BPatG, 05.03.2010 - 25 W (pat) 208/09
    Für die Annahme einer Verwechslungsgefahr reicht dabei regelmäßig bereits die hinreichende Übereinstimmung in einer Hinsicht aus (BGHZ 139, 340, 347 - Lions; BGH MarkenR 2008, 393, 395 Tz. 21 - HEITEC).
  • BPatG, 11.01.2018 - 25 W (pat) 12/16

    Beschwerde gegen die Anmeldung der Wortmarke "SERTEX" für Waren der Klassen 3 und

    Dies gilt umso mehr, als sich die stimmlosen Anfangskonsonanten nicht sehr deutlich voneinander abheben und jedenfalls den klanglichen Gesamteindruck der Vergleichsbezeichnungen nicht markant unterschiedlich beeinflussen ("v" und "S" als klangverwandte Konsonanten: vgl. hierzu auch die Entscheidung des Senats in 25 W (pat) 208/09 vom 5. März 2010 - Tinisa/RINIVA, öffentlich zugänglich über die Homepage des Bundespatentgerichts).
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