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   BPatG, 05.03.2013 - 20 W (pat) 28/12   

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https://dejure.org/2013,4124
BPatG, 05.03.2013 - 20 W (pat) 28/12 (https://dejure.org/2013,4124)
BPatG, Entscheidung vom 05.03.2013 - 20 W (pat) 28/12 (https://dejure.org/2013,4124)
BPatG, Entscheidung vom 05. März 2013 - 20 W (pat) 28/12 (https://dejure.org/2013,4124)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 47 Abs 1 S 1 PatG, § 77 S 1 PatG, § 79 Abs 3 Nr 2 PatG, § 125a PatG, § 5 Abs 2 EAPatV
    Patenteinspruchsbeschwerdeverfahren - "Anordnung zur Erfassung von Berührungen auf einer Trägerplatte und Verfahren zur Herstellung eines Sensors" - zu den Anforderungen an die elektronische Signatur als Unterschriftserfordernis für elektronische Amtsakten des DPMA

  • JurPC

    Zum Signaturerfordernis nach § 5 EAPatV

  • rewis.io

    Patenteinspruchsbeschwerdeverfahren - "Anordnung zur Erfassung von Berührungen auf einer Trägerplatte und Verfahren zur Herstellung eines Sensors" - zu den Anforderungen an die elektronische Signatur als Unterschriftserfordernis für elektronische Amtsakten des DPMA

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.01.2006 - V ZR 243/04

    Nachholung einer fehlenden Unterschrift eines Richters; Beschränkung eines

    Auszug aus BPatG, 05.03.2013 - 20 W (pat) 28/12
    Zwar kann bei einem wirksam verkündeten Beschluss wie dem vorliegenden eine fehlende Unterschrift nachgeholt bzw. eine falsche entsprechend § 319 ZPO berichtigt werden, nach der Rechtsprechung des BGH kann dies jedoch nur innerhalb von fünf Monaten nach der Verkündung der Entscheidung erfolgen (vgl. BGH NJW 2006, 1881 (Nr. 14)).
  • BPatG, 26.08.2013 - 35 W (pat) 418/12
    Auf die Ausführungen in den dem Deutschen Patent- und Markenamt vorliegenden Beschlüssen des 20. Senats vom 5. März 2013 (20 W (pat) 28/12) und des 19. Senats vom 18. März 2013 (19 W (pat) 16/12), mit denen der Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts der Beitritt anheimgestellt worden ist, wird zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen.

    Die Beitrittserklärung und die Stellungnahme vom 7. Mai 2013 (Az.: 3635 - 4.3.2. - Bd. I/2/13) im Verfahren 20 W (pat) 28/12 (im Folgenden: Stellungnahme 20 W) hat der Senat beigezogen, ebenso die Stellungnahme vom 11. Juni 2013 im Verfahren 19 W (pat) 16/12 (im Folgenden: Stellungnahme 19 W).

    Insofern unterscheidet sich der vorliegende Fall entscheidend von den Verfahren 19 W (pat) 16/12 und 20 W (pat) 28/12, wo die Beschlüsse durch Verkündung wirksam geworden sind.

  • BPatG, 25.07.2013 - 10 W (pat) 2/13

    Patentbeschwerdeverfahren - internationale Patentanmeldung - nationale

    Der Beschluss vom 15. Oktober 2012 ist auch nicht deshalb aufzuheben, weil es in der elektronischen Verfahrensakte des DPMA an einer ordnungsgemäßen, vom zuständigen Prüfer unterzeichneten, d. h. elektronisch signierten Urschrift des Beschlusses fehlte (vgl. BPatG, Beschluss vom 10. Juni 2013 - 20 W (pat) 24/12; Beschluss vom 18. März 2013 - 19 W (pat) 16/12 - Elektrischer Winkelstecker; Beschluss vom 5. März 2013 - 20 W (pat) 28/12).
  • BPatG, 20.08.2013 - 10 W (pat) 24/12

    Patentbeschwerdeverfahren - anspruchsabhängige Anmeldegebühr

    Der Beschluss vom 1. Juni 2012 ist zwar nicht bereits deshalb aufzuheben, weil es in der elektronischen Verfahrensakte des DPMA an einer ordnungsgemäßen, vom zuständigen Prüfer unterzeichneten, d. h. elektronisch signierten Urschrift des Beschlusses fehlte (vgl. BPatG, Beschluss vom 10. Juni 2013 - 20 W (pat) 24/12; Beschluss vom 18. März 2013 - 19 W (pat) 16/12 - Elektrischer Winkelstecker; Beschluss vom 5. März 2013 - 20 W (pat) 28/12).
  • BPatG, 29.06.2015 - 20 W (pat) 1/13
    Bei der gegebenen Sach- und Rechtslage kann vorliegend ferner dahingestellt bleiben, ob der elektronisch erstellte und signierte Beschluss des DPMA möglicherweise an Wirksamkeitsmängeln leidet (vgl. 20 W (pat) 28/12 vom 12. Mai 2014 u. a. im Hinblick auf das Erfordernis einer signierten Urschrift in der elektronischen Akte).
  • BPatG, 18.05.2015 - 20 W (pat) 37/13

    Zurückweisung einer Patentanmeldung mit der Bezeichnung mangels erfinderischer

    Bei der gegebenen Sach- und Rechtslage kann vorliegend ferner dahingestellt bleiben, ob der elektronisch erstellte und signierte Beschluss des DPMA möglicherweise an Wirksamkeitsmängeln leidet (vgl. 20 W (pat) 28/12 vom 12. Mai 2014 u. a. im Hinblick auf das Erfordernis einer signierten Urschrift in der elektronischen Akte).
  • BPatG, 25.11.2013 - 35 W (pat) 421/12
    Insoweit wird grundsätzlich auf die Ausführungen in den dem Deutschen Patent- und Markenamt vorliegenden Beschlüssen des erkennenden Senats vom 17. April 2013 (35 W (pat) 418/12), des 20. Senats vom 5. März 2013 (20 W (pat) 28/12) und des 19. Senats vom 18. März 2013 (19 W (pat) 16/12), mit denen der Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts der Beitritt anheimgestellt worden ist, die im Internet abrufbar sind, Bezug genommen.
  • BPatG, 29.10.2013 - 20 W (pat) 69/13

    Modulanordnung - Patentbeschwerdeverfahren - "Modulanordnung" - Zurückverweisung

    Bei der gegebenen Sach- und Rechtslage kann vorliegend dahingestellt bleiben, ob der elektronisch erstellte und signierte Beschluss II des DPMA an möglichen weiteren Wirksamkeitsmängeln leidet (vgl. 19 W (pat) 16/12 und 20 W (pat) 28/12 u. a. im Hinblick auf das Erfordernis einer signierten Urschrift in der elektronischen Akte).
  • BPatG, 06.05.2015 - 20 W (pat) 36/13

    Patentbeschwerdeverfahren - zur Akteneinsicht in Nichtpatentliteratur

    Bei der gegebenen Sach- und Rechtslage war die Sache entscheidungsreif und eine Zurückverweisung an die Prüfungsstelle gemäß § 79 Abs. 3 PatG - wie durch die Anmelderin hilfsweise beantragt - kam nicht mehr in Betracht; zudem kann vorliegend dahingestellt bleiben, ob der elektronisch erstellte und signierte Beschluss des DPMA möglicherweise an Wirksamkeitsmängeln leidet (vgl. 20 W (pat) 28/12 vom 12. Mai 2014 u. a. im Hinblick auf das Erfordernis einer signierten Urschrift in der elektronischen Akte).
  • BPatG, 24.10.2013 - 10 W (pat) 13/12
    Der angefochtene Beschluss ist aber nicht deshalb aufzuheben, weil es in der elektronischen Verfahrensakte des DPMA an einer ordnungsgemäßen, vom zuständigen Prüfer unterzeichneten, d. h. elektronisch signierten Urschrift des Beschlusses fehlte (vgl. BPatG, Beschluss vom 10. Juni 2013 - 20 W (pat) 24/12; Beschluss vom 18. März 2013 - 19 W (pat) 16/12 - Elektrischer Winkelstecker; Beschluss vom 5. März 2013 - 20 W (pat) 28/12).
  • BPatG, 10.09.2013 - 10 W (pat) 13/13
    Der Beschluss vom 14. November 2012 ist aber nicht deshalb aufzuheben, weil es in der elektronischen Verfahrensakte des DPMA an einer ordnungsgemäßen, vom zuständigen Prüfer unterzeichneten, d. h. elektronisch signierten Urschrift des Beschlusses fehlte (vgl. BPatG, Beschluss vom 10. Juni 2013 - 20 W (pat) 24/12; Beschluss vom 18. März 2013 - 19 W (pat) 16/12 - Elektrischer Winkelstecker; Beschluss vom 5. März 2013 - 20 W (pat) 28/12).
  • BPatG, 28.08.2013 - 10 W (pat) 20/12

    Patentbeschwerdeverfahren - "Vorrichtung zur Abdichtung von Kabeln, Leitungen

  • BPatG, 28.08.2013 - 10 W (pat) 18/13
  • BPatG, 29.08.2013 - 10 W (pat) 14/13
  • BPatG, 08.08.2013 - 10 W (pat) 15/12
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