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   BPatG, 05.03.2013 - 27 W (pat) 43/12   

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https://dejure.org/2013,5708
BPatG, 05.03.2013 - 27 W (pat) 43/12 (https://dejure.org/2013,5708)
BPatG, Entscheidung vom 05.03.2013 - 27 W (pat) 43/12 (https://dejure.org/2013,5708)
BPatG, Entscheidung vom 05. März 2013 - 27 W (pat) 43/12 (https://dejure.org/2013,5708)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 42 Abs 1 Nr 1 MarkenG, § 34 Abs 2 EGV 207/2009
    Markenbeschwerdeverfahren - "Ipsum" - zur Seniorität im Gemeinschaftsmarkenrecht - Widerspruch aus einer gelöschten Marke ist unzulässig - Seniorität nach Art. 34 Abs. 2 GMV (juris-Abkürzung: EGV 207/2009) lässt den bereits gelöschten deutschen Teil einer IR-Marke nicht ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit eines Widerspruchs aus einer gelöschten Marke

  • online-und-recht.de

    Markenbeschwerdeverfahren - "Ipsum" - zur Seniorität im Gemeinschaftsmarkenrecht - Widerspruch aus einer gelöschten Marke ist unzulässig - Seniorität nach Art. 34 Abs. 2 GMV (juris-Abkürzung: EGV 207/2009) lässt den bereits gelöschten deutschen Teil einer

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Ipsum" - zur Seniorität im Gemeinschaftsmarkenrecht - Widerspruch aus einer gelöschten Marke ist unzulässig - Seniorität nach Art. 34 Abs. 2 GMV (juris-Abkürzung: EGV 207/2009) lässt den bereits gelöschten deutschen Teil einer IR-Marke nicht ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Markenbeschwerdeverfahren - "Ipsum" - zur Seniorität im Gemeinschaftsmarkenrecht - Widerspruch aus einer gelöschten Marke ist unzulässig - Seniorität nach Art. 34 Abs. 2 GMV (juris-Abkürzung: EGV 207/2009) lässt den bereits gelöschten deutschen Teil einer IR-Marke nicht ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2014, 302
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BPatG, 20.09.2005 - 27 W (pat) 106/04
    Auszug aus BPatG, 05.03.2013 - 27 W (pat) 43/12
    Der vorliegende Fall sei bereits in der Entscheidung BPatG GRUR 2006, 612 - Seniorität positiv beschieden worden.

    Eine Vergleichbarkeit des vorliegenden Falles mit der Entscheidung 27 W (pat) 106/04 scheitere auch daran, dass dort der originäre Schutz einer nationalen Widerspruchsmarke, vorliegend aber der Inlandsschutz einer IR-Widerspruchsmarke entfallen sei.

    Soweit die Widersprechende auf die Entscheidung des Senats (Beschl. v. 20.09.2005 - 27 W (pat) 106/04, BlPMZ 2006, 180) hinweist, bezieht sich diese zum einen nicht auf einen Widerspruch aus einem gelöschten Teil einer IR-Marke, sondern auf eine an die Stelle einer nationalen Marke tretende Gemeinschaftsmarke als Widerspruchsmarke.

  • BPatG, 28.11.2007 - 26 W (pat) 250/02
    Auszug aus BPatG, 05.03.2013 - 27 W (pat) 43/12
    Dieser Auffassung seien aber nachfolgend einige Senate des Bundespatentgerichts mit Bedenken begegnet (vgl. BPatG Beschl. v. 25.4.2007 - 28 W (pat) 22/07 - SKS; Beschl. v. 28.11.2007 - 26 W (pat) 250/02 - Aqua Montis/Montes; Beschl. v. 26.5.2010 - 26 W (pat) 184/09 - BIONATOR; Reinartz, GRUR Int. 2012, 493 ff.).

    Zum anderen stehen dieser Entscheidung die von der Markeninhaberin zitierten Entscheidungen verschiedener Senate des Bundespatentgerichts gegenüber (BPatG Beschl. v. 25.4.2007 - 28 W (pat) 22/07 - SKS; Beschl. v. 28.11.2007 - 26 W (pat) 250/02 - Aqua Montis/Montes; Beschl. v. 26.5.2010 - 26 W (pat) 184/09 - BIONATOR), die - selbst wenn sie dort nicht unmittelbar relevant waren - übereinstimmend Bedenken dahingehend geäußert haben, Art. 34 Abs. 2 GMV überhaupt auf ein anhängiges nationales Widerspruchsverfahren zu übertragen, weil es im Markengesetz an Umsetzungsvorschriften zu dieser gemeinschaftsmarkenrechtlichen Bestimmung fehlt.

  • BPatG, 25.04.2007 - 28 W (pat) 22/07

    BKS,SKS/SKS

    Auszug aus BPatG, 05.03.2013 - 27 W (pat) 43/12
    Dieser Auffassung seien aber nachfolgend einige Senate des Bundespatentgerichts mit Bedenken begegnet (vgl. BPatG Beschl. v. 25.4.2007 - 28 W (pat) 22/07 - SKS; Beschl. v. 28.11.2007 - 26 W (pat) 250/02 - Aqua Montis/Montes; Beschl. v. 26.5.2010 - 26 W (pat) 184/09 - BIONATOR; Reinartz, GRUR Int. 2012, 493 ff.).

    Zum anderen stehen dieser Entscheidung die von der Markeninhaberin zitierten Entscheidungen verschiedener Senate des Bundespatentgerichts gegenüber (BPatG Beschl. v. 25.4.2007 - 28 W (pat) 22/07 - SKS; Beschl. v. 28.11.2007 - 26 W (pat) 250/02 - Aqua Montis/Montes; Beschl. v. 26.5.2010 - 26 W (pat) 184/09 - BIONATOR), die - selbst wenn sie dort nicht unmittelbar relevant waren - übereinstimmend Bedenken dahingehend geäußert haben, Art. 34 Abs. 2 GMV überhaupt auf ein anhängiges nationales Widerspruchsverfahren zu übertragen, weil es im Markengesetz an Umsetzungsvorschriften zu dieser gemeinschaftsmarkenrechtlichen Bestimmung fehlt.

  • BPatG, 26.05.2010 - 26 W (pat) 184/09

    Markenbeschwerdeverfahren - keine Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe bei

    Auszug aus BPatG, 05.03.2013 - 27 W (pat) 43/12
    Dieser Auffassung seien aber nachfolgend einige Senate des Bundespatentgerichts mit Bedenken begegnet (vgl. BPatG Beschl. v. 25.4.2007 - 28 W (pat) 22/07 - SKS; Beschl. v. 28.11.2007 - 26 W (pat) 250/02 - Aqua Montis/Montes; Beschl. v. 26.5.2010 - 26 W (pat) 184/09 - BIONATOR; Reinartz, GRUR Int. 2012, 493 ff.).

    Zum anderen stehen dieser Entscheidung die von der Markeninhaberin zitierten Entscheidungen verschiedener Senate des Bundespatentgerichts gegenüber (BPatG Beschl. v. 25.4.2007 - 28 W (pat) 22/07 - SKS; Beschl. v. 28.11.2007 - 26 W (pat) 250/02 - Aqua Montis/Montes; Beschl. v. 26.5.2010 - 26 W (pat) 184/09 - BIONATOR), die - selbst wenn sie dort nicht unmittelbar relevant waren - übereinstimmend Bedenken dahingehend geäußert haben, Art. 34 Abs. 2 GMV überhaupt auf ein anhängiges nationales Widerspruchsverfahren zu übertragen, weil es im Markengesetz an Umsetzungsvorschriften zu dieser gemeinschaftsmarkenrechtlichen Bestimmung fehlt.

  • BPatG, 14.05.2019 - 27 W (pat) 93/14

    Wegfall bzw. Erlöschen einer ursprünglich bestehenden Widerspruchsmarke

    Der Wegfall bzw. das Erlöschen einer ursprünglich bestehenden Widerspruchsmarke führt nachträglich zur Unzulässigkeit des Widerspruchs (vgl. Miosga in: Ströbele/Hacker/Thiering, Markengesetz, 12. Aufl. 2018, § 42 Rn. 69 und § 43 Rn. 99; Draheim in: BeckOK Markenrecht, 17. Edition, Stand: 01.04.2019, § 43 Rn. 61; BPatG 27 W (pat) 43/12 - IPSOS/IPSUM, abrufbar über juris.de; 24 W (pat) 100/75, BPatGE 20, 235).
  • BPatG, 14.05.2019 - 27 W (pat) 94/14

    Wegfall bzw. Erlöschen einer ursprünglich bestehenden Widerspruchsmarke

    Der Wegfall bzw. das Erlöschen einer ursprünglich bestehenden Widerspruchsmarke führt nachträglich zur Unzulässigkeit des Widerspruchs (vgl. Miosga in: Ströbele/Hacker/Thiering, Markengesetz, 12. Aufl. 2018, § 42 Rn. 69 und § 43 Rn. 99; Draheim in: BeckOK Markenrecht, 17. Edition, Stand: 01.04.2019, § 43 Rn. 61; BPatG 27 W (pat) 43/12 - IPSOS/ IPSUM, abrufbar über juris.de; 24 W (pat) 100/75, BPatGE 20, 235).
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