Rechtsprechung
BPatG, 05.04.2016 - 25 W (pat) 43/14 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Bundespatentgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren - "Zertifizierter Steuerkaufmann (ZStKfm)" - Unterscheidungskraft - Freihaltungsbedürfnis - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die die Schutzfähigkeit der Bezeichnung "Zertifizierter Steuerkaufmann (ZStKfm)" für Dienstleistungen aus dem Bereich Werbung und Erziehung; Grundsätze zur Festellung der hinreichenden Unterscheidungskraft einer Wortmarke i.S.d. § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG
- rewis.io
Markenbeschwerdeverfahren - "Zertifizierter Steuerkaufmann (ZStKfm)" - Unterscheidungskraft - Freihaltungsbedürfnis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- BPatG, 22.04.2020 - 29 W (pat) 33/19
Markenbeschwerdeverfahren - "MITAX" - Unterscheidungskraft - kein …
Zudem fehlt Bezeichnungen, in denen die angesprochenen Verkehrskreise lediglich einen Hinweis auf die Ausbildung, die Qualifikation oder sonstige für die Erbringung der konkreten Dienstleistungen relevanten Eigenschaften des Anbieters bzw. Erbringers der Dienstleistungen sehen, die erforderliche Unterscheidungskraft (vgl. beispielhaft BPatG, Beschluss vom 24. März 2011, 30 W (pat) 523/10 - Aktive Optiker; Beschluss vom 22. Juni 2010, 24 W (pat) 57/09 - webadvocat; Beschluss vom 5. April 2016, 25 W (pat) 43/14 - Zertifizierter Steuerkaufmann (ZStKfm)). - BPatG, 09.06.2021 - 29 W (pat) 564/18
Markenbeschwerdeverfahren - "Surface Technology GERMANY (Wort-Bildmarke" - …
Jedoch vermittelt die Erziehung nicht die Fertigkeiten, die für das Erlernen einer (beruflichen) Tätigkeit erforderlich sind (vgl. auch BPatG, Beschluss vom 05.04.2016, 25 W (pat) 43/14 - Zertifizierter Steuerkaufmann (ZStKfm)). - BPatG, 09.06.2021 - 29 W (pat) 546/18
Markenbeschwerdeverfahren - "Surface Technology GERMANY (Wort-Bildmarke" - …
Jedoch vermittelt die Erziehung nicht die Fertigkeiten, die für das Erlernen einer (beruflichen) Tätigkeit erforderlich sind (vgl. auch BPatG, Beschluss vom 05.04.2016, 25 W (pat) 43/14 - Zertifizierter Steuerkaufmann (ZStKfm)).