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   BPatG, 05.05.2009 - 24 W (pat) 25/05   

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BPatG, 05.05.2009 - 24 W (pat) 25/05 (https://dejure.org/2009,23174)
BPatG, Entscheidung vom 05.05.2009 - 24 W (pat) 25/05 (https://dejure.org/2009,23174)
BPatG, Entscheidung vom 05. Mai 2009 - 24 W (pat) 25/05 (https://dejure.org/2009,23174)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (26)

  • BPatG, 31.03.2004 - 28 W (pat) 250/03
    Auszug aus BPatG, 05.05.2009 - 24 W (pat) 25/05
    cc) Im Zusammenhang mit dem hier in Frage stehenden Widerspruch aus der Marke 1 171 135 ist ferner davon auszugehen, dass sich die angegriffenen Waren "Zahnputzund Pflegemittel" im mittleren und die Waren "Präparate für die Gesundheitspflege, insbesondere Präparate für die Zahnpflege" im engsten Ähnlichkeitsbereich der für die Widerspruchsmarke geschützten Waren "pharmazeutische Erzeugnisse, nämlich rezeptpflichtige Mucolytica" befinden (vgl. BPatG PAVIS PROMA 30 W (pat) 264/96 "Sanastin/Sanatison"; PAVIS PROMA 28 W (pat) 250/03 "BIOCURA/BIOCUR").

    Eine Rezeptoder Apothekenpflichtigkeit auf Seiten der Widerspruchswaren vermag dagegen keinen maßgeblichen Warenabstand zu bewirken (vgl. PAVIS PROMA 28 W (pat) 250/03 "BIOCURA/BIOCUR").

    Auch hier ist zwar festzustellen, dass zwischen der angegriffenen Marke und dieser Widerspruchsmarke eine nicht unerhebliche Ähnlichkeit besteht und dass sich die angegriffenen Waren "Präparate für die Gesundheitspflege, insbesondere Präparate für die Zahnpflege" im engsten Ähnlichkeitsbereich der für die Widerspruchsmarke "ACC" geschützten Waren, nämlich hier "apothekenpflichtige pharmazeutische Erzeugnisse", befinden (vgl. BPatG PAVIS PROMA 30 W (pat) 264/96 "Sanastin/Sanatison"; PAVIS PROMA 28 W (pat) 250/03 "BIOCURA/BIOCUR").

  • BGH, 13.12.2007 - I ZB 39/05

    idw Informationsdienst Wissenschaft

    Auszug aus BPatG, 05.05.2009 - 24 W (pat) 25/05
    Dabei besteht in der Weise eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Zeichen oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (vgl. EuGH GRUR 1998, 387, 389 (Nr. 22) "Sabèl/Puma"; GRUR Int. 1999, 734, 736 (Nr. 18) "Lloyd"; GRUR Int. 2000, 899, 901 (Nr. 40) "Marca/Adidas"; BGH GRUR 2004, 783, 784 "NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRALEX"; GRUR 2004, 235, 234 "Davidoff II"; GRUR 2008, 258, 260 (Nr. 20) "INTERCONNECT/T-InterConnect"; GRUR 2008, 719, 722 (Nr. 29) "idw Informationsdienst Wissenschaft").

    Eine solche im Gesamteindruck prägende Bedeutung ist nach der Rechtsprechung des BGH dann anzunehmen, wenn der betreffende Zeichenbestandteil eine besondere, das gesamte Zeichen bestimmende Kennzeichnungskraft aufweist, so dass die anderen Bestandteile im Rahmen des Gesamteindrucks weitgehend in den Hintergrund treten (vgl. BGH GRUR 2004, 778, 779 "URLAUB DIREKT"; GRUR 2008, 258, 260 (Nr. 28, 29) "INTERCONNECT/T-InterConnect"; GRUR 2008, 719, 722 (Nr. 37) "idw Informationsdienst Wissenschaft").

    Allerdings kann nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden, dass der Verkehr eine zusammengesetzte Marke dann nicht auf eine in ihr enthaltene Buchstabenfolge verkürzen wird, wenn die entsprechende Buchstabenfolge -hier das Akronym "OCC" -die Abkürzung von weiteren Wortbestandteilen der Marke darstellt, da der insoweit bestehende sachliche Bezug der Buchstabenfolge zu den weiteren Wortbestandteilen einer Neigung des Verkehrs zur Verkürzung zunächst einmal entgegensteht; für die Annahme, dass es zu entsprechenden Verkürzungen auf das Akronym kommt, bedarf es daher besonderer Anhaltspunkte (vgl. BGH GRUR 2008, 719, 722 (Nr. 37) "idw Informationsdienst Wissenschaft").

  • BGH, 05.02.2009 - I ZR 167/06

    METROBUS

    Auszug aus BPatG, 05.05.2009 - 24 W (pat) 25/05
    Die Widersprechende beruft sich zu Recht auf den in der Rechtsprechung des BGH anerkannten Erfahrungssatz, dass beim Zusammentreffen von Wortund Bildbestandteilen der Verkehr in der Regel dem Wort als einfachster und kürzester Bezeichnungsform die größere Bedeutung beimisst (vgl. u. a. BGH GRUR 1996, 198, 200 "Springende Raubkatze"; GRUR 2006, 60, 62 (Nr. 20) "coccodrillo"; GRUR 2009, 484, 487 (Nr. 33) "Metrobus") und dass dieser Grundsatz gerade für die Beurteilung einer klanglichen Verwechslungsgefahr von großer Bedeutung ist.

    Unbeachtet kann zudem nicht bleiben, dass die Widerspruchsmarke "ACC" -wie oben bereits erwähnt -über eine deutlich erhöhte Kennzeichnungskraft verfügt, was gleichzeitig bewirkt, dass der in der angegriffenen Marke enthaltene, ähnliche Wortbestandteil "OCC" in seiner für den Gesamteindruck der Marke prägenden Wirkung noch unterstrichen wird (vgl. BGH GRUR 2003, 880, 881 "City Plus"; GRUR 2009, 484, 487 (Nr. 34) "Metrobus").

  • BGH, 28.06.2007 - I ZR 132/04

    INTERCONNECT/T-InterConnect

    Auszug aus BPatG, 05.05.2009 - 24 W (pat) 25/05
    Dabei besteht in der Weise eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Zeichen oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (vgl. EuGH GRUR 1998, 387, 389 (Nr. 22) "Sabèl/Puma"; GRUR Int. 1999, 734, 736 (Nr. 18) "Lloyd"; GRUR Int. 2000, 899, 901 (Nr. 40) "Marca/Adidas"; BGH GRUR 2004, 783, 784 "NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRALEX"; GRUR 2004, 235, 234 "Davidoff II"; GRUR 2008, 258, 260 (Nr. 20) "INTERCONNECT/T-InterConnect"; GRUR 2008, 719, 722 (Nr. 29) "idw Informationsdienst Wissenschaft").

    Eine solche im Gesamteindruck prägende Bedeutung ist nach der Rechtsprechung des BGH dann anzunehmen, wenn der betreffende Zeichenbestandteil eine besondere, das gesamte Zeichen bestimmende Kennzeichnungskraft aufweist, so dass die anderen Bestandteile im Rahmen des Gesamteindrucks weitgehend in den Hintergrund treten (vgl. BGH GRUR 2004, 778, 779 "URLAUB DIREKT"; GRUR 2008, 258, 260 (Nr. 28, 29) "INTERCONNECT/T-InterConnect"; GRUR 2008, 719, 722 (Nr. 37) "idw Informationsdienst Wissenschaft").

  • EuGH, 06.10.2005 - C-120/04

    Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b -

    Auszug aus BPatG, 05.05.2009 - 24 W (pat) 25/05
    Dabei kommt es entscheidend darauf an, wie die Marke auf die maßgeblichen inländischen Verkehrskreise, also auf den Handel und/oder auf normal informierte und angemessen aufmerksame und verständige Durchschnittsverbraucher der betroffenen Waren (vgl. EuGH GRUR 2006, 411, 412 (Nr. 24) "Matratzen Concord/Hukla") wirkt, die eine Marke regelmäßig als Ganzes wahrnehmen und nicht auf die verschiedenen Einzelheiten achten (vgl. EuGH GRUR 2005, 1042, 1044 (Nr. 28) "THOMSON LIFE"; GRUR 2007, 700, 702 (Nr. 40) "HABM/Shaker").

    Allerdings schließt der vorstehend genannte Grundsatz, dass die fraglichen Marken jeweils als Ganzes miteinander zu vergleichen sind, nicht aus, dass unter Umständen ein oder mehrere Bestandteile einer komplexen Marke für den durch die Marke im Gedächtnis der maßgeblichen Verkehrskreise hervorgerufenen Gesamteindruck prägend sein können (vgl. EuGH GRUR 2005, 1042, 1044 (Nr. 29) "THOMSON LIFE"; BGH GRUR 2007, 1066, 1069 (Nr. 40) "Kinderzeit").

  • EuGH, 22.11.2007 - C-328/06

    Nieto Nuño - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Art. 4 Abs. 2 Buchst. d - Im

    Auszug aus BPatG, 05.05.2009 - 24 W (pat) 25/05
    Hierfür wäre eine Steigerung der Kennzeichnungskraft zumindest in einem wesentlichen Teil der Gemeinschaft erforderlich (vgl. zur "Bekanntheit" einer Marke EUGH GRUR Int. 2000, 73 (Nr. 28) "Chevy"; GRUR 2008, 70 (Nr. 17) "Nuno/Franquet").
  • BGH, 14.02.2008 - I ZR 162/05

    HEITEC

    Auszug aus BPatG, 05.05.2009 - 24 W (pat) 25/05
    Die Frage, ob zwischen den Zeichen -neben der in klanglicher Hinsicht festgestellten Verwechslungsgefahr -möglicherweise auch noch eine Verwechslungsgefahr in (schrift-)bildlicher oder begrifflicher Hinsicht besteht, kann dahingestellt bleiben, weil bereits die hinreichende Übereinstimmung in einer Hinsicht zur Feststellung einer relevanten, die Löschung einer Marke rechtfertigenden Verwechslungsgefahr ausreicht (vgl. BGH GRUR 1999, 241, 243 "Lions"; GRUR 2008, 803, 804 (Nr. 21) "HEITEC").
  • EuGH, 14.09.1999 - C-375/97

    General Motors

    Auszug aus BPatG, 05.05.2009 - 24 W (pat) 25/05
    Hierfür wäre eine Steigerung der Kennzeichnungskraft zumindest in einem wesentlichen Teil der Gemeinschaft erforderlich (vgl. zur "Bekanntheit" einer Marke EUGH GRUR Int. 2000, 73 (Nr. 28) "Chevy"; GRUR 2008, 70 (Nr. 17) "Nuno/Franquet").
  • BGH, 01.10.1998 - I ZB 28/96

    Lions

    Auszug aus BPatG, 05.05.2009 - 24 W (pat) 25/05
    Die Frage, ob zwischen den Zeichen -neben der in klanglicher Hinsicht festgestellten Verwechslungsgefahr -möglicherweise auch noch eine Verwechslungsgefahr in (schrift-)bildlicher oder begrifflicher Hinsicht besteht, kann dahingestellt bleiben, weil bereits die hinreichende Übereinstimmung in einer Hinsicht zur Feststellung einer relevanten, die Löschung einer Marke rechtfertigenden Verwechslungsgefahr ausreicht (vgl. BGH GRUR 1999, 241, 243 "Lions"; GRUR 2008, 803, 804 (Nr. 21) "HEITEC").
  • BGH, 22.04.2004 - I ZR 189/01

    URLAUB DIREKT

    Auszug aus BPatG, 05.05.2009 - 24 W (pat) 25/05
    Eine solche im Gesamteindruck prägende Bedeutung ist nach der Rechtsprechung des BGH dann anzunehmen, wenn der betreffende Zeichenbestandteil eine besondere, das gesamte Zeichen bestimmende Kennzeichnungskraft aufweist, so dass die anderen Bestandteile im Rahmen des Gesamteindrucks weitgehend in den Hintergrund treten (vgl. BGH GRUR 2004, 778, 779 "URLAUB DIREKT"; GRUR 2008, 258, 260 (Nr. 28, 29) "INTERCONNECT/T-InterConnect"; GRUR 2008, 719, 722 (Nr. 37) "idw Informationsdienst Wissenschaft").
  • BGH, 30.10.2003 - I ZR 236/97

    "Davidoff II"; Rechtsstellung des Inhabers einer Marke bei Verwendung eines

  • BPatG, 02.12.1999 - 25 W (pat) 9/99
  • EuGH, 09.03.2006 - C-421/04

    Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b

  • BGH, 20.10.1999 - I ZR 110/97

    ARD-1

  • BGH, 20.09.2007 - I ZR 6/05

    Kinder II

  • BGH, 06.05.2004 - I ZR 223/01

    NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX

  • BGH, 20.03.2003 - I ZR 60/01

    "AntiVir/AntiVirus"; Verwechselungsgefahr zweier Marken bei

  • BGH, 22.09.2005 - I ZB 40/03

    coccodrillo

  • BGH, 20.09.2007 - I ZR 94/04

    Kinderzeit

  • BGH, 13.03.2003 - I ZR 122/00

    "City Plus"; Kennzeichnungskraft von Bestandteilen einer Wortmarke

  • EuGH, 12.06.2007 - C-334/05

    HABM / Shaker - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

  • BGH, 03.04.2008 - I ZB 61/07

    SIERRA ANTIGUO

  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

  • EuGH, 22.06.2000 - C-425/98

    Marca Mode

  • BGH, 29.06.1995 - I ZB 22/93

    "Springende Raubkatze"; Verwechslung eines aus Wort und Bild zusammengesetzten

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