Rechtsprechung
   BPatG, 05.07.2011 - 27 W (pat) 161/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,33963
BPatG, 05.07.2011 - 27 W (pat) 161/10 (https://dejure.org/2011,33963)
BPatG, Entscheidung vom 05.07.2011 - 27 W (pat) 161/10 (https://dejure.org/2011,33963)
BPatG, Entscheidung vom 05. Juli 2011 - 27 W (pat) 161/10 (https://dejure.org/2011,33963)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,33963) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Der Klartext-Experte" - keine Unterscheidungskraft

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Der Klartext-Experte" - keine Unterscheidungskraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 05.07.2011 - 27 W (pat) 161/10
    Dass der angemeldete Begriff ggf. auch andere Lesarten zulässt - wie bei den eigenen oder der Befassung mit fremden Waren oder Dienstleistungen besonders verständlich zu sein, oder als Begriff aus der Computersprache - vermag Schutzfähigkeit nicht zu begründen, denn in allen Bedeutungen liegt jedenfalls kein Herkunftshinweis (BGH GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch).

    Verschiedene gleichwertige Bedeutungen einer Marke sprechen nicht für deren Unterscheidungskraft, wenn sich in Bezug auf die angemeldeten Waren und Dienstleistungen alle Deutungsmöglichkeiten als sachbezogen oder sonst als zur Erfüllung der Herkunftsfunktion als ungeeignet erweisen (BGH GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch; GRUR 2004, 778, 779 - Urlaub direkt).

  • EuGH, 12.02.2009 - C-39/08

    Bild digital - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 89/104/EWG

    Auszug aus BPatG, 05.07.2011 - 27 W (pat) 161/10
    Das Gericht hat demnach stets seine eigene begründete Entscheidung zu treffen (vgl. hierzu auch HABM GRUR 1999, 737 - ToxAlert) und dabei das Gebot des rechtmäßigen Handelns zu berücksichtigen, das besagt, dass sich niemand auf eine fehlerhafte Rechtsanwendung zugunsten eines anderen berufen kann (s. a. BPatG GRUR 2009, 667, 668 - Schwabenpost m. w. Nachw.).
  • BPatG, 17.12.2009 - 25 W (pat) 65/08

    Kein Markenschutz für "Linuxwerkstatt" mangels Unterscheidungskraft

    Auszug aus BPatG, 05.07.2011 - 27 W (pat) 161/10
    Gegenstand der Prüfung nach § 37 MarkenG ist ausschließlich die jeweils im konkreten Verfahren angemeldete Marke (BPatG MarkenR 2010, 145 - Linuxwerkstatt).
  • BGH, 22.04.2004 - I ZR 189/01

    URLAUB DIREKT

    Auszug aus BPatG, 05.07.2011 - 27 W (pat) 161/10
    Verschiedene gleichwertige Bedeutungen einer Marke sprechen nicht für deren Unterscheidungskraft, wenn sich in Bezug auf die angemeldeten Waren und Dienstleistungen alle Deutungsmöglichkeiten als sachbezogen oder sonst als zur Erfüllung der Herkunftsfunktion als ungeeignet erweisen (BGH GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch; GRUR 2004, 778, 779 - Urlaub direkt).
  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus BPatG, 05.07.2011 - 27 W (pat) 161/10
    Die Unterscheidungskraft ist zum einen im Hinblick auf die angemeldeten Waren oder Dienstleistungen zum anderen im Hinblick auf die beteiligten Kreise zu beurteilen, wobei auf die Wahrnehmung der Marke durch einen normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher der fraglichen Waren oder Dienstleistungen abzustellen ist (vgl. EuGH GRUR 2004, 943 - SAT.2).
  • BPatG, 07.05.2003 - 29 W (pat) 157/02
    Auszug aus BPatG, 05.07.2011 - 27 W (pat) 161/10
    Deshalb wird das angesprochene Publikum auch im angemeldeten Zeichen hierin nichts anderes als einen Hinweis darauf sehen, dass die beanspruchten Waren und Dienstleistungen von einem Fachmann angeboten und erbracht werden, der - auch im Computerbereich - Klartext versteht, spricht oder lehrt, also undurchschaubare Sachverhalte (in Wort oder Schrift) in Klartext verständlich macht, bzw. die im Zusammenhang mit der Qualifikation zu einem solchen "Klartext-Experten" stehen (so auch BPatG, Beschluss vom 28. Juli 1999, Az.: 32 W (pat) 66/99 - PC EXPERT; Beschluss vom 7. Mai 2003, Az.: 29 W (pat) 157/02, Beck, RS 2009, 02044 - Experte für GPM).
  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

    Auszug aus BPatG, 05.07.2011 - 27 W (pat) 161/10
    a) Unterscheidungskraft im Sinn von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einer Marke innewohnende konkrete Eignung, Waren oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und sie von denjenigen anderer zu unterscheiden sowie ihre Ursprungsidentität zu gewährleisten (vgl. EuGH GRUR 2006, 229 - BioID).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht