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   BPatG, 05.07.2012 - 21 W (pat) 31/10   

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BPatG, 05.07.2012 - 21 W (pat) 31/10 (https://dejure.org/2012,22189)
BPatG, Entscheidung vom 05.07.2012 - 21 W (pat) 31/10 (https://dejure.org/2012,22189)
BPatG, Entscheidung vom 05. Juli 2012 - 21 W (pat) 31/10 (https://dejure.org/2012,22189)
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  • BGH, 08.05.1990 - VI ZR 321/89

    Zulässigkeit eines Rechtsmittels bei gewillkürter Prozeßvertretung

    Auszug aus BPatG, 05.07.2012 - 21 W (pat) 31/10
    Der Umstand, dass der Mangel der Vollmacht bereits im Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt vorgelegen hat und dort nicht berücksichtigt worden ist, führt jedoch nicht zur Zulässigkeit der Beschwerde (vgl. BGH, NJW 1990, 3152-3153) - und zwar unabhängig davon, ob es sich um ein einseitiges oder zweiseitiges Verfahren handelt (a. A. Schulte a. a. O. sowie Bundespatentgericht, Beschluss vom 18. Mai 1979 (GRUR 1979, 699) unter Bezugnahme auf OLG Saarbrücken, NJW 1970, 1464).

    Eben weil dieser Weg für die betroffene Partei möglich und zumutbar ist, fehlt es bei der gewillkürten Vertretung der Partei im Prozess an der Notwendigkeit, die für den Streit über die wirksame gesetzliche Vertretung entwickelten Rechtsgrundsätze, die dort zur Erzielung eines sachgerechten Ergebnisses erforderlich sind, auch hier zur Anwendung kommen zu lassen (vgl. BGH, NJW 1990, 3152-3153).

  • BGH, 27.04.1988 - VIII ZR 178/87

    Rechtsnachfolge und Parteiwechsel im Berufungsverfahren

    Auszug aus BPatG, 05.07.2012 - 21 W (pat) 31/10
    Die fehlende Zustimmung kann auch nicht dadurch ersetzt werden, dass das Gericht die Übernahme als sachdienlich erachtet (vgl. BGH NJW 1988, 3209-3210; NJW 1996, 2799).
  • OLG Saarbrücken, 18.02.1970 - 1 U 67/66
    Auszug aus BPatG, 05.07.2012 - 21 W (pat) 31/10
    Der Umstand, dass der Mangel der Vollmacht bereits im Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt vorgelegen hat und dort nicht berücksichtigt worden ist, führt jedoch nicht zur Zulässigkeit der Beschwerde (vgl. BGH, NJW 1990, 3152-3153) - und zwar unabhängig davon, ob es sich um ein einseitiges oder zweiseitiges Verfahren handelt (a. A. Schulte a. a. O. sowie Bundespatentgericht, Beschluss vom 18. Mai 1979 (GRUR 1979, 699) unter Bezugnahme auf OLG Saarbrücken, NJW 1970, 1464).
  • BGH, 27.06.1996 - IX ZR 324/95

    Zustimmung des Beklagten zur Übernahme des Prozesses durch den Rechtsnachfolger

    Auszug aus BPatG, 05.07.2012 - 21 W (pat) 31/10
    Die fehlende Zustimmung kann auch nicht dadurch ersetzt werden, dass das Gericht die Übernahme als sachdienlich erachtet (vgl. BGH NJW 1988, 3209-3210; NJW 1996, 2799).
  • BGH, 17.04.2007 - X ZB 41/03

    Patentinhaberwechsel im Einspruchsverfahren

    Auszug aus BPatG, 05.07.2012 - 21 W (pat) 31/10
    Übertragung und Umschreibung des Patents lassen daher die Verfahrensbeteiligung des bisherigen Patentinhabers im Einspruchsbeschwerdeverfahren grundsätzlich unberührt, da auch hier der allgemeine Gedanke gilt, dass niemand aus einem öffentlich-rechtlichen Prozessrechtsverhältnis ohne Weiteres ausscheiden dürfe (vgl. BGH, GRUR 2008, 87 - 90).
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