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   BPatG, 05.07.2018 - 28 W (pat) 35/17   

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BPatG, 05.07.2018 - 28 W (pat) 35/17 (https://dejure.org/2018,25215)
BPatG, Entscheidung vom 05.07.2018 - 28 W (pat) 35/17 (https://dejure.org/2018,25215)
BPatG, Entscheidung vom 05. Juli 2018 - 28 W (pat) 35/17 (https://dejure.org/2018,25215)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bundespatentgericht PDF
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "KS-Bau" - zur wirksamen Einschränkung des Dienstleistungsverzeichnisses - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis - keine Täuschungsgefahr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BPatG, 12.10.2010 - 25 W (pat) 6/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "BIOTEEMANUFAKTUR (Wort-Bild-Marke)" -

    Auszug aus BPatG, 05.07.2018 - 28 W (pat) 35/17
    Zwar erscheint es nicht ganz ausgeschlossen, dass das Publikum das Zeichen als Hinweis auf einen beliebigen Anbieter versteht, der sich auf Kalksandstein-Bauten spezialisiert hat, darüber hinaus aber auch Leistungen im Bereich Ziegel-, Holz- oder Betonbau erbringt (vgl. BPatG, Beschluss vom 12. Oktober 2010, 25 W (pat) 6/10 - BIOTEEMANUFAKTUR: Keine Unterscheidungskraft für "Instantpulver, zur Herstellung von Kaffee-, Cappuccino- und Kakaogetränken").
  • BGH, 24.06.2010 - I ZB 115/08

    TOOOR!

    Auszug aus BPatG, 05.07.2018 - 28 W (pat) 35/17
    b) Darüber hinaus besitzen keine Unterscheidungskraft solche Zeichen, die sich auf Umstände beziehen, welche die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen zwar nicht unmittelbar betreffen, durch die aber ein enger beschreibender Bezug zu diesen hergestellt wird (vgl. BGH GRUR 2010, 1100, Rdnr. 23 - TOOOR!; GRUR 2006, 850, Rdnr. 28 - FUSSBALL WM 2006).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 05.07.2018 - 28 W (pat) 35/17
    Die Anmelderin hat damit keine Einschränkungen des Inhalts aufgenommen, dass die beanspruchten Dienstleistungen ein bestimmtes Merkmal nicht aufweisen (vgl. EuGH GRUR 2004, 674, Rdnr. 114 f. - Postkantoor; BGH GRUR 2008, 2009, 778, Rdnr. 9 - Willkommen im Leben).
  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 05.07.2018 - 28 W (pat) 35/17
    b) Darüber hinaus besitzen keine Unterscheidungskraft solche Zeichen, die sich auf Umstände beziehen, welche die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen zwar nicht unmittelbar betreffen, durch die aber ein enger beschreibender Bezug zu diesen hergestellt wird (vgl. BGH GRUR 2010, 1100, Rdnr. 23 - TOOOR!; GRUR 2006, 850, Rdnr. 28 - FUSSBALL WM 2006).
  • BGH, 22.11.2012 - I ZB 72/11

    Kaleido

    Auszug aus BPatG, 05.07.2018 - 28 W (pat) 35/17
    a) Einem Zeichen fehlt die erforderliche Unterscheidungskraft insbesondere dann, wenn ihm die maßgeblichen Verkehrskreise im Zeitpunkt seiner Anmeldung lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (vgl. BGH GRUR 2014, 1204, Rdnr. 12 - DüsseldorfCongress; GRUR 2013, 731, Rdnr. 22 - Kaleido).
  • BGH, 19.02.2014 - I ZB 3/13

    Schutzentziehung für eine IR-Marke: Unterscheidungskraft eines englischsprachigen

    Auszug aus BPatG, 05.07.2018 - 28 W (pat) 35/17
    Unterscheidungskraft ist die einem Zeichen innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel aufgefasst zu werden, das die von der Anmeldung erfassten Waren und Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnet und diese somit von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidet (vgl. EuGH GRUR 2012, 610, Rdnr. 42 - Freixenet; BGH GRUR 2014, 569, Rdnr. 10 - HOT).
  • BGH, 15.05.2014 - I ZB 29/13

    DüsseldorfCongress - Markenschutz: Rechtliche Gleichbehandlung von Waren- und

    Auszug aus BPatG, 05.07.2018 - 28 W (pat) 35/17
    a) Einem Zeichen fehlt die erforderliche Unterscheidungskraft insbesondere dann, wenn ihm die maßgeblichen Verkehrskreise im Zeitpunkt seiner Anmeldung lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (vgl. BGH GRUR 2014, 1204, Rdnr. 12 - DüsseldorfCongress; GRUR 2013, 731, Rdnr. 22 - Kaleido).
  • BGH, 09.11.2016 - I ZB 43/15

    Stadtwerke Bremen - Markenschutz: Schutzhindernis der Täuschungseignung bei

    Auszug aus BPatG, 05.07.2018 - 28 W (pat) 35/17
    Da allein das Fehlen jeglicher Unterscheidungskraft ein Eintragungshindernis begründet, ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ein großzügiger Maßstab anzulegen, so dass jede auch noch so geringe Unterscheidungskraft genügt, um das Schutzhindernis zu überwinden (vgl. BGH GRUR 2017, 186, Rdnr. 29 - Stadtwerke Bremen).
  • EuGH, 20.10.2011 - C-344/10

    Freixenet / HABM - Rechtsmittel - Anmeldungen von Gemeinschaftsmarken, die eine

    Auszug aus BPatG, 05.07.2018 - 28 W (pat) 35/17
    Unterscheidungskraft ist die einem Zeichen innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel aufgefasst zu werden, das die von der Anmeldung erfassten Waren und Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnet und diese somit von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidet (vgl. EuGH GRUR 2012, 610, Rdnr. 42 - Freixenet; BGH GRUR 2014, 569, Rdnr. 10 - HOT).
  • BPatG, 17.11.2011 - 30 W (pat) 515/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "nanoLine" - keine Unterscheidungskraft

    Auszug aus BPatG, 05.07.2018 - 28 W (pat) 35/17
    Sie wurden daher, was auch bei positiv formulierten Einschränkungen zu beachten ist, in wirtschaftlich nachvollziehbarer Weise von der Anmelderin definiert (vgl. BGH 2015, 587, Rdnr. 21 - PINAR; BPatG, Beschluss vom 17. November 2011, 30 W (pat) 515/10 - nanoLine; Ströbele/Hacker/Thiering, a. a. O., Rdnr. 415).
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