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   BPatG, 05.08.2004 - 25 W (pat) 117/03   

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BPatG, 05.08.2004 - 25 W (pat) 117/03 (https://dejure.org/2004,25272)
BPatG, Entscheidung vom 05.08.2004 - 25 W (pat) 117/03 (https://dejure.org/2004,25272)
BPatG, Entscheidung vom 05. August 2004 - 25 W (pat) 117/03 (https://dejure.org/2004,25272)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BPatG, 27.11.2001 - 24 W (pat) 238/99

    Unmittelbare und mittelbare Verwechslungsgefahr bei Kombinationsmarken

    Auszug aus BPatG, 05.08.2004 - 25 W (pat) 117/03
    Die Widersprechende hat insoweit auch zutreffend auf die Vielzahl der eingetragenen, entsprechend gebildeten Markenwörter für die hier maßgeblichen Waren hingewiesen, wenn auch nicht der Registerlage, sondern der tatsächlichen Benutzungslage die entscheidendere Bedeutung zukommt (vgl BPatG GRUR 2002, 438 - WISCHMAX/Max).

    Anhaltspunkte dafür, dass die angesprochenen Verkehrskreise die Marken gedanklich miteinander in Verbindung bringen und deshalb verwechseln, bestehen gleichfalls nicht, zumal hier auch eine mittelbare Verwechslungsgefahr aus dem Gesichtspunkt der Serienmarke wegen der Kennzeichnungsschwäche des übereinstimmenden Wortbestandteils "Calci-" von vorneherein ausscheidet (vgl BGH GRUR 2002, 542, 544 - BIG; Ströbele/Hacker, MarkenG., 7. Aufl., § 9 Rdn 491) und die Marken auch sonst keine strukturellen Gemeinsamkeiten aufweisen, welche den Verkehr zu einer gemeinsamen betrieblichen Zuordnung veranlassen und eine markenrechtliche Verwechslungsgefahr begründen könnten (vgl zu den Voraussetzungen BGH GRUR 2000, 608, 609 - ARD 1; BGH MarkenR 2001, 459, 464 Marlboro-Dach; BGH WRP 2004, 1046 - Zwilling/Zweibrüder; BPatG GRUR 2002, 345, 346 - ASTROBOY/Astro; BPatG GRUR 2002, 438, 440 - WISCHMAX/Max).

  • BGH, 06.05.2004 - I ZR 223/01

    NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX

    Auszug aus BPatG, 05.08.2004 - 25 W (pat) 117/03
    Auch aus Sicht des Senats ist aus den bereits im angegriffenen Beschluss angeführten Gründen eine klangliche Verwechslungsgefahr zu verneinen, auch wenn kennzeichnungsschwache oder schutzunfähige Elemente zur Prägung des Gesamteindrucks beitragen und nicht vorneherein bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr unberücksichtigt bleiben dürfen (vgl hierzu Ströbele/Hacker MarkenG, 7. Aufl. § 9 Rdn 331 mwN) und nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich mehr auf die gegebenen Übereinstimmungen der zu vergleichenden Zeichen als auf die Unterschiede abzustellen ist (vgl zB BGH WRP 2004, 1043, 1045 - NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBAFLEX).

    Denn vorliegend weisen die Markenwörter nur die in bezug auf die hier maßgeblichen Waren die sehr kennzeichnungsschwachen übereinstimmenden Anfangsbestandteile "Calci-" auf, so dass auch der Erfahrungssatz, dass der Verkehr den Wortanfang regelmäßig stärker beachtet wegen des beschreibenden Gehalts nicht zu einer besonderen Gewichtung der Anfangsbestandteile führt (vgl BGH WRP 2004, 1043, 1045-1046 - NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBAFLEX).

  • BGH, 20.12.2001 - I ZR 78/99

    ASTRA/ESTRA-PUREN; Bedeutung eines bekannten Unternehmenskennzeichens für den

    Auszug aus BPatG, 05.08.2004 - 25 W (pat) 117/03
    Hierbei sind mangels Festschreibung einer Rezeptpflicht im Warenverzeichnis der Widerspruchsmarke als angesprochene Verkehrskreise auch allgemeine Verbraucher uneingeschränkt zu berücksichtigen (vgl auch BGH MarkenR 2002, 49, 51 - ASTRA/ESTRA-PUREN), deren Aufmerksamkeit je nach Art der Ware oder Dienstleistung unterschiedlich hoch sein kann (vgl zum geänderten Verbraucherleitbild BGH MarkenR 2002, 124, 127 - Warsteiner III - mit weiteren Hinweisen; EuGH MarkenR 2002, 231, 236 - Philips/Remington) und die - wie der Anmelder zutreffend ausgeführt hat - in der Regel insbesondere allem, was mit der Gesundheit zusammenhängt eine gesteigerte Aufmerksamkeit beizumessen pflegen (vgl BGH GRUR 1995, 50, 53 - Indorektal / Indohexal), jedenfalls Gesundheitsprodukten nicht flüchtig begegnen.

    Die angesprochenen Verkehrskreise, die diesen beschreibenden Gehalt ohne weiteres erkennen, werden - abweichend von dem Erfahrungssatz, dass Anfangsbestandteile ehrfahrungsgemäß stärker beachtet werden als die übrigen Markenteile (vgl Ströbele/Hacker MarkenG, 7. Aufl., § 9 Rdn 184) - sich vorliegend deshalb eher an den weiteren, abweichenden Bestandteilen der Markenwörter orientieren (vgl auch zur Verwendung beschreibender Wirkstoffhinweise neben Stammbestandteilen einer Zeichenserie BGH MarkenR 2002, 49, 52 - ASTRA/ESTRA-PUREN).

  • BPatG, 19.10.2000 - 25 W (pat) 89/96

    Verwechslungsgefahr bei Markenserie mit kennzeichnungskräftigen Stammbestandteil

    Auszug aus BPatG, 05.08.2004 - 25 W (pat) 117/03
    Derartige Umstände, welche eine andere, für die Widersprechende günstigere Bewertung rechtfertigen könnten, sind vorliegend auch weder aus sonstigen Gründen liquide noch weitergehend eigenständig von Amts wegen zu ermitteln (vgl hierzu auch BGH GRUR 2002, 1067, 1069 - DKV/OKV; BPatG GRUR 2001, 513 - CEFABRAUSE/CEFASEL; BPatGE 44, 1 - Korodin; vgl auch Ingerl/Rohnke, MarkenG, 2. Aufl., § 42 Rdn 53 ff).
  • BGH, 20.10.1999 - I ZR 110/97

    ARD-1

    Auszug aus BPatG, 05.08.2004 - 25 W (pat) 117/03
    Anhaltspunkte dafür, dass die angesprochenen Verkehrskreise die Marken gedanklich miteinander in Verbindung bringen und deshalb verwechseln, bestehen gleichfalls nicht, zumal hier auch eine mittelbare Verwechslungsgefahr aus dem Gesichtspunkt der Serienmarke wegen der Kennzeichnungsschwäche des übereinstimmenden Wortbestandteils "Calci-" von vorneherein ausscheidet (vgl BGH GRUR 2002, 542, 544 - BIG; Ströbele/Hacker, MarkenG., 7. Aufl., § 9 Rdn 491) und die Marken auch sonst keine strukturellen Gemeinsamkeiten aufweisen, welche den Verkehr zu einer gemeinsamen betrieblichen Zuordnung veranlassen und eine markenrechtliche Verwechslungsgefahr begründen könnten (vgl zu den Voraussetzungen BGH GRUR 2000, 608, 609 - ARD 1; BGH MarkenR 2001, 459, 464 Marlboro-Dach; BGH WRP 2004, 1046 - Zwilling/Zweibrüder; BPatG GRUR 2002, 345, 346 - ASTROBOY/Astro; BPatG GRUR 2002, 438, 440 - WISCHMAX/Max).
  • BPatG, 08.07.1999 - 25 W (pat) 177/98

    Wahrenähnlichkeit bei diätätischen Lebensmitteln für medizinische Zwecke -

    Auszug aus BPatG, 05.08.2004 - 25 W (pat) 117/03
    Danach können sich die Marken auch auf jedenfalls ähnlichen Waren begegnen, welche durchaus hochgradige Berührungspunkte aufweisen können, da sich Arzneimittel von Nahrungsergänzungsmitteln nur graduell unterscheiden und insbesondere auch Calcium-Präparate sowohl Arzneimittel wie auch Nahrungsergänzungsmittel sein können (vgl zum Begriff der Nahrungsergänzungsmittel vgl EG Richtlinie 2002/46 vom 10.6.2002 - Nahrungsergänzungsmittel sowie zur Umsetzung durch die deutsche Nahrungsergänzungsmittelverordnung- NemV - Hahn ZLR 2003, 417; zur Abgrenzung Arzneimittel von Nahrungsergänzungsmitteln vgl zuletzt BGH WRP 2004, 1023 - Sportlernahrung II; zur Warenähnlichkeit BPatG GRUR 2000, 432 - Netto 62).
  • BGH, 04.12.1997 - I ZR 111/95

    "Nitrangin"; Prägung einer Marke im Arzneimittelbereich

    Auszug aus BPatG, 05.08.2004 - 25 W (pat) 117/03
    Diese Auffassung teilt der Senat nicht, wobei es vorliegend dahingestellt bleiben kann, ob nicht die originäre Kennzeichnungskraft in Fällen wie hier, in denen sich auch die Zusammenstellung der beschreibenden Bestandteile eher als phantasielos erweist, die maßgebende Kennzeichnungskraft der Gesamtbezeichnung als eher unterdurchschnittlich zu bewerten ist (vgl zB BGH WRP 2003, 1353 - Anti-Vir/AntiVirus), obwohl es bei pharmazeutischen Erzeugnissen durchaus der üblichen Praxis entspricht, Marken in der Weise zu bilden, dass diese als sogenannte sprechende Zeichen die stoffliche Beschaffenheit und /oder das Indikationsgebiet kenntlich machen (vgl BGH GRUR 1998, 815, 817 - Nitrangin).
  • BGH, 08.05.2002 - I ZB 4/00

    "DKV/OKV"; Verwechselungsgefahr zweier Buchstabenfolgen im Bereich des

    Auszug aus BPatG, 05.08.2004 - 25 W (pat) 117/03
    Derartige Umstände, welche eine andere, für die Widersprechende günstigere Bewertung rechtfertigen könnten, sind vorliegend auch weder aus sonstigen Gründen liquide noch weitergehend eigenständig von Amts wegen zu ermitteln (vgl hierzu auch BGH GRUR 2002, 1067, 1069 - DKV/OKV; BPatG GRUR 2001, 513 - CEFABRAUSE/CEFASEL; BPatGE 44, 1 - Korodin; vgl auch Ingerl/Rohnke, MarkenG, 2. Aufl., § 42 Rdn 53 ff).
  • BGH, 29.04.2004 - I ZR 191/01

    Zwilling/Zweibrüder

    Auszug aus BPatG, 05.08.2004 - 25 W (pat) 117/03
    Anhaltspunkte dafür, dass die angesprochenen Verkehrskreise die Marken gedanklich miteinander in Verbindung bringen und deshalb verwechseln, bestehen gleichfalls nicht, zumal hier auch eine mittelbare Verwechslungsgefahr aus dem Gesichtspunkt der Serienmarke wegen der Kennzeichnungsschwäche des übereinstimmenden Wortbestandteils "Calci-" von vorneherein ausscheidet (vgl BGH GRUR 2002, 542, 544 - BIG; Ströbele/Hacker, MarkenG., 7. Aufl., § 9 Rdn 491) und die Marken auch sonst keine strukturellen Gemeinsamkeiten aufweisen, welche den Verkehr zu einer gemeinsamen betrieblichen Zuordnung veranlassen und eine markenrechtliche Verwechslungsgefahr begründen könnten (vgl zu den Voraussetzungen BGH GRUR 2000, 608, 609 - ARD 1; BGH MarkenR 2001, 459, 464 Marlboro-Dach; BGH WRP 2004, 1046 - Zwilling/Zweibrüder; BPatG GRUR 2002, 345, 346 - ASTROBOY/Astro; BPatG GRUR 2002, 438, 440 - WISCHMAX/Max).
  • BGH, 22.11.2001 - I ZR 111/99

    BIG; Verwechslungsgefahr einer Marke unter dem Aspekt des Serienzeichens

    Auszug aus BPatG, 05.08.2004 - 25 W (pat) 117/03
    Anhaltspunkte dafür, dass die angesprochenen Verkehrskreise die Marken gedanklich miteinander in Verbindung bringen und deshalb verwechseln, bestehen gleichfalls nicht, zumal hier auch eine mittelbare Verwechslungsgefahr aus dem Gesichtspunkt der Serienmarke wegen der Kennzeichnungsschwäche des übereinstimmenden Wortbestandteils "Calci-" von vorneherein ausscheidet (vgl BGH GRUR 2002, 542, 544 - BIG; Ströbele/Hacker, MarkenG., 7. Aufl., § 9 Rdn 491) und die Marken auch sonst keine strukturellen Gemeinsamkeiten aufweisen, welche den Verkehr zu einer gemeinsamen betrieblichen Zuordnung veranlassen und eine markenrechtliche Verwechslungsgefahr begründen könnten (vgl zu den Voraussetzungen BGH GRUR 2000, 608, 609 - ARD 1; BGH MarkenR 2001, 459, 464 Marlboro-Dach; BGH WRP 2004, 1046 - Zwilling/Zweibrüder; BPatG GRUR 2002, 345, 346 - ASTROBOY/Astro; BPatG GRUR 2002, 438, 440 - WISCHMAX/Max).
  • BPatG, 16.10.2001 - 24 W (pat) 153/99

    Materieller wettbewerblicher Besitzstand einer benutzten und im Markt etablierten

  • BGH, 20.03.2003 - I ZR 60/01

    "AntiVir/AntiVirus"; Verwechselungsgefahr zweier Marken bei

  • BGH, 05.12.2002 - I ZR 91/00

    "Abschlussstück"; Formgestaltung einer Ware als Herkunftshinweis

  • BGH, 29.09.1994 - I ZR 114/84

    "Indorektal/Indohexal"; Verwechslungsgefahr zweier Marken bei fremdsprachlichem

  • BPatG, 05.01.2001 - 25 W (pat) 71/99
  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

  • BPatG, 19.10.2011 - 29 W (pat) 523/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "SANKT VITALIS/VITALIS" - zur rechtserhaltenden

    b) Eine hochgradige Ähnlichkeit weisen die Nahrungsergänzungsmittel zu den für die angegriffene Marke eingetragenen Waren "pharmazeutische Erzeugnisse; diätetische Erzeugnisse für medizinische Zwecke" auf (Richter/Stoppel, Die Ähnlichkeit von Waren und Dienstleistungen, 4. Aufl., Seite 210 - BPatG 25 W (pat) 117/03; HABM R724/10-1; HABM Entscheidung vom 28. März 2006 über den Widerspruch Nr. B 687 907 - VITALIA/VITALIS, Anlage 19, Bl. 300 - 312 VA).
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