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BPatG, 05.08.2013 - 14 W (pat) 44/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BPatG, 08.07.2013 - 14 W (pat) 44/12
- BPatG, 05.08.2013 - 14 W (pat) 44/12
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 19.03.2009 - V ZR 142/08
Erfordernis einer eigenständigen Auseinandersetzung mit der angegriffenen …
Auszug aus BPatG, 05.08.2013 - 14 W (pat) 44/12
Als weitere Zulässigkeitsvoraussetzung muss die Rügeschrift jedoch zusätzlich substantiiert darlegen, worin die geltend gemachte Verfahrensverletzung gesehen wird und weshalb die Verletzung als entscheidungserheblich aufzufassen ist (vgl. BGH NJW 2009, 1609). - BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02
Rechtsschutz gegen den Richter I
Auszug aus BPatG, 05.08.2013 - 14 W (pat) 44/12
Die Garantie einer gerichtlichen Rechtsschutzmöglichkeit eröffnet keinen unbegrenzten Rechtsweg, vielmehr fordert das Rechtsstaatsprinzip, dass jedes Rechtsverfahren um der Rechtssicherheit willen irgendwann ein Ende findet (vgl. BVerfG NJW 2003, 1924). - BGH, 21.11.2007 - IV ZR 321/05
Anforderungen an eine Anhörungsrüge
Auszug aus BPatG, 05.08.2013 - 14 W (pat) 44/12
Fehlt eine solche Begründung, führt dies zur Unzulässigkeit des Rechtsbehelfs (BGH NJW 2008, 378, 379, Rn. 3). - BGH, 08.09.2004 - X ZR 68/99
Kosmetisches Sonnenschutzmittel II
Auszug aus BPatG, 05.08.2013 - 14 W (pat) 44/12
Die für die Einlegung dieser beiden Rechtsbehelfe geltende Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung (§ 321a Abs. 2 Satz 1 ZPO; zur Frist für die Einlegung einer Gegenvorstellung vgl. BGH GRUR 2004, 1061, 1062 - Kosmetisches Sonnenschutzmittel II) ist vorliegend eingehalten.