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   BPatG, 05.09.2007 - 26 W (pat) 235/04   

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BPatG, 05.09.2007 - 26 W (pat) 235/04 (https://dejure.org/2007,36391)
BPatG, Entscheidung vom 05.09.2007 - 26 W (pat) 235/04 (https://dejure.org/2007,36391)
BPatG, Entscheidung vom 05. September 2007 - 26 W (pat) 235/04 (https://dejure.org/2007,36391)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus BPatG, 05.09.2007 - 26 W (pat) 235/04
    Die angegriffene Marke stellt aus der Sicht des maßgeblichen normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen inländischen Durchschnittsverbrauchers (EuGH GRUR 2004, 943, 944, Nr. 24 - SAT.2) einen solchen Gesamtbegriff dar.
  • BGH, 24.02.2005 - I ZB 2/04

    MEY/Ella May

    Auszug aus BPatG, 05.09.2007 - 26 W (pat) 235/04
    Die Beurteilung der Verwechslungsgefahr hat unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu erfolgen, wobei eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren besteht, insbesondere der Ähnlichkeit der Marken, der Identität bzw. Ähnlichkeit der mit ihnen gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen, der Kennzeichnungskraft der älteren Marke sowie der Art des beteiligten Verkehrs und dessen zu erwartender Aufmerksamkeit gegenüber Warenkennzeichnungen, wobei ein geringerer Grad eines Faktors durch einen höheren Grad eines anderen Faktors ausgeglichen werden kann (EuGH GRUR Int. 1999, 734 - Lloyd/Loints; BGH GRUR 2005, 513 - Ella May/MEY).
  • BGH, 11.02.1999 - I ZB 6/97

    Verwechslungsgefahr zweier Marken

    Auszug aus BPatG, 05.09.2007 - 26 W (pat) 235/04
    Eine prägende oder selbständig kennzeichnende Stellung kommt einem aus einer älteren Marke übernommenen Wortbestandteil innerhalb einer jüngeren kombinierten Marke insbesondere dann nicht zu, wenn sich dieser für den Durchschnittsverbraucher der fraglichen Waren und Dienstleistungen als einheitlicher Gesamtbegriff darstellt (BGH GRUR 1999, 586, 587 - White Lion; EuG GRUR Int 2003, 552, 555, Nr. 57 - Saint-Hubert, bestätigt durch EuGH GRUR Int 2005, 21 - HUBERT).
  • BGH, 16.03.2000 - I ZB 43/97

    Bayer/BeiChem; Geständnis hinsichtlich rechtserhaltender Benutzung einer Marke

    Auszug aus BPatG, 05.09.2007 - 26 W (pat) 235/04
    Eine Ausdehnung auf Gedankenverbindungen, die zu lediglich behindernden, rufausbeutenden oder verwässernden Wirkungen, nicht jedoch zu eigentlichen Herkunftsverwechslungen führen, ist nach ständiger Rechtsprechung nicht möglich (vgl. insoweit z. B. BGH GRUR 2000, 886, 888 - Bayer/BeiChem).
  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

    Auszug aus BPatG, 05.09.2007 - 26 W (pat) 235/04
    Eine gänzlich fehlende Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen kann allerdings nicht durch die anderen Tatbestandsmerkmale der Verwechslungsgefahr ausgeglichen werden (EuGH GRUR 1998, 922, 923, Nr. 22 - Canon).
  • BPatG, 18.03.1997 - 27 W (pat) 276/93

    Markenschutz - Verwechslungsgefahr mit kennzeichnungskräftiger

    Auszug aus BPatG, 05.09.2007 - 26 W (pat) 235/04
    Insbesondere verlangt sie eine sorgfältige Prüfung der Marken, die wiederum Markenverwechslungen eher verhindert (BPatG GRUR 1997, 654, 657 - Milan).
  • EuG, 12.12.2002 - T-110/01

    Vedial / OHMI - France Distribution (HUBERT)

    Auszug aus BPatG, 05.09.2007 - 26 W (pat) 235/04
    Eine prägende oder selbständig kennzeichnende Stellung kommt einem aus einer älteren Marke übernommenen Wortbestandteil innerhalb einer jüngeren kombinierten Marke insbesondere dann nicht zu, wenn sich dieser für den Durchschnittsverbraucher der fraglichen Waren und Dienstleistungen als einheitlicher Gesamtbegriff darstellt (BGH GRUR 1999, 586, 587 - White Lion; EuG GRUR Int 2003, 552, 555, Nr. 57 - Saint-Hubert, bestätigt durch EuGH GRUR Int 2005, 21 - HUBERT).
  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

    Auszug aus BPatG, 05.09.2007 - 26 W (pat) 235/04
    Die Beurteilung der Verwechslungsgefahr hat unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu erfolgen, wobei eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren besteht, insbesondere der Ähnlichkeit der Marken, der Identität bzw. Ähnlichkeit der mit ihnen gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen, der Kennzeichnungskraft der älteren Marke sowie der Art des beteiligten Verkehrs und dessen zu erwartender Aufmerksamkeit gegenüber Warenkennzeichnungen, wobei ein geringerer Grad eines Faktors durch einen höheren Grad eines anderen Faktors ausgeglichen werden kann (EuGH GRUR Int. 1999, 734 - Lloyd/Loints; BGH GRUR 2005, 513 - Ella May/MEY).
  • EuGH, 06.10.2005 - C-120/04

    Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b -

    Auszug aus BPatG, 05.09.2007 - 26 W (pat) 235/04
    Der Durchschnittsverbraucher nimmt eine Marke regelmäßig als Ganzes wahr und achtet nicht auf die verschiedenen Einzelheiten (EuGH Mitt. 2005, 511, 512, Nr. 28 - THOMSON LIFE).
  • BPatG, 17.02.2012 - 26 W (pat) 578/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "BIOVERDE/VINHO VERDE PORTUGAL (IR-Marke,

    Hiernach spricht gegen eine gedankliche Verbindung, dass "BIOVERDE" einen Gesamtbegriff darstellt, der von der Vorstellung wegführt, hierbei handele es sich um eine weitere für die Widersprechende geschützte Ursprungsbezeichnung (vgl. hierzu BPatG PAVIS PROMA 26 W (pat) 235/04 - Conte de Rioja/Rioja/RIOJA).
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