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   BPatG, 05.09.2011 - 27 W (pat) 72/10   

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BPatG, 05.09.2011 - 27 W (pat) 72/10 (https://dejure.org/2011,13193)
BPatG, Entscheidung vom 05.09.2011 - 27 W (pat) 72/10 (https://dejure.org/2011,13193)
BPatG, Entscheidung vom 05. September 2011 - 27 W (pat) 72/10 (https://dejure.org/2011,13193)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 10 MarkenG, § 50 Abs 1 MarkenG, § 54 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "BEFA" - schutzwürdiges Interesse an der Markenanmeldung - Sicherung des eigenen Besitzstandes - keine konkreten Anhaltspunkte für unlautere Behinderungsabsicht - kein Vorgehen aus Markenrecht gegen Mitbewerber - keine ...

  • kanzlei.biz

    BEFA wird nicht gelöscht

  • online-und-recht.de

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "BEFA" - schutzwürdiges Interesse an der Markenanmeldung - Sicherung des eigenen Besitzstandes - keine konkreten Anhaltspunkte für unlautere Behinderungsabsicht - kein Vorgehen aus Markenrecht gegen Mitbewe

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "BEFA" - schutzwürdiges Interesse an der Markenanmeldung - Sicherung des eigenen Besitzstandes - keine konkreten Anhaltspunkte für unlautere Behinderungsabsicht - kein Vorgehen aus Markenrecht gegen Mitbewerber - keine ...

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "BEFA" - schutzwürdiges Interesse an der Markenanmeldung - Sicherung des eigenen Besitzstandes - keine konkreten Anhaltspunkte für unlautere Behinderungsabsicht - kein Vorgehen aus Markenrecht gegen Mitbewerber - keine ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 11.06.2009 - C-529/07

    Chocoladefabriken Lindt & Sprüngli - Dreidimensionale Marke - Verordnung (EG) Nr.

    Auszug aus BPatG, 05.09.2011 - 27 W (pat) 72/10
    b) Ob eine Bösgläubigkeit im markenrechtlichen Sinne vorgelegen hat, ist stets unter Berücksichtigung aller für den konkreten Einzelfall erheblicher Faktoren zu beurteilen (EuGH GRUR 2009, 763 - Goldhase).

    Da unlautere Absichten aber im Regelfall von den Parteien nicht offen eingeräumt werden und die zur Entscheidung berufenen Stellen auch nicht über die Gabe der Hellsichtigkeit verfügen, ist dieses subjektive Tatbestandsmerkmal anhand der objektiven Umstände des konkreten Falls zu bestimmen (EuGH, GRUR 2009, 763 Rn. 42 - Goldhase).

  • BGH, 10.08.2000 - I ZR 283/97

    EQUI 2000

    Auszug aus BPatG, 05.09.2011 - 27 W (pat) 72/10
    Allerdings kann Bösgläubigkeit umgekehrt nicht bereits durch den Nachweis eines eigenen Benutzungswillens des Anmelders ausgeschlossen werden (BGH GRUR 2000, 1032, 1034 - EQUI 2000; GRUR 2008, 621, 624 - AKADEMIK; GRUR 2008, 917, 918 - EROS).

    Eine bösgläubige Vorgehensweise wäre zu bejahen, wenn es dem Anmelder von vornherein nur oder hauptsächlich darum gegangen wäre, die Marke ohne legitime Eigeninteressen schützen zu lassen, um den Besitzstand eines Dritten zu stören (BGH, GRUR 2009, 992 - Schuhverzierung; GRUR 2000, 1032, 1034 - EQUI 2000; BPatG GRUR 2010, 435 - Käse in Blütenform III).

  • BGH, 23.11.2000 - I ZR 93/98

    DaimlerChrysler gewinnt Prozeß um E-Klasse - BGH setzt Spekulationsmarken Grenzen

    Auszug aus BPatG, 05.09.2011 - 27 W (pat) 72/10
    Dazu genügt jedenfalls ein genereller Benutzungswille des Rechtsinhabers, die Marke im geschäftlichen Verkehr selbst zu benutzen oder sie der Benutzung durch einen Dritten zuzuführen (BGH GRUR 2001, 242, 244 - Classe E).
  • BGH, 11.05.1966 - Ib ZB 8/65

    Bürgerlichrechtliche Tatbestände im zeichenrechtlichen Widerspruchsverfahren

    Auszug aus BPatG, 05.09.2011 - 27 W (pat) 72/10
    Bei namensgleichen Firmen kann die Anmeldung einer mit dem Unternehmenskennzeichen der Antragstellerin verwechselbaren Marke ebenso wie der Übergang von einer firmenmäßigen zu einer markenmäßigen Benutzung eine unzulässige nachteilige Veränderung einer bestehenden Gleichgewichtslage darstellen (BGHZ 45, 246, 249 f. - Merck; BGH GRUR 1967, 355 - Rabe; GRUR 1970, 315, 317 - Napoléon III).
  • BGH, 14.04.2011 - I ZR 41/08

    Peek & Cloppenburg II

    Auszug aus BPatG, 05.09.2011 - 27 W (pat) 72/10
    Etwas anderes lässt sich entgegen der Ansicht der Antragstellerin auch der Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu "Peek & Cloppenburg II" (GRUR 2011, 623, 627) nicht entnehmen, nachdem es bereits seit 2004 die Wortmarke 303 65 554.2 BEFA gab, die einer der vier namensgleichen Konkurrenten angemeldet hatte.
  • BGH, 21.11.1969 - I ZR 135/67

    Klage auf teilweise Schutzentziehung hinsichtlich eines international

    Auszug aus BPatG, 05.09.2011 - 27 W (pat) 72/10
    Bei namensgleichen Firmen kann die Anmeldung einer mit dem Unternehmenskennzeichen der Antragstellerin verwechselbaren Marke ebenso wie der Übergang von einer firmenmäßigen zu einer markenmäßigen Benutzung eine unzulässige nachteilige Veränderung einer bestehenden Gleichgewichtslage darstellen (BGHZ 45, 246, 249 f. - Merck; BGH GRUR 1967, 355 - Rabe; GRUR 1970, 315, 317 - Napoléon III).
  • BGH, 18.11.1966 - Ib ZR 16/65

    Gleichartigkeit gewirkter und gewebter Stoffe - Verwechslungsfähigkeit der Namen

    Auszug aus BPatG, 05.09.2011 - 27 W (pat) 72/10
    Bei namensgleichen Firmen kann die Anmeldung einer mit dem Unternehmenskennzeichen der Antragstellerin verwechselbaren Marke ebenso wie der Übergang von einer firmenmäßigen zu einer markenmäßigen Benutzung eine unzulässige nachteilige Veränderung einer bestehenden Gleichgewichtslage darstellen (BGHZ 45, 246, 249 f. - Merck; BGH GRUR 1967, 355 - Rabe; GRUR 1970, 315, 317 - Napoléon III).
  • BGH, 20.05.2009 - I ZB 53/08

    Schuhverzierung

    Auszug aus BPatG, 05.09.2011 - 27 W (pat) 72/10
    Eine bösgläubige Vorgehensweise wäre zu bejahen, wenn es dem Anmelder von vornherein nur oder hauptsächlich darum gegangen wäre, die Marke ohne legitime Eigeninteressen schützen zu lassen, um den Besitzstand eines Dritten zu stören (BGH, GRUR 2009, 992 - Schuhverzierung; GRUR 2000, 1032, 1034 - EQUI 2000; BPatG GRUR 2010, 435 - Käse in Blütenform III).
  • BGH, 20.01.2005 - I ZR 29/02

    The Colour of Elégance

    Auszug aus BPatG, 05.09.2011 - 27 W (pat) 72/10
    Ein Anmeldeverhalten, bei dem nicht die Störung der Mitbewerberin, sondern die Förderung der eigenen Wettbewerbssituation im Vordergrund steht, erfüllt hingegen nicht den Tatbestand einer bösgläubigen Anmeldung i. S. von § 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG (BGH, GRUR 2005, 581 - The Colour of Elegance).
  • BPatG, 28.10.2009 - 28 W (pat) 213/07

    Käse in Blütenform

    Auszug aus BPatG, 05.09.2011 - 27 W (pat) 72/10
    Eine bösgläubige Vorgehensweise wäre zu bejahen, wenn es dem Anmelder von vornherein nur oder hauptsächlich darum gegangen wäre, die Marke ohne legitime Eigeninteressen schützen zu lassen, um den Besitzstand eines Dritten zu stören (BGH, GRUR 2009, 992 - Schuhverzierung; GRUR 2000, 1032, 1034 - EQUI 2000; BPatG GRUR 2010, 435 - Käse in Blütenform III).
  • BGH, 10.01.2008 - I ZR 38/05

    AKADEMIKS

  • BGH, 26.06.2008 - I ZR 190/05

    EROS

  • BGH, 30.10.2003 - I ZB 9/01

    "S100"; Löschung einer Marke wegen Bösgläubigkeit des Markeninhabers

  • BGH, 15.04.2021 - I ZB 64/20

    Patentstreit zwischen Konkurrenten um Ersatzteile für Oldtimer-Traktoren mit

    Nach der Rechtsprechung des Bundespatentgerichts (BPatG, Beschluss vom 13. März 2008 - 26 W (pat) 153/04, juris Rn. 16; Beschluss vom 5. September 2011 - 27 W (pat) 72/10, juris Rn. 79 f. - BEFA) stünden die Vorbenutzung eines Kennzeichens und der sich daraus ergebende Besitzstand der Annahme einer bösgläubigen Anmeldung desselben Zeichens als Marke entgegen, da die Anmeldung in einem solchen Fall als Wahrnehmung berechtigter wirtschaftlicher Interessen anzusehen sei.
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