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   BPatG, 05.10.2004 - 27 W (pat) 173/03   

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BPatG, 05.10.2004 - 27 W (pat) 173/03 (https://dejure.org/2004,25946)
BPatG, Entscheidung vom 05.10.2004 - 27 W (pat) 173/03 (https://dejure.org/2004,25946)
BPatG, Entscheidung vom 05. Oktober 2004 - 27 W (pat) 173/03 (https://dejure.org/2004,25946)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus BPatG, 05.10.2004 - 27 W (pat) 173/03
    Dabei besteht zwischen diesen Faktoren eine Wechselbeziehung in der Weise, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Marken durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Waren oder eine erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann (vgl EuGH GRUR 1998, 387, 389 Tz. 22 - Sabèl/Puma; GRUR Int. 1999, 734, 736 - Lloyd; BGH GRUR 2000, 506, 508 - ATTACHÉ/TISSERAND; GRUR 2004, 235, 237 - Davidoff II; GRUR 2004, 239 - DONLINE).

    Die Ähnlichkeit kollidierender Marken ist grundsätzlich im Rahmen eines Vergleichs der Zeichen im Klang, im (Schrift)Bild und im Bedeutungsgehalt zu überprüfen, weil Marken auf die angesprochenen Abnehmerkreise in klanglicher, bildlicher und begrifflicher Hinsicht wirken (stRspr., EuGH GRUR 1998, 387, 389 Tz. 23 - Sabèl/Puma; GRUR Int. 1999, 734, 736 Tz. - Lloyd; BGH GRUR 1999, 241, 243 - Lions; 1999, - Schlüssel; GRUR 2000, 506, 508 - ATTACHÉ/TISSERAND).

  • BGH, 13.01.2000 - I ZR 223/97

    ATTACHÉ/TISSERAND; Verwechslungsgefahr aufgrund des Gesamteindrucks einer Marke

    Auszug aus BPatG, 05.10.2004 - 27 W (pat) 173/03
    Dabei besteht zwischen diesen Faktoren eine Wechselbeziehung in der Weise, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Marken durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Waren oder eine erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann (vgl EuGH GRUR 1998, 387, 389 Tz. 22 - Sabèl/Puma; GRUR Int. 1999, 734, 736 - Lloyd; BGH GRUR 2000, 506, 508 - ATTACHÉ/TISSERAND; GRUR 2004, 235, 237 - Davidoff II; GRUR 2004, 239 - DONLINE).

    Die Ähnlichkeit kollidierender Marken ist grundsätzlich im Rahmen eines Vergleichs der Zeichen im Klang, im (Schrift)Bild und im Bedeutungsgehalt zu überprüfen, weil Marken auf die angesprochenen Abnehmerkreise in klanglicher, bildlicher und begrifflicher Hinsicht wirken (stRspr., EuGH GRUR 1998, 387, 389 Tz. 23 - Sabèl/Puma; GRUR Int. 1999, 734, 736 Tz. - Lloyd; BGH GRUR 1999, 241, 243 - Lions; 1999, - Schlüssel; GRUR 2000, 506, 508 - ATTACHÉ/TISSERAND).

  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

    Auszug aus BPatG, 05.10.2004 - 27 W (pat) 173/03
    Dabei besteht zwischen diesen Faktoren eine Wechselbeziehung in der Weise, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Marken durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Waren oder eine erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann (vgl EuGH GRUR 1998, 387, 389 Tz. 22 - Sabèl/Puma; GRUR Int. 1999, 734, 736 - Lloyd; BGH GRUR 2000, 506, 508 - ATTACHÉ/TISSERAND; GRUR 2004, 235, 237 - Davidoff II; GRUR 2004, 239 - DONLINE).

    Die Ähnlichkeit kollidierender Marken ist grundsätzlich im Rahmen eines Vergleichs der Zeichen im Klang, im (Schrift)Bild und im Bedeutungsgehalt zu überprüfen, weil Marken auf die angesprochenen Abnehmerkreise in klanglicher, bildlicher und begrifflicher Hinsicht wirken (stRspr., EuGH GRUR 1998, 387, 389 Tz. 23 - Sabèl/Puma; GRUR Int. 1999, 734, 736 Tz. - Lloyd; BGH GRUR 1999, 241, 243 - Lions; 1999, - Schlüssel; GRUR 2000, 506, 508 - ATTACHÉ/TISSERAND).

  • BGH, 01.10.1998 - I ZB 28/96

    Lions

    Auszug aus BPatG, 05.10.2004 - 27 W (pat) 173/03
    Die Ähnlichkeit kollidierender Marken ist grundsätzlich im Rahmen eines Vergleichs der Zeichen im Klang, im (Schrift)Bild und im Bedeutungsgehalt zu überprüfen, weil Marken auf die angesprochenen Abnehmerkreise in klanglicher, bildlicher und begrifflicher Hinsicht wirken (stRspr., EuGH GRUR 1998, 387, 389 Tz. 23 - Sabèl/Puma; GRUR Int. 1999, 734, 736 Tz. - Lloyd; BGH GRUR 1999, 241, 243 - Lions; 1999, - Schlüssel; GRUR 2000, 506, 508 - ATTACHÉ/TISSERAND).

    Auch die beachtliche Länge des insgesamt sechs Silben aufweisenden Gesamtnamens stellt einen Faktor dar, der den Verkehr davon abhalten kann, das Zeichen "leni baldessari" beim mündlichen Warenkauf im Geschäft oder bei mündlichen, auch telefonischen, Empfehlungen, Anfragen oder Auskünften vollständig wiederzugeben (vgl auch BGH GRUR 1999, 241, 244 reSp - Lions).

  • BGH, 30.10.2003 - I ZR 236/97

    "Davidoff II"; Rechtsstellung des Inhabers einer Marke bei Verwendung eines

    Auszug aus BPatG, 05.10.2004 - 27 W (pat) 173/03
    Dabei besteht zwischen diesen Faktoren eine Wechselbeziehung in der Weise, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Marken durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Waren oder eine erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann (vgl EuGH GRUR 1998, 387, 389 Tz. 22 - Sabèl/Puma; GRUR Int. 1999, 734, 736 - Lloyd; BGH GRUR 2000, 506, 508 - ATTACHÉ/TISSERAND; GRUR 2004, 235, 237 - Davidoff II; GRUR 2004, 239 - DONLINE).
  • BGH, 27.11.2003 - I ZR 148/01

    Donline / T-Online

    Auszug aus BPatG, 05.10.2004 - 27 W (pat) 173/03
    Dabei besteht zwischen diesen Faktoren eine Wechselbeziehung in der Weise, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Marken durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Waren oder eine erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann (vgl EuGH GRUR 1998, 387, 389 Tz. 22 - Sabèl/Puma; GRUR Int. 1999, 734, 736 - Lloyd; BGH GRUR 2000, 506, 508 - ATTACHÉ/TISSERAND; GRUR 2004, 235, 237 - Davidoff II; GRUR 2004, 239 - DONLINE).
  • BGH, 26.04.2001 - I ZR 212/98

    Streit um die Bezeichnung "Bit" und "Bud" für Bier

    Auszug aus BPatG, 05.10.2004 - 27 W (pat) 173/03
    Bei der klanglichen Wiedergabe eines aus Wort- und Bildbestandteilen zusammengesetzten Zeichens gilt der Erfahrungssatz, dass sich der Verkehr regelmäßig nur an den Wortbestandteilen orientiert, weil diese die einfachste Form der Benennung im mündlichen Geschäftsverkehr bilden (stRspr., BGH aaO - Lions; GRUR 2002, 167, 169 - Bit/Bud; 2002, - Frühstücksdrink I; 2004, 778, 779 - EURO 2000).
  • BGH, 08.07.1999 - I ZB 49/96

    Prägende Wirkung des Gesamteindrucks einer Marke

    Auszug aus BPatG, 05.10.2004 - 27 W (pat) 173/03
    Zwar hat der Verkehr bei einer Namenskombination, die ihre eigentliche Individualisierungsfunktion nicht zuletzt durch den Vornamen erhält, kaum Anlass, sich nur den Nachnamen einzuprägen und das Zeichen allein nach ihm zu benennen (vgl. BGH GRUR 2000, 233, 234 liSp - RAUSCH/ELFIE RAUCH).
  • BPatG, 25.01.2011 - 27 W (pat) 533/10

    ROCCO MILES - Markenbeschwerdeverfahren - "ROCCO MILES/MILES" - Orientierung am

    Deshalb erfuhren jedenfalls Nachnamen, die besonders auffällig sind oder eine erhöhte Kennzeichnungskraft erlangt hatten, Schutz gegen jüngere Gesamtnamensmarken mit identischem oder ähnlichem Nachnamensbestandteil (BPatGE 47, 198 - Ella May; nachgehend BGH GRUR 2005, 513 - MEY / Ella May; Beschluss des Senats vom 5. Oktober 2004, Az: 27 W (pat) 173/03 - leni baldessari / BALDESSARINI).
  • BPatG, 30.04.2020 - 30 W (pat) 507/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "HUGOMOFELL (Wort-Bild-Marke)/HUGO (Unionswortmarke)"

    Ferner ist bei der Frage der Prägung einer jüngeren Kombinationsmarke durch einen ihrer Bestandteile stets auch zu berücksichtigen, ob dieser Bestandteil als isoliertes Zeichen der Widersprechenden eine erhöhte Kennzeichnungskraft erlangt hat (BPatG PAVIS PROMA 27 W (pat) 173/03 - leni baldessari/BALDESSARINI; Ströbele/ Hacker/Thiering, a. a. O., § 9 Rn. 447).
  • BPatG, 13.01.2010 - 30 W (pat) 40/09

    Markenbeschwerdeverfahren - "D.BOSS (Wort-Bild-Marke)/BOSS

    Weil, wie festgestellt, der Familienname "BOSS" einprägsam und allgemein bekannt ist, wird ein maßgeblicher Teil des Verkehrs sich in der angegriffenen Marke an diesem Markenbestandteil orientieren (vgl. auch BPatG PAVIS PROMA 27 W (pat) 173/03 - leni baldessari/BALDESSARINI).
  • BPatG, 01.10.2013 - 27 W (pat) 558/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "SashaFabiani/FABIANI" - klangliche

    Da die Annahme, dass sich die Verbraucher in aller Regel an dem aus Vor- und Familiennamen gebildeten Gesamtnamen orientieren, weil zur Individualisierung auch der Vorname wesentlich beiträgt, wie der Rechtsprechung (BGH GRUR 1999, 241 - Lions; GRUR 2000, 233 - Rausch/Elfi Rauch; GRUR 2000, 1031 - Carl Link) entnommen werden kann,  zu kaum hinnehmbaren Problemen bei der Durchsetzung von Rechten aus "Namensmarken" (Ströbele/Hacker, MarkenG, 10. Aufl., § 9 Rn. 384) führt, erfahren jedenfalls Nachnamen, die besonders auffällig sind oder eine erhöhte Kennzeichnungskraft erlangt haben, Schutz gegen jüngere Gesamtnamensmarken mit identischem oder ähnlichem Nachnamensbestandteil (BPatGE 47, 198 - Ella May; nachgehend BGH GRUR 2005, 513 MEY/Ella May; BPatG 27 W (pat) 173/03 - leni baldessari/BALDESSARINI).
  • BPatG, 14.10.2014 - 27 W (pat) 515/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "VINCENT MOTEGA/Montego" - zur Kennzeichnungskraft -

    Nur Nachnamen, die - anders als Motega bzw. Montego - besonders auffällig sind oder eine erhöhte Kennzeichnungskraft erlangt haben, können Schutz gegen jüngere Gesamtnamensmarken mit identischem oder ähnlichem Nachnamensbestandteil beanspruchen (BGH GRUR 2005, 513 MEY/Ella May; GRUR 2000, 233 - Rausch/Elfi Rauch; BPatG BeckRS 2009, 03574 - leni baldessari/Baldessarini; BeckRS 2009, 03814 - Georgio Valentino/Valentino).
  • BPatG, 14.03.2012 - 26 W (pat) 4/11

    Markenbeschwerdeverfahren "Peter Green/GREEN´S" - keine Verwechslungsgefahr

    Insbesondere ist bei der Frage der Prägung einer jüngeren Kombinationsmarke durch einen ihrer Bestandteile stets auch zu berücksichtigen, ob dieser Bestandteil als isoliertes Zeichen der Widersprechenden eine erhöhte Kennzeichnungskraft erlangt hat (BPatG PAVIS PROMA 27 W (pat) 173/03 - leni baldessari/BALDESSARINI).
  • BPatG, 12.09.2012 - 26 W (pat) 532/12

    Markenbeschwerdeverfahren "Netcom Cable/NETCOM" - keine Verwechslungsgefahr

    Denn es ist bei der Frage der Prägung einer jüngeren Kombinationsmarke durch einen ihrer Bestandteile stets auch zu berücksichtigen, ob dieser Bestandteil als isoliertes Zeichen der Widersprechenden eine gesteigerte Kennzeichnungskraft aufweist (BPatG PAVIS PROMA 27 W (pat) 173/03 - leni baldessari/BALDESSARINI), was vorliegend nach den eingehenden Ausführungen in der angefochtenen Entscheidung, gegen die die Beschwerdebegründung nicht zu überzeugen vermag, nicht der Fall ist.
  • BPatG, 12.09.2012 - 26 W (pat) 536/12

    Markenbeschwerdeverfahren "netcom CABLE/NETCOM" - keine Verwechslungsgefahr

    Denn es ist bei der Frage der Prägung einer jüngeren Kombinationsmarke durch einen ihrer Bestandteile stets auch zu berücksichtigen, ob dieser Bestandteil im Zeichen der Widersprechenden eine gesteigerte Kennzeichnungskraft aufweist (BPatG PAVIS PROMA 27 W (pat) 173/03 - leni baldessari/BALDESSARINI), was vorliegend nach den eingehenden Ausführungen in der angefochtenen Entscheidung nicht der Fall ist.
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