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   BPatG, 05.10.2004 - 27 W (pat) 47/01   

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BPatG, 05.10.2004 - 27 W (pat) 47/01 (https://dejure.org/2004,18395)
BPatG, Entscheidung vom 05.10.2004 - 27 W (pat) 47/01 (https://dejure.org/2004,18395)
BPatG, Entscheidung vom 05. Oktober 2004 - 27 W (pat) 47/01 (https://dejure.org/2004,18395)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 28.09.1979 - I ZR 125/75

    Torch

    Auszug aus BPatG, 05.10.2004 - 27 W (pat) 47/01
    Indem er die Marke als Hebel gegen den Antragsteller einsetzen wollte, hat er es unternommen, ihn unter Missbrauch des Zeichenrechts in sittenwidriger Weise zu behindern (vgl. BGH GRUR 1990, 694 - Conrad Johnson) und handelte insgesamt bösgläubig im Sinne des § 50 Abs. 1 Nr. 4 MarkenG (vgl. BGH, GRUR 1998, 412, 414 - Analgin; GRUR 1998, 1034, 1037 - Makalu), ohne dass es - insbesondere im Hinblick auf sämtliche der von der Markenanmeldung umfassten Waren und Dienstleistungen - eines schutzwürdigen Besitzstandes des Antragstellers bedurft hätte (vgl. BGH GRUR 1980, 110, 112 - TORCH).

    Indem er die mit der Eintragung der Marke verbundene Sperrwirkung nutzte, um seine Interessen, die mit einem Schutz der Herstellerkennzeichnung nicht zu tun hatten, gegenüber dem Antragsteller zu befördern und diesem seinen Willen aufzuzwingen, handelte er unlauter (vgl. BGH GRUR 1980, 110, 111 - TORCH).

  • BGH, 19.02.1998 - I ZR 138/95

    "Makalu"; Sittenwidrigkeit des Erwerbs einer Marke

    Auszug aus BPatG, 05.10.2004 - 27 W (pat) 47/01
    Danach ist von einer Sittenwidrigkeit der Anmeldung dann auszugehen, wenn der Markeninhaber entweder in Kenntnis eines schutzwürdigen Besitzstands des Vorbenutzers mit dem Ziel gehandelt hat, diesen Besitzstand zu stören, oder wenn er die mit der Eintragung der Marke kraft Gesetzes verbundene Sperrwirkung zweckfremd als Mittel des Wettbewerbskampfs eingesetzt hat (vgl. BGH GRUR 1984, 210 - AROSTAR; GRUR 1998, 1034, 1037 - Makalu; GRUR 2000, 1032, 1034 - EQUI 2000).

    Indem er die Marke als Hebel gegen den Antragsteller einsetzen wollte, hat er es unternommen, ihn unter Missbrauch des Zeichenrechts in sittenwidriger Weise zu behindern (vgl. BGH GRUR 1990, 694 - Conrad Johnson) und handelte insgesamt bösgläubig im Sinne des § 50 Abs. 1 Nr. 4 MarkenG (vgl. BGH, GRUR 1998, 412, 414 - Analgin; GRUR 1998, 1034, 1037 - Makalu), ohne dass es - insbesondere im Hinblick auf sämtliche der von der Markenanmeldung umfassten Waren und Dienstleistungen - eines schutzwürdigen Besitzstandes des Antragstellers bedurft hätte (vgl. BGH GRUR 1980, 110, 112 - TORCH).

  • BGH, 30.10.2003 - I ZB 9/01

    "S100"; Löschung einer Marke wegen Bösgläubigkeit des Markeninhabers

    Auszug aus BPatG, 05.10.2004 - 27 W (pat) 47/01
    Zur Beurteilung der Bösgläubigkeit des Anmelders nach § 50 Abs. 1 Nr. 4 MarkenG sind daher die insoweit entwickelten Grundsätze weiter heranzuziehen (vgl. BGH GRUR 2004, 510, 511 - S 100 - m.w.N.).
  • BGH, 09.10.1997 - I ZR 95/95

    "Analgin"; Schutz der Vorbenutzung eines Zeichens; Beantragung markenrechtlichen

    Auszug aus BPatG, 05.10.2004 - 27 W (pat) 47/01
    Indem er die Marke als Hebel gegen den Antragsteller einsetzen wollte, hat er es unternommen, ihn unter Missbrauch des Zeichenrechts in sittenwidriger Weise zu behindern (vgl. BGH GRUR 1990, 694 - Conrad Johnson) und handelte insgesamt bösgläubig im Sinne des § 50 Abs. 1 Nr. 4 MarkenG (vgl. BGH, GRUR 1998, 412, 414 - Analgin; GRUR 1998, 1034, 1037 - Makalu), ohne dass es - insbesondere im Hinblick auf sämtliche der von der Markenanmeldung umfassten Waren und Dienstleistungen - eines schutzwürdigen Besitzstandes des Antragstellers bedurft hätte (vgl. BGH GRUR 1980, 110, 112 - TORCH).
  • BGH, 10.08.2000 - I ZR 283/97

    EQUI 2000

    Auszug aus BPatG, 05.10.2004 - 27 W (pat) 47/01
    Danach ist von einer Sittenwidrigkeit der Anmeldung dann auszugehen, wenn der Markeninhaber entweder in Kenntnis eines schutzwürdigen Besitzstands des Vorbenutzers mit dem Ziel gehandelt hat, diesen Besitzstand zu stören, oder wenn er die mit der Eintragung der Marke kraft Gesetzes verbundene Sperrwirkung zweckfremd als Mittel des Wettbewerbskampfs eingesetzt hat (vgl. BGH GRUR 1984, 210 - AROSTAR; GRUR 1998, 1034, 1037 - Makalu; GRUR 2000, 1032, 1034 - EQUI 2000).
  • BGH, 27.10.1983 - I ZR 146/81

    Voraussetzungen und Umfang des wettbewerbsrechtlichen Schutzes -

    Auszug aus BPatG, 05.10.2004 - 27 W (pat) 47/01
    Danach ist von einer Sittenwidrigkeit der Anmeldung dann auszugehen, wenn der Markeninhaber entweder in Kenntnis eines schutzwürdigen Besitzstands des Vorbenutzers mit dem Ziel gehandelt hat, diesen Besitzstand zu stören, oder wenn er die mit der Eintragung der Marke kraft Gesetzes verbundene Sperrwirkung zweckfremd als Mittel des Wettbewerbskampfs eingesetzt hat (vgl. BGH GRUR 1984, 210 - AROSTAR; GRUR 1998, 1034, 1037 - Makalu; GRUR 2000, 1032, 1034 - EQUI 2000).
  • OLG Hamburg, 09.11.1989 - 3 U 195/88
    Auszug aus BPatG, 05.10.2004 - 27 W (pat) 47/01
    Indem er die Marke als Hebel gegen den Antragsteller einsetzen wollte, hat er es unternommen, ihn unter Missbrauch des Zeichenrechts in sittenwidriger Weise zu behindern (vgl. BGH GRUR 1990, 694 - Conrad Johnson) und handelte insgesamt bösgläubig im Sinne des § 50 Abs. 1 Nr. 4 MarkenG (vgl. BGH, GRUR 1998, 412, 414 - Analgin; GRUR 1998, 1034, 1037 - Makalu), ohne dass es - insbesondere im Hinblick auf sämtliche der von der Markenanmeldung umfassten Waren und Dienstleistungen - eines schutzwürdigen Besitzstandes des Antragstellers bedurft hätte (vgl. BGH GRUR 1980, 110, 112 - TORCH).
  • BPatG, 01.04.2011 - 28 W (pat) 588/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "LEV (Wort-Bild-Marke)" - kein Beleg für

    Danach ist von einer Sittenwidrigkeit der Anmeldung dann auszugehen, wenn der Anmelder die Marke entweder als "Spekulationsmarke" mit dem Ziel der Behinderung Dritter oder die Marke in Kenntnis eines schutzwürdigen Besitzstands des Vorbenutzers mit dem Ziel anmeldet, diesen Besitzstand zu stören, oder wenn er die mit der Eintragung der Marke kraft Gesetzes verbundene Sperrwirkung zweckfremd als Mittel des Wettbewerbskampfs einsetzen will (vgl. BGH GRUR 1984, 210 - AROSTAR; GRUR 1998, 1034, 1037 - Makalu; GRUR 2000, 1032, 1034 - EQUI 2000; BPatG 27 W (pat) 47/01 - LE FER ROUGE, veröffentlicht auf der PAVIS CD-ROM).
  • BPatG, 19.06.2008 - 27 W (pat) 79/06

    "Pan Am" - Anmeldung einer nicht mehr benutzten Marke ist nicht bösgläubig

    Danach ist von einer Sittenwidrigkeit der Anmeldung dann auszugehen, wenn der Markeninhaber entweder in Kenntnis eines schutzwürdigen Besitzstands des Vorbenutzers mit dem Ziel gehandelt hat, diesen Besitzstand zu stören oder wenn er die mit der Eintragung der Marke kraft Gesetzes verbundene Sperrwirkung zweckfremd als Mittel des Wettbewerbskampfes eingesetzt hat (vgl. BGH GRUR 2000, 1032, 1034 - EQUI 2000; BPatG 27 W (pat) 47/01 - LE FER ROUGE, veröffentlicht auf PAVIS CD-ROM).
  • BPatG, 13.03.2008 - 26 W (pat) 153/04
    Danach ist von einer Sittenwidrigkeit der Anmeldung auszugehen, wenn der Markeninhaber entweder in Kenntnis eines schutzwürdigen Besitzstands des Vorbenutzers mit dem Ziel gehandelt hat, diesen Besitzstand zu stören, oder wenn er die mit der Eintragung der Marke kraft Gesetzes verbundene Sperrwirkung zweckfremd als Mittel des Wettbewerbskampfes eingesetzt hat (vgl. BGH GRUR 2000, 1032, 1034 - EQUI 2000; BPatG PAVIS PROMA 27 W (pat) 47/01 - LE FER ROUGE).
  • BPatG, 15.01.2008 - 27 W (pat) 112/06

    Salvatore Ricci / Nina Ricci

    Danach ist von einer Sittenwidrigkeit der Anmeldung dann auszugehen, wenn der Markeninhaber entweder in Kenntnis eines schutzwürdigen Besitzstands des Vorbenutzers mit dem Ziel gehandelt hat, diesen Besitzstand zu stören, oder wenn er die mit der Eintragung der Marke kraft Gesetzes verbundene Sperrwirkung zweckfremd als Mittel des Wettbewerbskampfs eingesetzt hat (vgl. BGH GRUR 1984, 210 - AROSTAR; GRUR 1998, 1034, 1037 - Makalu; GRUR 2000, 1032, 1034 - EQUI 2000; BPatG 27 W (pat) 47/01 - LE FER ROUGE, veröffentlicht auf der PAVIS CD-ROM).
  • BPatG, 04.07.2006 - 27 W (pat) 100/05
    Danach ist von einer Sittenwidrigkeit der Anmeldung dann auszugehen, wenn der Markeninhaber entweder in Kenntnis eines schutzwürdigen Besitzstands des Vorbenutzers mit dem Ziel gehandelt hat, diesen Besitzstand zu stören, oder wenn er die mit der Eintragung der Marke kraft Gesetzes verbundene Sperrwirkung zweckfremd als Mittel des Wettbewerbskampfs eingesetzt hat (vgl. BGH GRUR 1984, 210 - AROSTAR; GRUR 1998, 1034, 1037 - Makalu; GRUR 2000, 1032, 1034 - EQUI 2000; BPatG 27 W (pat) 47/01 - LE FER ROUGE, veröffentlicht auf der PAVIS CD-ROM).
  • BPatG, 13.06.2006 - 27 W (pat) 192/04
    Danach ist von einer Sittenwidrigkeit der Anmeldung dann auszugehen, wenn der Markeninhaber entweder in Kenntnis eines schutzwürdigen Besitzstands des Vorbenutzers mit dem Ziel gehandelt hat, diesen Besitzstand zu stören, oder wenn er die mit der Eintragung der Marke kraft Gesetzes verbundene Sperrwirkung zweckfremd als Mittel des Wettbewerbskampfs eingesetzt hat (vgl. BGH GRUR 1984, 210 - AROSTAR; GRUR 1998, 1034, 1037 - Makalu; GRUR 2000, 1032, 1034 - EQUI 2000; BPatG 27 W (pat) 47/01 - LE FER ROUGE, veröffentlicht auf der PAVIS CD-ROM).
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