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   BPatG, 05.10.2009 - 27 W (pat) 18/09   

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BPatG, 05.10.2009 - 27 W (pat) 18/09 (https://dejure.org/2009,29689)
BPatG, Entscheidung vom 05.10.2009 - 27 W (pat) 18/09 (https://dejure.org/2009,29689)
BPatG, Entscheidung vom 05. Oktober 2009 - 27 W (pat) 18/09 (https://dejure.org/2009,29689)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 08.04.2003 - C-53/01

    Linde

    Auszug aus BPatG, 05.10.2009 - 27 W (pat) 18/09
    Unterscheidungskraft im Sinne dieser Vorschrift ist die einer Marke innewohnende konkrete Eignung als Unterscheidungsmittel für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer (vgl. EuGH GRUR 2003, 514, 517, Nr. 40 -Linde, Winward und Rado; BGH GRUR 2003, 1050 -Cityservice).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 05.10.2009 - 27 W (pat) 18/09
    Der Beschwerde muss selbst bei Anlegung eines großzügigen Maßstabes an die Unterscheidungskraft (vgl. z. B. GRUR 2005, 417, 418 -BerlinCard; 417, GRUR 2005, 257, 258 -Bürogebäude); anders (EuGH GRUR 2003, 604, 608 Nr. 59 -Libertel; GRUR 2004, 674, 680 Nr. 123 -Postkantoor) der Erfolg versagt bleiben.
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 05.10.2009 - 27 W (pat) 18/09
    Unterscheidungskraft im Sinne dieser Vorschrift ist die einer Marke innewohnende konkrete Eignung als Unterscheidungsmittel für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer (vgl. EuGH GRUR 2003, 514, 517, Nr. 40 -Linde, Winward und Rado; BGH GRUR 2003, 1050 -Cityservice).
  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 05.10.2009 - 27 W (pat) 18/09
    Bei Wortmarken ist von fehlender Unterscheidungskraft auszugehen, wenn die Marke einen für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen im Vordergrund stehenden beschreibenden Sinngehalt hat oder wenn es sich um ein gebräuchliches Wort bzw. eine gebräuchliche Wortfolge handelt, das (die) Verkehrskreise, etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung, stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstehen (BGH GRUR 2006, 850, 854 -FUSSBALL WM 2006).
  • BGH, 12.08.2004 - I ZB 1/04

    Bürogebäude

    Auszug aus BPatG, 05.10.2009 - 27 W (pat) 18/09
    Der Beschwerde muss selbst bei Anlegung eines großzügigen Maßstabes an die Unterscheidungskraft (vgl. z. B. GRUR 2005, 417, 418 -BerlinCard; 417, GRUR 2005, 257, 258 -Bürogebäude); anders (EuGH GRUR 2003, 604, 608 Nr. 59 -Libertel; GRUR 2004, 674, 680 Nr. 123 -Postkantoor) der Erfolg versagt bleiben.
  • BGH, 16.12.2004 - I ZB 12/02

    BerlinCard

    Auszug aus BPatG, 05.10.2009 - 27 W (pat) 18/09
    Der Beschwerde muss selbst bei Anlegung eines großzügigen Maßstabes an die Unterscheidungskraft (vgl. z. B. GRUR 2005, 417, 418 -BerlinCard; 417, GRUR 2005, 257, 258 -Bürogebäude); anders (EuGH GRUR 2003, 604, 608 Nr. 59 -Libertel; GRUR 2004, 674, 680 Nr. 123 -Postkantoor) der Erfolg versagt bleiben.
  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus BPatG, 05.10.2009 - 27 W (pat) 18/09
    Dass Verbraucherbefragungen generell nach Maßgabe des nationalen Rechts (hier § 8 Abs. 3 MarkenG) in schwierigen Fällen ein geeignetes Mittel zur Feststellung einer behaupteten Verkehrsdurchsetzung sein können, ist in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs geklärt (GRUR 1999, 723, 727 Nr. 53 -Chiemsee).
  • BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97

    Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 05.10.2009 - 27 W (pat) 18/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs steht es einer Verneinung des erforderlichen Mindestmaßes an Unterscheidungskraft nicht entgegen, wenn eine Bezeichnung vage ist und dem Verbraucher wenig Anhalt dafür bietet, welche konkreten Inhalte vermittelt werden (vgl. z. B. BGH GRUR 2000, 882 -Bücher für eine bessere Welt; GRUR 2004, 778, 779 -URLAUB DIREKT).
  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 05.10.2009 - 27 W (pat) 18/09
    Der Beschwerde muss selbst bei Anlegung eines großzügigen Maßstabes an die Unterscheidungskraft (vgl. z. B. GRUR 2005, 417, 418 -BerlinCard; 417, GRUR 2005, 257, 258 -Bürogebäude); anders (EuGH GRUR 2003, 604, 608 Nr. 59 -Libertel; GRUR 2004, 674, 680 Nr. 123 -Postkantoor) der Erfolg versagt bleiben.
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 54/98

    REICH UND SCHOEN; Unterscheidungskraft und Freihaltebedürfnis einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 05.10.2009 - 27 W (pat) 18/09
    Voraussetzung für die Anerkennung einer Verkehrsdurchsetzung ist im vorliegenden Fall ein Mindestzuordnungsgrad zur Anmelderin (und zu mit ihr verbundenen oder von ihr lizensierten Unternehmen) von 50 % (BGH GRUR 2001, 1042, 1043 -REICH UND SCHOEN" vgl. auch Pflüger GRUR 2004, 652, 653).
  • EuGH, 18.06.2002 - C-299/99

    NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG

  • BGH, 22.04.2004 - I ZR 189/01

    URLAUB DIREKT

  • BPatG, 15.09.2016 - 28 W (pat) 36/15

    Markenbeschwerdeverfahren - "Senorita Rosalita" - zur Statthaftigkeit der

    In diesem Fall kann das Bundespatentgericht das Verfahren gemäß § 70 Abs. 3 Nr. 3 MarkenG zur Prüfung der Verkehrsdurchsetzung an die Markenstelle zurückverweisen (BPatG 30 W (pat) 66/09 - MICROPILOT; 27 W (pat) 18/09 - Typologie der Wünsche).
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