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   BPatG, 05.10.2015 - 29 W (pat) 45/13   

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BPatG, 05.10.2015 - 29 W (pat) 45/13 (https://dejure.org/2015,29153)
BPatG, Entscheidung vom 05.10.2015 - 29 W (pat) 45/13 (https://dejure.org/2015,29153)
BPatG, Entscheidung vom 05. Oktober 2015 - 29 W (pat) 45/13 (https://dejure.org/2015,29153)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG, § 8 Abs 3 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "Handelsblatt (Wort-Bild-Marke)" - Freihaltungsbedürfnis - Unterscheidungskraft - Verkehrsdurchsetzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintragungsfähigkeit des schwarz-weißen Wort-/Bildzeichens "Handelsblatt" für Waren und Dienstleistungen auf dem Gebiet Wirtschafts- und Finanztageszeitungen; Anforderungen an das Vorliegen des Schutzhindernisses der mangelnden Unterscheidungskraft unter Berücksichtigung ...

  • online-und-recht.de

    Markenbeschwerdeverfahren - "Handelsblatt (Wort-Bild-Marke)" - Freihaltungsbedürfnis - Unterscheidungskraft - Verkehrsdurchsetzung

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Handelsblatt (Wort-Bild-Marke)" - Freihaltungsbedürfnis - Unterscheidungskraft - Verkehrsdurchsetzung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Markenbeschwerdeverfahren - "Handelsblatt (Wort-Bild-Marke)" - Freihaltungsbedürfnis - Unterscheidungskraft - Verkehrsdurchsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Die Marke Handelsblatt - Markenschutz für eine Wort-Bild-Kombination aus "Handelsblatt" und einem Balken?

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 10.07.2014 - I ZB 18/13

    Markenlöschung wegen fehlender Unterscheidungskraft: Einwand jahrelanger

    Auszug aus BPatG, 05.10.2015 - 29 W (pat) 45/13
    a) Unterscheidungskraft im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einem Zeichen innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel aufgefasst zu werden, das die in Rede stehenden Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnet und diese Dienstleistungen somit von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidet (EuGH, GRUR Int. 2012, 914 Rn. 23 - Smart/HABM [WIR MACHEN DAS BESONDERE EINFACH]; GRUR 2010, 228 Rn. 33 - Audi AG/ HABM [Vorsprung durch Technik]; BGH GRUR 2015, 1012 Rn. 10 - Nivea-Blau; GRUR 2015, 581 Rn. 9 - Langenscheidt-Gelb; GRUR 2014, 872 Rn. 12 - Gute Laune Drops; GRUR 2013, 731 Rn. 11 - Kaleido).

    Insbesondere ist vorliegend zu berücksichtigen, dass der Verkehr ein als Marke verwendetes - zusammengesetztes - Zeichen in seiner Gesamtheit mit allen seinen Bestandteilen so aufnimmt, wie es ihm entgegentritt, ohne es einer analysierenden Betrachtungsweise zu unterziehen (EuGH GRUR 2004, 428 Rn. 53 - Henkel KGaA [Henkel]; BGH GRUR 2015, 581 Rn. 9 - Langenscheidt-Gelb; GRUR 2014, 872 Rn. 13 - Gute Laune Drops).

  • BGH, 23.10.2014 - I ZB 61/13

    Langenscheidt-Gelb - Markenlöschungsverfahren: Voraussetzungen der Überwindung

    Auszug aus BPatG, 05.10.2015 - 29 W (pat) 45/13
    a) Unterscheidungskraft im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einem Zeichen innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel aufgefasst zu werden, das die in Rede stehenden Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnet und diese Dienstleistungen somit von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidet (EuGH, GRUR Int. 2012, 914 Rn. 23 - Smart/HABM [WIR MACHEN DAS BESONDERE EINFACH]; GRUR 2010, 228 Rn. 33 - Audi AG/ HABM [Vorsprung durch Technik]; BGH GRUR 2015, 1012 Rn. 10 - Nivea-Blau; GRUR 2015, 581 Rn. 9 - Langenscheidt-Gelb; GRUR 2014, 872 Rn. 12 - Gute Laune Drops; GRUR 2013, 731 Rn. 11 - Kaleido).

    Insbesondere ist vorliegend zu berücksichtigen, dass der Verkehr ein als Marke verwendetes - zusammengesetztes - Zeichen in seiner Gesamtheit mit allen seinen Bestandteilen so aufnimmt, wie es ihm entgegentritt, ohne es einer analysierenden Betrachtungsweise zu unterziehen (EuGH GRUR 2004, 428 Rn. 53 - Henkel KGaA [Henkel]; BGH GRUR 2015, 581 Rn. 9 - Langenscheidt-Gelb; GRUR 2014, 872 Rn. 13 - Gute Laune Drops).

  • EuGH, 21.01.2010 - C-398/08

    Audi / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus BPatG, 05.10.2015 - 29 W (pat) 45/13
    a) Unterscheidungskraft im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einem Zeichen innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel aufgefasst zu werden, das die in Rede stehenden Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnet und diese Dienstleistungen somit von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidet (EuGH, GRUR Int. 2012, 914 Rn. 23 - Smart/HABM [WIR MACHEN DAS BESONDERE EINFACH]; GRUR 2010, 228 Rn. 33 - Audi AG/ HABM [Vorsprung durch Technik]; BGH GRUR 2015, 1012 Rn. 10 - Nivea-Blau; GRUR 2015, 581 Rn. 9 - Langenscheidt-Gelb; GRUR 2014, 872 Rn. 12 - Gute Laune Drops; GRUR 2013, 731 Rn. 11 - Kaleido).
  • BPatG, 11.02.2010 - 26 W (pat) 6/09

    Markenbeschwerdeverfahren - "freenet iPhone" - verkehrsdurchgesetzter

    Auszug aus BPatG, 05.10.2015 - 29 W (pat) 45/13
    Es können insoweit keine weitergehenden Anforderungen gestellt werden, als bei Kombinationszeichen, die von vornherein einen unterscheidungskräftigen Bestandteil enthalten (BGH GRUR 1983, 243, 245 - BEKA-Robusta; BPatG, Beschluss vom 11.02.2010, 26 W (pat) 6/09 - freenet iPhone; Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 3. Auflage, § 8 Rn. 322; Ströbele in Ströbele/Hacker, Markengesetz, 11. Auflage, § 8 Rn. 580).
  • BGH, 21.12.2011 - I ZB 56/09

    Link economy

    Auszug aus BPatG, 05.10.2015 - 29 W (pat) 45/13
    Da allein das Fehlen jeglicher Unterscheidungskraft ein Eintragungshindernis begründet, ist ein großzügiger Maßstab anzulegen, so dass jede auch noch so geringe Unterscheidungskraft genügt, um das Schutzhindernis zu überwinden (BGH GRUR 2012, 270 Rn. 8 - Link economy; GRUR 2009, 778 Rn. 11 - Willkommen im Leben).
  • BGH, 22.11.2012 - I ZB 72/11

    Kaleido

    Auszug aus BPatG, 05.10.2015 - 29 W (pat) 45/13
    a) Unterscheidungskraft im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einem Zeichen innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel aufgefasst zu werden, das die in Rede stehenden Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnet und diese Dienstleistungen somit von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidet (EuGH, GRUR Int. 2012, 914 Rn. 23 - Smart/HABM [WIR MACHEN DAS BESONDERE EINFACH]; GRUR 2010, 228 Rn. 33 - Audi AG/ HABM [Vorsprung durch Technik]; BGH GRUR 2015, 1012 Rn. 10 - Nivea-Blau; GRUR 2015, 581 Rn. 9 - Langenscheidt-Gelb; GRUR 2014, 872 Rn. 12 - Gute Laune Drops; GRUR 2013, 731 Rn. 11 - Kaleido).
  • BGH, 04.12.2008 - I ZB 48/08

    Willkommen im Leben

    Auszug aus BPatG, 05.10.2015 - 29 W (pat) 45/13
    Da allein das Fehlen jeglicher Unterscheidungskraft ein Eintragungshindernis begründet, ist ein großzügiger Maßstab anzulegen, so dass jede auch noch so geringe Unterscheidungskraft genügt, um das Schutzhindernis zu überwinden (BGH GRUR 2012, 270 Rn. 8 - Link economy; GRUR 2009, 778 Rn. 11 - Willkommen im Leben).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 05.10.2015 - 29 W (pat) 45/13
    Insbesondere ist vorliegend zu berücksichtigen, dass der Verkehr ein als Marke verwendetes - zusammengesetztes - Zeichen in seiner Gesamtheit mit allen seinen Bestandteilen so aufnimmt, wie es ihm entgegentritt, ohne es einer analysierenden Betrachtungsweise zu unterziehen (EuGH GRUR 2004, 428 Rn. 53 - Henkel KGaA [Henkel]; BGH GRUR 2015, 581 Rn. 9 - Langenscheidt-Gelb; GRUR 2014, 872 Rn. 13 - Gute Laune Drops).
  • EuGH, 12.07.2012 - C-311/11

    Smart Technologies / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG)

    Auszug aus BPatG, 05.10.2015 - 29 W (pat) 45/13
    a) Unterscheidungskraft im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einem Zeichen innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel aufgefasst zu werden, das die in Rede stehenden Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnet und diese Dienstleistungen somit von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidet (EuGH, GRUR Int. 2012, 914 Rn. 23 - Smart/HABM [WIR MACHEN DAS BESONDERE EINFACH]; GRUR 2010, 228 Rn. 33 - Audi AG/ HABM [Vorsprung durch Technik]; BGH GRUR 2015, 1012 Rn. 10 - Nivea-Blau; GRUR 2015, 581 Rn. 9 - Langenscheidt-Gelb; GRUR 2014, 872 Rn. 12 - Gute Laune Drops; GRUR 2013, 731 Rn. 11 - Kaleido).
  • BGH, 09.07.2015 - I ZB 65/13

    Abstrakte Farbmarke - Nivea-Blau

    Auszug aus BPatG, 05.10.2015 - 29 W (pat) 45/13
    a) Unterscheidungskraft im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einem Zeichen innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel aufgefasst zu werden, das die in Rede stehenden Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnet und diese Dienstleistungen somit von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidet (EuGH, GRUR Int. 2012, 914 Rn. 23 - Smart/HABM [WIR MACHEN DAS BESONDERE EINFACH]; GRUR 2010, 228 Rn. 33 - Audi AG/ HABM [Vorsprung durch Technik]; BGH GRUR 2015, 1012 Rn. 10 - Nivea-Blau; GRUR 2015, 581 Rn. 9 - Langenscheidt-Gelb; GRUR 2014, 872 Rn. 12 - Gute Laune Drops; GRUR 2013, 731 Rn. 11 - Kaleido).
  • BGH, 11.11.1982 - I ZB 15/81

    Anmeldung eines Zeichens zur Eintragung in die Zeichenrolle - Verbindung von zwei

  • BGH, 17.10.2013 - I ZB 65/12

    test - Markeneintragungs- oder -löschungsverfahren: Prüfung des Wegfalls des

  • EuGH, 09.03.2006 - C-421/04

    Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b

  • BPatG, 17.08.2021 - 26 W (pat) 533/18

    Markenbeschwerdeverfahren - "STREAM ON" - Unterscheidungskraft -

    (2) Grundsätzlich kann aufgrund einer Verkehrsdurchsetzung für bestimmte Waren und Dienstleistungen auch auf eine Verkehrsdurchsetzung von damit in besonders engem tatsächlichen oder wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden Waren und Dienstleistungen geschlossen werden (BGH GRUR 2014, 483 Rdnr. 44, 47 - test; BPatG 29 W (pat) 45/13 - Handelsblatt).
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