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BPatG, 05.10.2021 - 3 Ni 31/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Bundespatentgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BPatG, 05.10.2021 - 3 Ni 31/19
- BGH, 21.07.2022 - X ZR 110/21
Papierfundstellen
- GRUR 2022, 117
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 14.02.1995 - X ZB 19/94
"Tafelförmige Elemente"; Rechtsschutzbedürfnis für Patentnichtigkeitsklage nach …
Auszug aus BPatG, 05.10.2021 - 3 Ni 31/19
Daher ist die Nichtigkeitsklage in diesen Fällen nur noch zulässig, soweit der Klagepartei weiterhin ein Rechtsschutzbedürfnis zuzubilligen ist (…BGH GRUR 2020, 1047 Rn. 28 - Signalübertragungssystem;… GRUR 2020, 1284 Rn. 39 ff. - Datenpaketumwandlung; GRUR 2005, 749 - Aufzeichnungsträger; GRUR 1995, 342f. - Tafelförmige Elemente).Die Umstände, die eine solche Besorgnis einer Inanspruchnahme aus dem Streitpatent wegen Handlungen in der Vergangenheit begründen können, sind dabei von der Klagepartei vorzutragen und ggf. zu beweisen (BGH GRUR 1995, 342, 343 - Tafelförmige Elemente).
- BGH, 19.05.2005 - X ZR 188/01
Aufzeichnungsträger
Auszug aus BPatG, 05.10.2021 - 3 Ni 31/19
Daher ist die Nichtigkeitsklage in diesen Fällen nur noch zulässig, soweit der Klagepartei weiterhin ein Rechtsschutzbedürfnis zuzubilligen ist (…BGH GRUR 2020, 1047 Rn. 28 - Signalübertragungssystem;… GRUR 2020, 1284 Rn. 39 ff. - Datenpaketumwandlung; GRUR 2005, 749 - Aufzeichnungsträger; GRUR 1995, 342f. - Tafelförmige Elemente). - BGH, 11.08.2020 - X ZR 96/18
Datenpaketumwandlung
Auszug aus BPatG, 05.10.2021 - 3 Ni 31/19
Daher ist die Nichtigkeitsklage in diesen Fällen nur noch zulässig, soweit der Klagepartei weiterhin ein Rechtsschutzbedürfnis zuzubilligen ist (…BGH GRUR 2020, 1047 Rn. 28 - Signalübertragungssystem; GRUR 2020, 1284 Rn. 39 ff. - Datenpaketumwandlung; GRUR 2005, 749 - Aufzeichnungsträger; GRUR 1995, 342f. - Tafelförmige Elemente). - BGH, 27.11.2012 - X ZR 58/07
Neurale Vorläuferzellen II
Auszug aus BPatG, 05.10.2021 - 3 Ni 31/19
Soweit der Kläger hierzu vorgetragen hat, eine Kostentragungspflicht des Beklagten ergebe sich daraus, dass er bereits mit der Anmeldung und der Aufrechterhaltung des Streitpatents über etwa 15 Jahre zum Ausdruck gebracht habe, dass seiner Meinung nach keine ethischen Schranken der Patentierbarkeit entgegenstünden, steht diesem Gedanken bereits entgegen, dass die Reichweite des Patentausschlusses nach § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 PatG bis zur Entscheidung des BGH vom 27. November 2012 (BGH GRUR 2013, 272 - Neurale Vorgängerzellen II), welche wiederum auf einer Vorabentscheidung des EuGH zur europarechtlichen Vorgabe des Art. 6 der Richtlinie 98/44/ EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 1998 über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen (ABl. EG L 213/13; "Biotechnologie-Richtlinie") beruhte, rechtlich ungeklärt war. - BGH, 08.12.1983 - X ZR 15/82
Nichtigkeit eines Patents (Vorrichtung zum automatischen Füllen der Randfugen von …
Auszug aus BPatG, 05.10.2021 - 3 Ni 31/19
Eine - grundsätzlich auch im Nichtigkeitsverfahren mögliche (BGH GRUR 1984, 272 - Isolierglasscheibenrandfugenfüllvorrichtung) - Anwendung des § 84 Abs. 2 PatG i.V.m. § 93 ZPO scheidet vorliegend schon deshalb aus, weil es sich um eine Ausnahmeregelung zur Kostentragungspflicht der mit Sachurteil ganz oder teilweise antragsgemäß verurteilten beklagten Partei nach § 91 ZPO handelt; eine Anwendung als Ausnahmeregelung für den "umgekehrten" Fall der eigentlich bestehenden Kostentragungspflicht der Klagepartei bei Klageabweisung scheidet demgegenüber aus (BGH NJW 1994, 2895).
- BGH, 21.07.2022 - X ZR 110/21
Kein Rechtsschutzbedürfnis für Klage gegen erloschenes Patent für ein Verfahren …
Das Patentgericht (BPatG GRUR 2022, 117) hat zur Begründung seiner Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt:.