Rechtsprechung
   BPatG, 05.12.2001 - 29 W (pat) 110/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,27686
BPatG, 05.12.2001 - 29 W (pat) 110/00 (https://dejure.org/2001,27686)
BPatG, Entscheidung vom 05.12.2001 - 29 W (pat) 110/00 (https://dejure.org/2001,27686)
BPatG, Entscheidung vom 05. Dezember 2001 - 29 W (pat) 110/00 (https://dejure.org/2001,27686)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,27686) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 05.12.2001 - 29 W (pat) 110/00
    Kann einer Wortmarke für die in Frage stehenden Waren und Dienstleistungen kein im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden oder handelt es sich auch nicht um einen sonst verständlichen Ausdruck der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache, der vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solcher und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, so ist die Unterscheidungskraft zu bejahen (vgl BGH WRP 1999, 1169, 1171 "FOR YOU"; WRP 1999, 1167, 1168 "YES"; zuletzt etwa BGH WRP 2001, 1082, 1083 "marktfrisch"; BGH GRUR 2001, 1043 "Gute Zeiten - schlechte Zeiten; BGH GRUR 2001 1042 "REICH UND SCHOEN").
  • BGH, 17.05.2001 - I ZB 60/98

    Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 05.12.2001 - 29 W (pat) 110/00
    Kann einer Wortmarke für die in Frage stehenden Waren und Dienstleistungen kein im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden oder handelt es sich auch nicht um einen sonst verständlichen Ausdruck der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache, der vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solcher und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, so ist die Unterscheidungskraft zu bejahen (vgl BGH WRP 1999, 1169, 1171 "FOR YOU"; WRP 1999, 1167, 1168 "YES"; zuletzt etwa BGH WRP 2001, 1082, 1083 "marktfrisch"; BGH GRUR 2001, 1043 "Gute Zeiten - schlechte Zeiten; BGH GRUR 2001 1042 "REICH UND SCHOEN").
  • BGH, 05.02.1998 - I ZB 25/95

    "CHANGE"; Freihaltungsbedürfnis für Tabakerzeugnisse

    Auszug aus BPatG, 05.12.2001 - 29 W (pat) 110/00
    Anders als die von der Anmelderin genannten schutzfähigen Marken "BONUS" und "CHANGE" (BGH GRUR 1998, 465 ff; 1998, 813, 814), die lediglich Vertriebsmodalitäten der Waren beschrieben, weise die hier angemeldete Marke unmittelbar auf die Waren und Dienstleistungen und deren Merkmale hin.
  • BGH, 15.07.1999 - I ZB 16/97

    YES; Unterscheidungskraft einer Marke

    Auszug aus BPatG, 05.12.2001 - 29 W (pat) 110/00
    Kann einer Wortmarke für die in Frage stehenden Waren und Dienstleistungen kein im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden oder handelt es sich auch nicht um einen sonst verständlichen Ausdruck der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache, der vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solcher und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, so ist die Unterscheidungskraft zu bejahen (vgl BGH WRP 1999, 1169, 1171 "FOR YOU"; WRP 1999, 1167, 1168 "YES"; zuletzt etwa BGH WRP 2001, 1082, 1083 "marktfrisch"; BGH GRUR 2001, 1043 "Gute Zeiten - schlechte Zeiten; BGH GRUR 2001 1042 "REICH UND SCHOEN").
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 54/98

    REICH UND SCHOEN; Unterscheidungskraft und Freihaltebedürfnis einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 05.12.2001 - 29 W (pat) 110/00
    Kann einer Wortmarke für die in Frage stehenden Waren und Dienstleistungen kein im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden oder handelt es sich auch nicht um einen sonst verständlichen Ausdruck der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache, der vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solcher und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, so ist die Unterscheidungskraft zu bejahen (vgl BGH WRP 1999, 1169, 1171 "FOR YOU"; WRP 1999, 1167, 1168 "YES"; zuletzt etwa BGH WRP 2001, 1082, 1083 "marktfrisch"; BGH GRUR 2001, 1043 "Gute Zeiten - schlechte Zeiten; BGH GRUR 2001 1042 "REICH UND SCHOEN").
  • BGH, 15.07.1999 - I ZB 47/96

    FOR YOU; Freihaltungsbedürfnis

    Auszug aus BPatG, 05.12.2001 - 29 W (pat) 110/00
    Kann einer Wortmarke für die in Frage stehenden Waren und Dienstleistungen kein im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden oder handelt es sich auch nicht um einen sonst verständlichen Ausdruck der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache, der vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solcher und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, so ist die Unterscheidungskraft zu bejahen (vgl BGH WRP 1999, 1169, 1171 "FOR YOU"; WRP 1999, 1167, 1168 "YES"; zuletzt etwa BGH WRP 2001, 1082, 1083 "marktfrisch"; BGH GRUR 2001, 1043 "Gute Zeiten - schlechte Zeiten; BGH GRUR 2001 1042 "REICH UND SCHOEN").
  • BGH, 23.10.1997 - I ZB 18/95

    "BONUS"; Freihaltungsbedürfnis für eine nur mittelbar beschreibende Marke

    Auszug aus BPatG, 05.12.2001 - 29 W (pat) 110/00
    Anders als die von der Anmelderin genannten schutzfähigen Marken "BONUS" und "CHANGE" (BGH GRUR 1998, 465 ff; 1998, 813, 814), die lediglich Vertriebsmodalitäten der Waren beschrieben, weise die hier angemeldete Marke unmittelbar auf die Waren und Dienstleistungen und deren Merkmale hin.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht