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   BPatG, 05.12.2005 - 8 W (pat) 319/03   

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BPatG, 05.12.2005 - 8 W (pat) 319/03 (https://dejure.org/2005,33695)
BPatG, Entscheidung vom 05.12.2005 - 8 W (pat) 319/03 (https://dejure.org/2005,33695)
BPatG, Entscheidung vom 05. Dezember 2005 - 8 W (pat) 319/03 (https://dejure.org/2005,33695)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Bundespatentgericht PDF
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuständigkeit des technischen Beschwerdesenates für erstinstanzliche Entscheidungen über einen unzulässigen Einspruch gegen eine Patenteintragung; Berücksichtigung der Einrede der Nichtangriffsverpflichtung im Einspruchsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 30.11.1967 - Ia ZR 93/65

    Nichtigkeitsklage im Zusammenhang mit Lizenzverträgen über Gewindeschneidapparate

    Auszug aus BPatG, 05.12.2005 - 8 W (pat) 319/03
    Zu diesen vom Gericht zu berücksichtigenden Umständen gehören sowohl ausdrückliche vertragliche Abreden des Nichtangriffs als auch solche Verpflichtungen, die sich aus dem Verbot einer unzulässigen Rechtsausübung oder als Verstoß gegen Treu und Glauben ergeben (vgl BGH GRUR 1971, 243, 244 - Gewindeschneidvorrichtungen).
  • BPatG, 04.02.2003 - 23 W (pat) 306/02
    Auszug aus BPatG, 05.12.2005 - 8 W (pat) 319/03
    Der Senat hält jedoch die Feststellung durch Ausspruch im Tenor aus Gründen der Klarheit für angezeigt, dass das Einspruchsverfahren nach Rücknahme des unzulässigen einzigen Einspruchs beendet ist (vgl auch BPatGE 46, 247 = BlfPMZ 03, 303 - gerichtliches Einspruchsverfahren II).
  • BPatG, 02.12.2004 - 10 W (pat) 29/02
    Auszug aus BPatG, 05.12.2005 - 8 W (pat) 319/03
    II Für die erstinstanzliche Entscheidung über einen Einspruch gemäß § 147 Abs. 3 Satz 4 PatG ist nach einvernehmlicher Auffassung der technische Beschwerdesenat auch dann zuständig, wenn es sich um einen unzulässigen Einspruch handelt (vgl hierzu BPatG, Beschluss vom 2. Dezember 2004 - 10 W (pat) 29/02 mwN Mitt 2005, 302, 303).
  • BPatG, 27.05.2004 - 21 W (pat) 40/03
    Auszug aus BPatG, 05.12.2005 - 8 W (pat) 319/03
    Dafür haben sich ausgesprochen BPatGE 32, 54; 36, 177; Schulte Patentgesetz mit EPÜ, 7. Aufl, § 59 Rdn 5; Bartenbach/Volz GRUR 1987, 859, 862 und Vollrath Mitt 1982, 43, 46. Die Gegenmeinung, die einen generellen Ausschluss der Einrede im Einspruchsverfahren befürwortet, stützt sich auf die Rechtsnatur des Einspruchs als Popularrechtsbehelf, auf den Untersuchungsgrundsatz und auf die Harmonisierung des nationalen mit dem europäischen Patentrecht (vgl BPatG GRUR 2005, 182, 183 - 21 W (pat) 40/03 Feuerwehr-Tableau-Einheit; Busse 6. Aufl, § 59 Rdn 22; Koppe in Festschrift 25 Jahre Bundespatentgericht, 1986, S 244; Pitz Mitt 1994, 239, 241 f).
  • BGH, 02.06.1987 - X ZR 97/86

    Entwässerungsanlage; Rechte eines Arbeitnehmer-Erfinders nach Beendigung des

    Auszug aus BPatG, 05.12.2005 - 8 W (pat) 319/03
    Dafür haben sich ausgesprochen BPatGE 32, 54; 36, 177; Schulte Patentgesetz mit EPÜ, 7. Aufl, § 59 Rdn 5; Bartenbach/Volz GRUR 1987, 859, 862 und Vollrath Mitt 1982, 43, 46. Die Gegenmeinung, die einen generellen Ausschluss der Einrede im Einspruchsverfahren befürwortet, stützt sich auf die Rechtsnatur des Einspruchs als Popularrechtsbehelf, auf den Untersuchungsgrundsatz und auf die Harmonisierung des nationalen mit dem europäischen Patentrecht (vgl BPatG GRUR 2005, 182, 183 - 21 W (pat) 40/03 Feuerwehr-Tableau-Einheit; Busse 6. Aufl, § 59 Rdn 22; Koppe in Festschrift 25 Jahre Bundespatentgericht, 1986, S 244; Pitz Mitt 1994, 239, 241 f).
  • BGH, 24.01.2011 - X ZB 33/08

    Deformationsfelder

    Inwieweit solche vertraglich (konkludent) vereinbarten Nichtangriffsabreden dem Einspruch gegen die Erteilung des Patents generell entgegengehalten werden können oder nicht (bejahend BPatG GRUR 1991, 748, 749; GRUR Int 1997, 631; BPatG, Beschluss vom 5. Dezember 2005 - 8 W (pat) 319/03; Schulte/Moufang, Patentgesetz, 8. Aufl., § 59 Rn. 67 f.; Kraßer, Patentrecht, 6. Aufl. 2009, § 26 B II 6; Vollrath, Mitt 1982, 43 ff.; v. Maltzahn, Festschrift für v. Gamm, S. 597 ff.; Windisch, Festschrift für v. Gamm, S. 477 ff.; verneinend BPatG, GRUR 2005, 182, 183; BPatG, Beschluss vom 21. Januar 2005 - 15 W (pat) 313/02; Pitz, Mitt 1994, 239, 241; Benkard/Schäfers, Patentgesetz, 10. Aufl., § 59 Rn. 5a, der jedoch den Einwand der unerlaubten Rechtsausübung und des Rechtsmissbrauchs zulassen will; Koppe, Festschrift 25 Jahre Bundespatentgericht, S. 229, 244; Winterfeld, Festschrift VPP 50 Jahre, S. 211 ff.; zweifelnd Busse/Schwendy/Keukenschrijver, Patentgesetz, 6. Aufl., § 59 Rn. 22), ist im Streitfall nicht allgemein zu entscheiden.
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