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   BPatG, 06.02.2017 - 30 W (pat) 517/14   

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BPatG, 06.02.2017 - 30 W (pat) 517/14 (https://dejure.org/2017,2089)
BPatG, Entscheidung vom 06.02.2017 - 30 W (pat) 517/14 (https://dejure.org/2017,2089)
BPatG, Entscheidung vom 06. Februar 2017 - 30 W (pat) 517/14 (https://dejure.org/2017,2089)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG, § 9 Abs 1 Nr 3 MarkenG, § 42 Abs 2 Nr 1 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "Malteser KUCHLER Apotheke Alles Gute zur Gesundheit. (Wort-Bild-Marke)/Malteserkreuz im Wappen (Bildmarke)/Malteser (Wort-Bild-Marke)/MALTESER" - Prüfung des Widerspruchs aus der Widerspruchsmarke zu 2): zur Warenidentität und Waren- und ...

  • online-und-recht.de
  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Malteser KUCHLER Apotheke Alles Gute zur Gesundheit. (Wort-Bild-Marke)/Malteserkreuz im Wappen (Bildmarke)/Malteser (Wort-Bild-Marke)/MALTESER" - Prüfung des Widerspruchs aus der Widerspruchsmarke zu 2): zur Warenidentität und Waren- und ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Markenbeschwerdeverfahren - "Malteser KUCHLER Apotheke Alles Gute zur Gesundheit. (Wort-Bild-Marke)/Malteserkreuz im Wappen (Bildmarke)/Malteser (Wort-Bild-Marke)/MALTESER" - Prüfung des Widerspruchs aus der Widerspruchsmarke zu 2): zur Warenidentität und Waren- und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (53)

  • BPatG, 12.07.2016 - 24 W (pat) 522/15

    Markenbeschwerdeverfahren - "Diacaro Robugen/Diacard" - zur Warenidentität und

    Auszug aus BPatG, 06.02.2017 - 30 W (pat) 517/14
    " Hygienepräparate für medizinische Zwecke " einerseits und andererseits " pharmazeutische Erzeugnisse " ergänzen sich bei der Behandlung von Wunden und können dabei im Hinblick auf bakterizide Eigenschaften jedenfalls teilweise sogar dieselbe Funktion erfüllen (st. Rspr., vgl. BPatG, 24 W (pat) 522/15 - Dicaro Robugen/Diacard, juris Rn. 27; Richter/Stoppel, a. a. O., S. 66).

    Der Verkehr wird daher bei unterstellter identischer Kennzeichnung naheliegend annehmen, dass die Produkte aus dem gleichen Betrieb stammen (BPatG, 24 W (pat) 522/15 - Dicaro Robugen/Diacard, juris Rn. 25).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundespatentgerichts besteht daher eine enge Ähnlichkeit zu " pharmazeutischen Erzeugnissen " (siehe etwa BPatG, a. a. O., 24 W (pat) 522/15, juris Rn. 31; vgl. auch Richter/Stoppel, a. a. O., S. 17).

    Die Rechtsprechung geht daher seit langem von einer engen wirtschaftlichen Nähe zu " pharmazeutischen Erzeugnissen " aus (vgl. BGH GRUR 1965, 670, 671 - Basoderm; BPatGE 38, 105, 109 - Lindora/Linola; BPatG, a. a. O., 24 W (pat) 522/15, Rn. 30).

    "Haarwässer" sind ebenso überdurchschnittlich ähnlich zu den Widerspruchswaren " pharmazeutische Erzeugnisse " (BPatG, 24 W (pat) 522/15 - Diacaro Robugen; BPatG 24 W (pat) 17/92; Richter/Stoppel , a. a. O., S. 120, re. Spalte und S. 121, li. Sp., Stichwort "Haarwasser").

    Häufig handelt es sich dabei um Pflegemittel, die nach medizinischen Gesichtspunkten konzipiert sind und die über Vertriebswege und Verkaufsstätten angeboten werden, über die auch Dermatika bezogen werden können, so dass insoweit deutliche Anhaltspunkte für eine gemeinsame unternehmerische Verantwortung bestehen (BPatG, 24 W (pat) 522/15 - Diacaro Robugen).

    Zwischen " Zahnputzmitteln ", die der Eindämmung gesundheitsbeeinträchtigender Bakterien dienen, und Mund- und Rachenarzneien mit therapeutischer oder vorbeugender Funktion ist ein enger sachlicher Zusammenhang gegeben, so dass auch insoweit eine überdurchschnittliche Ähnlichkeit zu " pharmazeutischen Erzeugnissen " besteht (vgl. BPatG, a. a. O., 24 W (pat) 522/15 - Diacaro Robugen, juris Rn. 32; BPatG 24 W (pat) 17/92).

  • BGH, 06.11.2013 - I ZB 63/12

    Rechtsbeschwerdeverfahren nach Markenlöschung: Beurteilung der Warenähnlichkeit

    Auszug aus BPatG, 06.02.2017 - 30 W (pat) 517/14
    Ob Verwechslungsgefahr vorliegt, ist nach der Rechtsprechung sowohl des Europäischen Gerichtshofes als auch des Bundesgerichtshofes unter Beachtung aller Umstände des Einzelfalls umfassend zu beurteilen (vgl. z. B. EuGH GRUR 2013, 923, Nr. 34 - Specsavers-Gruppe/Asda; GRUR 2010, 1098, Nr. 44 - Calvin Klein/HABM; GRUR 2010, 933, Nr. 32 - BARBARA BECKER; BGH GRUR 2015, 176, Nr. 9 - ZOOM/ZOOM; GRUR 2014, 488, Nr. 9 - DESPERADOS/DESPERADO).

    Dabei impliziert der Begriff der Verwechslungsgefahr eine gewisse Wechselwirkung zwischen den genannten Faktoren (st. Rspr., z. B. BGH GRUR 2015, 176, Nr. 9 - ZOOM/ZOOM; GRUR 2014, 488, Nr. 9 - DESPERADOS/DESPERADO; GRUR 2014, 382, Nr. 14 - REAL-Chips).

    Denn nach ständiger Rechtsprechung kann eine absolute Warenunähnlichkeit selbst bei (unterstellter) Identität der Zeichen nicht, selbst nicht durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke, ausgeglichen werden (vgl. EuGH, GRUR Int. 2009, 911 Rdnr. 34 - WATERFORD STELLENBOSCH; BGH, GRUR 2014, 488, Rdnr. 9 - DESPERADOS/ DESPERADO; GRUR 2012, 1145 Rdnr. 34 - Pelikan; GRUR 2009, 484, Rdnr. 25 - METROBUS).

  • BGH, 05.12.2012 - I ZR 85/11

    Culinaria/Villa Culinaria

    Auszug aus BPatG, 06.02.2017 - 30 W (pat) 517/14
    verfügt für die relevanten Widerspruchswaren über eine weit überdurchschnittliche Kennzeichnungskraft (zu den Graden der Kennzeichnungskraft vgl. BGH GRUR 2013, 833, Nr. 55 - Culinaria/Villa Culinaria).

    a) Bei der Beurteilung der Zeichenähnlichkeit ist grundsätzlich vom jeweiligen Gesamteindruck der einander gegenüberstehenden Zeichen auszugehen (vgl. z. B. BGH GRUR 2013, 833, Nr. 45 - Culinaria/Villa Culinaria; GRUR 2012, 1040, Nr. 25 - pjur/pure; GRUR 2012, 930, Nr. 22 - Bogner B/Barbie B; GRUR 2012, 64, Nr. 15 - Maalox/Melox-GRY; GRUR 2010, 729, Nr. 23 - MIXI).

    aa) Es ist allgemein anerkannt, dass ein oder mehrere Bestandteile eines zusammengesetzten Zeichens für den Gesamteindruck prägend sein und insoweit eine rechtlich relevante Verwechslungsgefahr begründen können (vgl. m. w. N. BGH GRUR 2013, 1239, Nr. 32 - VOLKSWAGEN/Volks.Inspektion; GRUR 2013, 833, Nr. 45 - Culinaria/Villa Culinaria; GRUR 2009, 772, Nr. 57 - Augsburger Puppenkiste).

  • BPatG, 20.06.2022 - 29 W (pat) 567/19

    Markenbeschwerdeverfahren - "T&D (Wort-Bildmarke)/TAD" - klangliche

    Dies gilt auch für "Parfümeriewaren" (vgl. BPatG, Beschluss vom 06.02.2017, 30 W (pat) 517/14 - Malteser Kuchler Apotheke/Malteser; Richter/Stoppel, a. a. O., S. 244 ff., Stichwort "Parfümerien", S. 244, rechte Spalte bzw. S. 245, rechte Spalte, jeweils unter Hinweis auf BPatG Beschluss vom 17.12.1996, 24 W (pat) 248/95).

    "Hygienepräparate für medizinische Zwecke" und "pharmazeutische Erzeugnisse" ergänzen sich bei der Behandlung von Wunden und können dabei im Hinblick auf bakterizide Eigenschaften jedenfalls teilweise sogar dieselbe Funktion erfüllen (vgl. u. a. BPatG, Beschluss vom 06.02.2017, 30 W (pat) 517/14 - Malteser Kuchler Apotheke/Malteser).

    Auch für die folgenden in Klasse 3 registrierten Waren "Mittel zur Körper- und Schönheitspflege; Kosmetika; Seifen; ätherische Öle; Haarwässer; Zahnputzmittel" ist eine überdurchschnittliche Ähnlichkeit zu den für die Widerspruchsmarke geschützten "pharmazeutischen Erzeugnissen" festzustellen (vgl. BPatG, Beschluss vom 06.02.2017, 30 W (pat) 517/14 - Malteser Kuchler Apotheke /Malteser; Beschluss vom 18.01.2007, 25 W (pat) 52/04 - NATURAL LIFE/LIFE).

  • BPatG, 24.04.2018 - 25 W (pat) 534/15

    Markenbeschwerdeverfahren - "ERMES 69/HERMÈS (Unionsmarke)" - Warenähnlichkeit -

    Für die Frage, ob ein Bestandteil ein Kennzeichen prägen oder eine selbstständig kennzeichnende Stellung einnehmen kann, ist grundsätzlich auch eine durch Benutzung erworbene Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke zu berücksichtigen (st. RSpr. BGH GRUR 2009, 484 Rn. 80 - METROBUS; GRUR 2003, 881 - City Plus; GRUR 2005, 513 - Mey/Ella May; GRUR 2006, 60 Rn. 14 - coccodrillo; GRUR 2007, 888 Rn. 24 - Euro Telekom; BPatG 30 W (pat) 517/14 Rn. 62 - Malteser; Ströbele/Hacker/Thiering, 12. Aufl., § 9 Rn. 404 ff.).

    Auch insoweit kommt aber eine Prägung der angegriffenen Marke infolge der gesteigerten Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke in Betracht (vgl. auch BPatG in 30 W (pat) 517/14 - Malteser, öffentlich zugänglich über die Homepage des Bundespatentgerichts).

  • BPatG, 30.11.2023 - 30 W (pat) 70/21
    Soweit die Widersprechende vor der Markenstelle zwar nicht innerhalb der Widerspruchsfrist, so aber in ihrem Schriftsatz vom 26. Januar 2021 eine Löschung der jüngeren Marke unter dem Gesichtspunkt des Sonderschutzes der bekannten Marke (§§ 42 Abs. 2 Nr. 1, 9 Abs. 1 Nr. 3 MarkenG) geltend gemacht hat, ist dieser Löschungsgrund vorliegend zwar zu berücksichtigen (vgl.BPatG 30 W (pat) 517/14 v. 06.02.2017- Malteser Apotheke, veröffentlicht in juris zu Tz. 92).
  • BPatG, 04.04.2018 - 29 W (pat) 520/16

    Verwechslungsgefahr der eingetragenen Wortmarke "Denk Getränk" mit der

    aa) Die Waren der Widerspruchsmarke "pharmazeutische Erzeugnisse" sind identisch zu "Arzneimittel für humanmedizinische Zwecke" (vgl. BPatG, Beschluss vom 06.02.2017, 30 W (pat) 517/14 - Malteser Apotheke KUCHLER/Malteser/MALTESER, Malteser KUCHLER Apotheke Alles Gute zur Gesundheit./Malteserkreuz im Wappen/Malteser/MALTESER).
  • BPatG, 25.03.2021 - 30 W (pat) 520/19

    Markenbeschwerdeverfahren - "MetroIntegrator (IR-Marke)/METRO (Wort-Bild-Marke)"

    Dieser Löschungsgrund ist zwar vorliegend grundsätzlich zu berücksichtigen (vgl. BPatG 30 W (pat) 517/14 v. 06.02.2017 - Malteser Apotheke, veröffentlicht in juris zu Tz. 92).
  • BPatG, 19.10.2021 - 26 W (pat) 41/19

    Markenbeschwerdeverfahren - " ORGANOSIL G5 (IR-Marke/G5 (IR-Marke)" - teilweise

    Der Verkehr wird daher bei unterstellter identischer Kennzeichnung naheliegend annehmen, dass die Produkte aus dem gleichen Betrieb stammen (vgl. BPatG 30 W (pat) 517/14 - Malteser Apotheke KUCHLER/Malteser/MALTESER, Malteser KUCHLER Apotheke Alles Gute zur Gesundheit./Malteserkreuz im Wappen/Malteser/MALTESER).
  • BPatG, 05.12.2018 - 27 W (pat) 15/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "Pilaten/Penaten/PENATEN (notorisch bekannte Marke)"

    Da die Beschwerde im Hinblick auf die Widerspruchsmarke DE 661 990 in vollem Umfang Erfolg hat, ist sie wegen des weiteren Widerspruchs aus der notorisch bekannten Marke PENATEN gegenstandslos (vgl. BPatG 30 W (pat) 517/14, abrufbar über PAVIS PROMA; vgl. auch die Entscheidung BPatG 24 W (pat) 93/14, ebenfalls abrufbar über PAVIS PROMA, in der der 24. Senat des BPatG die Entscheidung über die Beschwerde im Hinblick auf den weiteren Widerspruch im Tenor dahingestellt gelassen hat).
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