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   BPatG, 06.03.2002 - 29 W (pat) 11/02   

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BPatG, 06.03.2002 - 29 W (pat) 11/02 (https://dejure.org/2002,25500)
BPatG, Entscheidung vom 06.03.2002 - 29 W (pat) 11/02 (https://dejure.org/2002,25500)
BPatG, Entscheidung vom 06. März 2002 - 29 W (pat) 11/02 (https://dejure.org/2002,25500)
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  • BGH, 13.01.2000 - I ZR 223/97

    ATTACHÉ/TISSERAND; Verwechslungsgefahr aufgrund des Gesamteindrucks einer Marke

    Auszug aus BPatG, 06.03.2002 - 29 W (pat) 11/02
    So kann ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden und umgekehrt (EuGH GRUR Int. 1998, 875, 876 f. "Canon"; BGH GRUR 1999, 731 "Canon II; zuletzt EuGH MarkenR 2000, 255 - Adidas/Marca Moda; BGH GRUR 2000, 506, 508 - ATTACHÉ/TISSERAND, BGH GRUR 2002, 167 - Bit/Bud mwN).

    Aber selbst im Vergleich der Schriftbilder, welche erfahrungsgemäß sehr viel besser eine ruhige oder auch wiederholte Wahrnehmung der Bezeichnung gestatten als das schnell verklingende gesprochene Wort, darf nicht vernachlässigt werden, dass das Erinnerungsbild des Verbrauchers nicht immer von einer visuellen Wahrnehmung bestimmt sein muss und deshalb Unterschiede in der Art visueller und akustischer Wahrnehmung und ihrer jeweiligen Aufnahme in das Erinnerungsbild nicht uneingeschränkt zum Tragen kommen können (BGH MarkenR 2000, 140, 144 ATTA-CHÉ/TISSERAND).

  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

    Auszug aus BPatG, 06.03.2002 - 29 W (pat) 11/02
    So kann ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden und umgekehrt (EuGH GRUR Int. 1998, 875, 876 f. "Canon"; BGH GRUR 1999, 731 "Canon II; zuletzt EuGH MarkenR 2000, 255 - Adidas/Marca Moda; BGH GRUR 2000, 506, 508 - ATTACHÉ/TISSERAND, BGH GRUR 2002, 167 - Bit/Bud mwN).

    Die Computersoftware der Widerspruchsmarke kann als Lehr- und Unterrichtsmittel eingesetzt werden und gedruckte Lehr- und Unterrichtsmittel ergänzen oder substituieren (EuGH GRUR 1998, 922, 923 Tz 23 - CANON).

  • BGH, 26.04.2001 - I ZR 212/98

    Streit um die Bezeichnung "Bit" und "Bud" für Bier

    Auszug aus BPatG, 06.03.2002 - 29 W (pat) 11/02
    So kann ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden und umgekehrt (EuGH GRUR Int. 1998, 875, 876 f. "Canon"; BGH GRUR 1999, 731 "Canon II; zuletzt EuGH MarkenR 2000, 255 - Adidas/Marca Moda; BGH GRUR 2000, 506, 508 - ATTACHÉ/TISSERAND, BGH GRUR 2002, 167 - Bit/Bud mwN).
  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus BPatG, 06.03.2002 - 29 W (pat) 11/02
    1.1 Nach der Auslegung von Art. 4 Abs. 1 Buchst B der Markenrechtsrichtlinie durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften im Verfahren Sabèl/Puma (GRUR 1998, 387), die für die Auslegung der in Umsetzung dieser Richtlinienbestimmung erlassenen Vorschrift des § 9 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG von maßgeblicher Bedeutung ist, ist die Frage der Verwechslungsgefahr unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls umfassend zu beurteilen.
  • BGH, 21.01.1999 - I ZB 15/94

    Canon II

    Auszug aus BPatG, 06.03.2002 - 29 W (pat) 11/02
    So kann ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden und umgekehrt (EuGH GRUR Int. 1998, 875, 876 f. "Canon"; BGH GRUR 1999, 731 "Canon II; zuletzt EuGH MarkenR 2000, 255 - Adidas/Marca Moda; BGH GRUR 2000, 506, 508 - ATTACHÉ/TISSERAND, BGH GRUR 2002, 167 - Bit/Bud mwN).
  • BGH, 11.02.1999 - I ZB 6/97

    Verwechslungsgefahr zweier Marken

    Auszug aus BPatG, 06.03.2002 - 29 W (pat) 11/02
    Denn für die Beurteilung der Kennzeichnungskraft eines Zeichens ist allein das Gesamtzeichen maßgebend, welches deshalb selbst bei einer Zusammenstellung mehrerer beschreibender oder aus sonstigen Gründen kennzeichnungsschwacher Angaben - wie auch einer vielfachen Verwendung in eingetragenen oder benutzten Drittmarken - eine normale Kennzeichnungskraft besitzen kann (vgl hierzu BGH GRUR 1998, 815, 817 - Nitrangin; BGH GRUR 1999, 586, 587 - White Lion, Althammer/Ströbele, MarkenG, 6. Aufl, § 9 Rdn 144 Fezer, Markenrecht, 3. Aufl, § 14 Rdn 307, 308c; Ingerl/Rohnke, MarkenG, § 14 Rdn 227).
  • BGH, 20.10.1999 - I ZR 110/97

    ARD-1

    Auszug aus BPatG, 06.03.2002 - 29 W (pat) 11/02
    Hierbei geht auch der Senat von dem Grundsatz aus, dass zur Beurteilung der markenrechtlichen Verwechslungsgefahr auf den Gesamteindruck der Marke in ihrer registrierten Form abzustellen ist, da sich ihr Schutzbereich nach dem Schutzgegenstand der gewählten Gesamtgestaltung bestimmt, wobei selbst kennzeichnungsschwache oder schutzunfähige Elemente zur Prägung des Gesamteindrucks beitragen oder gar entscheidendes Gewicht erlangen können und dann nicht unberücksichtigt bleiben dürfen (vgl BGH MarkenR 2000, 134, 137 - ARD-1).
  • BGH, 04.12.1997 - I ZR 111/95

    "Nitrangin"; Prägung einer Marke im Arzneimittelbereich

    Auszug aus BPatG, 06.03.2002 - 29 W (pat) 11/02
    Denn für die Beurteilung der Kennzeichnungskraft eines Zeichens ist allein das Gesamtzeichen maßgebend, welches deshalb selbst bei einer Zusammenstellung mehrerer beschreibender oder aus sonstigen Gründen kennzeichnungsschwacher Angaben - wie auch einer vielfachen Verwendung in eingetragenen oder benutzten Drittmarken - eine normale Kennzeichnungskraft besitzen kann (vgl hierzu BGH GRUR 1998, 815, 817 - Nitrangin; BGH GRUR 1999, 586, 587 - White Lion, Althammer/Ströbele, MarkenG, 6. Aufl, § 9 Rdn 144 Fezer, Markenrecht, 3. Aufl, § 14 Rdn 307, 308c; Ingerl/Rohnke, MarkenG, § 14 Rdn 227).
  • BGH, 25.10.1995 - I ZB 33/93

    "Innovadiclophlont"; Verwechslungsgefahr zweier Marken für Arzneimittel

    Auszug aus BPatG, 06.03.2002 - 29 W (pat) 11/02
    Hierbei kommt es entscheidend darauf an, wie die Marke auf den Durchschnittsverbraucher der jeweils in Frage stehenden Waren und Dienstleistungen wirkt (vgl BGH 1996, 198 "Springende Raubkatze"; BGHZ 131, 122, 124 f. "Innovadiclophont").
  • BPatG, 30.07.1999 - 33 W (pat) 50/99
    Auszug aus BPatG, 06.03.2002 - 29 W (pat) 11/02
    Der Verkehr wird sich zwar häufig an die einzelnen Elemente einer Kennzeichnung erinnern, nicht dagegen an die Reihenfolge im einzelnen (vgl BPatG 33 W (pat) 120/97 - E-DIN=DIN mit weiteren Hinweisen; 33 W (pat) 050/99 - PLUS POINT = Point Plus; 25 W (pat) 129/00 - VITA NATURA = naturavita; BlPMZ 1990, 20 - Sanodentin/Dentisano; BPatG Mitt 1988, 154, 155 - Gastropirenz/Pirenzgast; OLG München Mitt 1990, 105 VITA-MED/MEDIVITAN).
  • BPatG, 17.10.1997 - 33 W (pat) 120/97
  • EuGH, 22.06.2000 - C-425/98

    Marca Mode

  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

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