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   BPatG, 06.03.2008 - 21 W (pat) 45/05   

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BPatG, 06.03.2008 - 21 W (pat) 45/05 (https://dejure.org/2008,24730)
BPatG, Entscheidung vom 06.03.2008 - 21 W (pat) 45/05 (https://dejure.org/2008,24730)
BPatG, Entscheidung vom 06. März 2008 - 21 W (pat) 45/05 (https://dejure.org/2008,24730)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Verfahren zur gesundheitlichen Orientierung

Papierfundstellen

  • GRUR 2008, 981
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BPatG, 05.07.2001 - 21 W (pat) 72/99
    Auszug aus BPatG, 06.03.2008 - 21 W (pat) 45/05
    Ein krankhafter Zustand gemäß Schritt iv) ist bereits gegeben, wenn die erhobenen Daten einen nicht normalen Zustand im Sinne von "nicht gesund" gegenüber den Normwerten darstellen (vgl. auch BPatG Beschluss vom 5. Juli 2001, 21 W (pat) 72/99: "Abweichen der Istwerte vom Normwert").
  • BGH, 31.08.2010 - X ZB 9/09

    Bildunterstützung bei Katheternavigation

    Ein am menschlichen oder tierischen Körper vorgenommenes, Art. 52 Abs. 4 EPÜ 1973 unterfallendes Diagnostizierverfahren liegt nach der Spruchpraxis des Europäischen Patentamts nur vor, wenn es als Verfahrensschritte die Untersuchungsphase mit der Sammlung von Daten, den Vergleich dieser Daten mit Normwerten, die Feststellung einer signifikanten Abweichung und die Zuordnung der Abweichung zu einem bestimmten Krankheitsbild (Diagnose) umfasst (vgl. EPA, Große Beschwerdekammer, Stellungnahme vom 16. Dezember 2005 - G 1/04, GRUR Int. 2006, 514, insb. Gliederungspunkte 5 und 6.2.2 der Begründung; vgl. auch BPatG, Beschluss vom 6. März 2008 - 21 W(pat) 45/05, GRUR 2008, 981 - Verfahren zur gesundheitlichen Orientierung).
  • BPatG, 01.02.2011 - 3 Ni 17/09

    Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung

    Ein am menschlichen oder tierischen Körper vorgenommenes, Art. 53 lit. c EPÜ unterfallendes Diagnostizierverfahren liegt nach der Spruchpraxis des EPA, der sich der Bundesgerichtshof angeschlossen hat, nur vor, wenn es als Verfahrensschritte die Untersuchungsphase mit der Sammlung von Daten, den Vergleich dieser Daten mit Normwerten, die Feststellung einer signifikanten Abweichung und die Zuordnung der Abweichung zu einem bestimmten Krankheitsbild (Diagnose) umfasst (vgl. EPA [Große Beschwerdekammer], Stellungnahme v. 16. Dezember 2005 - G 1/04, GRUR Int. 2006, 514 insb. Gliederungspunkte 5 und 6.2.2 der Begründung; BGH GRUR 2010, 1081-1083 f. - Kein Patentierungsausschluss für Therapie unterstützendes Verfahren; vgl. auch BPatG, GRUR 2008, 981 - Verfahren zur gesundheitlichen Orientierung).

    Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall - anders als in den von der Klägerin zitierten, in wesentlichen Merkmalen anders gelagerte Sachverhalte betreffenden Einzelfallentscheidungen des EPA und des Bundespatentgerichts (T 125/02 bzw. BPatG 21 W (pat) 45/05) - nicht erfüllt.

  • BPatG, 08.12.2011 - 21 W (pat) 56/09
    Unter Hinweis auf die Entscheidung 21 W (pat) 45/05 bzw. 4 Ni 47/09 (EU) fällt unter das Patentierungsverbot ein Verfahren zur gesundheitlichen Orientierung, das folgende Schritte umfasst:.

    Zu der - wie dargelegt einschlägigen - Entscheidung 21 W (pat) 45/05 des erkennenden Senats hat sich die Anmelderin nicht weiter geäußert, sondern lediglich auf die insoweit nicht anwendbaren Aussagen der Entscheidung G1/04 der Großen Beschwerdekammer des EPA und die Uraltentscheidung T385/86 einer Technischen Beschwerdekammer des EPA vom 25. September 1987 hingewiesen.

  • BPatG, 24.04.2018 - 3 Ni 68/16

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Nicht-invasive pränatale Diagnose

    Das Verfahren zur Durchführung einer pränatalen Diagnose gemäß den Patentansprüchen 18 und 19 beinhalte Verfahrensschritte, die nach der Rechtsprechung der großen Beschwerdekammer (G 1/04) sowie des 21. Senats des Bundespatentgerichts (GRUR 2008, 981) erforderlich seien, um ein am menschlichen oder tierischen Körper vorgenommenes Diagnostizierverfahren i. S. d. Art. 53 c) EPÜ anzunehmen.
  • BPatG, 28.06.2011 - 4 Ni 47/09

    Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung

    Er kann insoweit auf die Leitsätze der Entscheidung BPatG GRUR 2008, 981, die insbesondere auch die Entscheidung G1/04 der Großen Beschwerdekammer des EPA, GRUR Int. 2006, 514, berücksichtigt, verwiesen werden.
  • BPatG, 23.11.2016 - 17 W (pat) 32/15

    Vorliegen eines Diagnostizierverfahrens bei einem Patent mit der Bezeichnung

    Nach der geltenden Rechtsprechung (vgl. BPatG, Beschl. vom 06.03.2008, 21 W (pat) 45/05; EPA, Große Beschwerdekammer, GRUR Int. 51 ff. - Diagnostizierverfahren) ist der Patentierungsausschluss gegeben, wenn das beanspruchte Verfahren eine Untersuchung mit Datenerhebung, einen Vergleich dieser Daten mit Normwerten, die Feststellung einer Abweichung bei diesem Vergleich und die Deutung der Abweichung als krankhaften Zustand aufweist.
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