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   BPatG, 06.03.2012 - 25 W (pat) 562/11   

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BPatG, 06.03.2012 - 25 W (pat) 562/11 (https://dejure.org/2012,7012)
BPatG, Entscheidung vom 06.03.2012 - 25 W (pat) 562/11 (https://dejure.org/2012,7012)
BPatG, Entscheidung vom 06. März 2012 - 25 W (pat) 562/11 (https://dejure.org/2012,7012)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 5 MarkenG, § 37 Abs 1 MarkenG, § 113 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "KOUTOUBIA" - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis - keine Sittenwidrigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wortbestandteil "KOUTOUBIA" als Herkunftsangabe

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "KOUTOUBIA" - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis - keine Sittenwidrigkeit -

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Markenbeschwerdeverfahren - "KOUTOUBIA" - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis - keine Sittenwidrigkeit -

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus BPatG, 06.03.2012 - 25 W (pat) 562/11
    Es genügt also, wenn die angemeldete Marke in Bezug auf die konkret beanspruchten Waren oder Dienstleistungen als beschreibende Angabe geeignet ist (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, Tz. 31 - Chiemsee; GRUR 2004, 674, Tz. 56 - Postkantoor).

    Für die Eignung als beschreibende Angabe ist auf das Verständnis des Handels und/oder des normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers als maßgebliche Verkehrskreise abzustellen (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, Tz. 29 - Chiemsee; GRUR 2006, 411, Tz. 24 - MatratzenConcord).

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 06.03.2012 - 25 W (pat) 562/11
    Es genügt also, wenn die angemeldete Marke in Bezug auf die konkret beanspruchten Waren oder Dienstleistungen als beschreibende Angabe geeignet ist (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, Tz. 31 - Chiemsee; GRUR 2004, 674, Tz. 56 - Postkantoor).

    Keine Unterscheidungskraft besitzen insbesondere Bezeichnungen, denen der Verkehr im Zusammenhang mit den beanspruchten Waren und Dienstleistungen lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnet (vgl. BGH 2006, 850, Tz. 19 - "FUSSBALL WM 2006"; EuGH GRUR 2004, 674, Tz. 86 - "Postkantoor").

  • BPatG, 04.02.2011 - 25 W (pat) 182/09

    Neuschwanstein - Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren -

    Auszug aus BPatG, 06.03.2012 - 25 W (pat) 562/11
    Zwar kommt nach Auffassung des Senats eine Verneinung der markenrechtlichen Unterscheidungskraft auch bei solchen Angaben in Betracht, die stets nur als solche und nicht als betrieblicher Herkunftshinweis verstanden werden, weil sie Bestandteile des kulturellen Erbes der Allgemeinheit bezeichnen (vgl. BPatG GRUR 2011, 922, 925 - Neuschwanstein).
  • EuGH, 09.03.2006 - C-421/04

    Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b

    Auszug aus BPatG, 06.03.2012 - 25 W (pat) 562/11
    Für die Eignung als beschreibende Angabe ist auf das Verständnis des Handels und/oder des normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers als maßgebliche Verkehrskreise abzustellen (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, Tz. 29 - Chiemsee; GRUR 2006, 411, Tz. 24 - MatratzenConcord).
  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 06.03.2012 - 25 W (pat) 562/11
    Denn die Hauptfunktion einer Marke liegt darin, die Ursprungsidentität der damit gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 428, Tz. 30, 31 - "Henkel"; BGH GRUR 2006, 850, Tz. 17 - "FUSSBALL WM 2006").
  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 06.03.2012 - 25 W (pat) 562/11
    Denn die Hauptfunktion einer Marke liegt darin, die Ursprungsidentität der damit gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 428, Tz. 30, 31 - "Henkel"; BGH GRUR 2006, 850, Tz. 17 - "FUSSBALL WM 2006").
  • BPatG, 13.01.2015 - 27 W (pat) 548/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "Kloster Wettenhausen" - Unterscheidungskraft - keine

    Die Namen von Bauwerken (BPatG GRUR 2009, 1175, 1177 f. - Burg Lissingen; BeckRS 2010, 19755 - leuchtenburg; BeckRS 2012, 6390 - KOUTOUBIA) oder Gebäudekomplexen (BPatG GRUR 2012, 838 - DORTMUNDER U; BeckRS 2012, 12472 - Bundeshaus Berlin) sind nur dann als (mittelbare) geographische Angaben beschreibend; wenn das Publikum sie als geografische Angaben auffasst, etwa weil es sich um ein ("offizielles") Wahrzeichen einer Stadt handelt oder das Gebäude für die Leistungserbringung wesentlich ist und das Publikum deshalb eine geographische Angabe erwartet (BPatG GRUR 2013, 17, 19 - Domfront, unter ausdrücklicher Einschränkung von BPatG BeckRS 2007, 7537 - Silhouette des Kölner Doms).
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