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   BPatG, 06.04.2010 - 30 W (pat) 36/07   

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BPatG, 06.04.2010 - 30 W (pat) 36/07 (https://dejure.org/2010,23990)
BPatG, Entscheidung vom 06.04.2010 - 30 W (pat) 36/07 (https://dejure.org/2010,23990)
BPatG, Entscheidung vom 06. April 2010 - 30 W (pat) 36/07 (https://dejure.org/2010,23990)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • online-und-recht.de

    Markenbeschwerdeverfahren - "Topscan" - Freihaltungsbedürfnis - keine Unterscheidungskraft

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Topscan" - Freihaltungsbedürfnis - keine Unterscheidungskraft

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Topscan" - Freihaltungsbedürfnis - keine Unterscheidungskraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 06.04.2010 - 30 W (pat) 36/07
    Nach ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sind alle absoluten Schutzhindernisse im Lichte des Allgemeininteresses auszulegen, das ihnen jeweils zugrunde liegt (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, 725 (Nr. 25 - 27) - Chiemsee; GRUR 2004, 674, 677 (Nr. 68) - Postkantoor).

    Diese Prüfung muss streng und vollständig sein, um eine ungerechtfertigte Eintragung von Marken zu vermeiden" (vgl. EuGH GRUR 2003, 604, 607 (Nr. 57 - 59) - Libertel und GRUR 2004, 674, 680 (Rn. 23 - 125) - Postkantoor).

    Sie beschreibt die Waren/Dienstleistungen nach Art und Zweck und erfüllt damit nicht die Funktion eines sich durch individuelle Merkmale von den Dienstleistungen anderer Anbieter unterscheidenden betrieblichen Herkunftshinweises (vgl. zur Unterscheidungskraft u. a. EuGH GRUR 2004, 674, 678 (Rdn. 86) - Postkantoor; GRUR 2002, 804, 80 - Philips; BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice; WRP 2004, 1173 f. - URLAUB DIREKT).

  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 06.04.2010 - 30 W (pat) 36/07
    Diesen Auslegungsgrundsatz wendet der EuGH sowohl auf die Beurteilung der Unterscheidungskraft als auch auf die des Freihaltungsbedürfnisses an (vgl. EuGH GRUR 2003, 604, 608 (Nr. 60) - Libertel und GRUR 2003, 514, 519 (Nr. 74) - Linde, Winward u. Rado).

    Diese Prüfung muss streng und vollständig sein, um eine ungerechtfertigte Eintragung von Marken zu vermeiden" (vgl. EuGH GRUR 2003, 604, 607 (Nr. 57 - 59) - Libertel und GRUR 2004, 674, 680 (Rn. 23 - 125) - Postkantoor).

  • EuGH, 18.06.2002 - C-299/99

    NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG

    Auszug aus BPatG, 06.04.2010 - 30 W (pat) 36/07
    Sie beschreibt die Waren/Dienstleistungen nach Art und Zweck und erfüllt damit nicht die Funktion eines sich durch individuelle Merkmale von den Dienstleistungen anderer Anbieter unterscheidenden betrieblichen Herkunftshinweises (vgl. zur Unterscheidungskraft u. a. EuGH GRUR 2004, 674, 678 (Rdn. 86) - Postkantoor; GRUR 2002, 804, 80 - Philips; BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice; WRP 2004, 1173 f. - URLAUB DIREKT).
  • BGH, 02.12.2004 - I ZB 8/04

    LOKMAUS

    Auszug aus BPatG, 06.04.2010 - 30 W (pat) 36/07
    Unabhängig davon können Voreintragungen für die Entscheidung über die vorliegende Beschwerde keine Bindungswirkung entfalten; vielmehr hat die Entscheidung bezüglich des konkreten Einzelfalls ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung zu erfolgen, wie dies in ständiger Spruchpraxis des EuGH zum Gemeinschaftsmarkenrecht und des BGH zum Markengesetz immer wieder bestätigt worden ist (vgl. etwa EuGH GRUR 2009, 667 - Schwabenpost; GRUR 2006, 229, 231, Rdn. 46 - 49 - BioID; BGH GRUR 2005, 578, 580 - LOKMAUS).
  • EuGH, 08.04.2003 - C-53/01

    Linde

    Auszug aus BPatG, 06.04.2010 - 30 W (pat) 36/07
    Diesen Auslegungsgrundsatz wendet der EuGH sowohl auf die Beurteilung der Unterscheidungskraft als auch auf die des Freihaltungsbedürfnisses an (vgl. EuGH GRUR 2003, 604, 608 (Nr. 60) - Libertel und GRUR 2003, 514, 519 (Nr. 74) - Linde, Winward u. Rado).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 06.04.2010 - 30 W (pat) 36/07
    Sie beschreibt die Waren/Dienstleistungen nach Art und Zweck und erfüllt damit nicht die Funktion eines sich durch individuelle Merkmale von den Dienstleistungen anderer Anbieter unterscheidenden betrieblichen Herkunftshinweises (vgl. zur Unterscheidungskraft u. a. EuGH GRUR 2004, 674, 678 (Rdn. 86) - Postkantoor; GRUR 2002, 804, 80 - Philips; BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice; WRP 2004, 1173 f. - URLAUB DIREKT).
  • BGH, 22.04.2004 - I ZR 189/01

    URLAUB DIREKT

    Auszug aus BPatG, 06.04.2010 - 30 W (pat) 36/07
    Sie beschreibt die Waren/Dienstleistungen nach Art und Zweck und erfüllt damit nicht die Funktion eines sich durch individuelle Merkmale von den Dienstleistungen anderer Anbieter unterscheidenden betrieblichen Herkunftshinweises (vgl. zur Unterscheidungskraft u. a. EuGH GRUR 2004, 674, 678 (Rdn. 86) - Postkantoor; GRUR 2002, 804, 80 - Philips; BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice; WRP 2004, 1173 f. - URLAUB DIREKT).
  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus BPatG, 06.04.2010 - 30 W (pat) 36/07
    Nach ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sind alle absoluten Schutzhindernisse im Lichte des Allgemeininteresses auszulegen, das ihnen jeweils zugrunde liegt (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, 725 (Nr. 25 - 27) - Chiemsee; GRUR 2004, 674, 677 (Nr. 68) - Postkantoor).
  • EuGH, 12.02.2009 - C-39/08

    Bild digital - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 89/104/EWG

    Auszug aus BPatG, 06.04.2010 - 30 W (pat) 36/07
    Unabhängig davon können Voreintragungen für die Entscheidung über die vorliegende Beschwerde keine Bindungswirkung entfalten; vielmehr hat die Entscheidung bezüglich des konkreten Einzelfalls ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung zu erfolgen, wie dies in ständiger Spruchpraxis des EuGH zum Gemeinschaftsmarkenrecht und des BGH zum Markengesetz immer wieder bestätigt worden ist (vgl. etwa EuGH GRUR 2009, 667 - Schwabenpost; GRUR 2006, 229, 231, Rdn. 46 - 49 - BioID; BGH GRUR 2005, 578, 580 - LOKMAUS).
  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

    Auszug aus BPatG, 06.04.2010 - 30 W (pat) 36/07
    Unabhängig davon können Voreintragungen für die Entscheidung über die vorliegende Beschwerde keine Bindungswirkung entfalten; vielmehr hat die Entscheidung bezüglich des konkreten Einzelfalls ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung zu erfolgen, wie dies in ständiger Spruchpraxis des EuGH zum Gemeinschaftsmarkenrecht und des BGH zum Markengesetz immer wieder bestätigt worden ist (vgl. etwa EuGH GRUR 2009, 667 - Schwabenpost; GRUR 2006, 229, 231, Rdn. 46 - 49 - BioID; BGH GRUR 2005, 578, 580 - LOKMAUS).
  • BPatG, 05.05.2011 - 30 W (pat) 44/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "TOPMAP" - keine Unterscheidungskraft

    Dem Verkehr ist auch die werbeübliche Praxis bekannt, in vergleichbaren Wortbildungen das Wort "Top" ebenso wie die Schlagworte "super" oder "mega" mit der Bezeichnung einer Ware oder Dienstleistung zu verbinden, um deren herausragende Stellung werbemäßig anzupreisen (vgl. 30 W (pat) 36/07- Topscan auf der Internetseite des BPatG).
  • BPatG, 19.07.2019 - 28 W (pat) 53/18

    Markenbeschwerdeverfahren - "TOPMELK" - fehlende Unterscheidungskraft

    Insbesondere ist ihm die werbeübliche Praxis bekannt, das Präfix "Top-", ebenso wie die Schlagwörter "super" oder "mega", mit einem anderen Wort zu verbinden (vgl. hierzu auch BPatG 30 W (pat) 44/10 - TOPMAP; 30 W (pat) 36/07 - Topscan).
  • BPatG, 26.03.2013 - 33 W (pat) 543/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "Top-Label" - fehlende Unterscheidungskraft -

    Ebenso ist "Top" in Verbindung mit einem warenbeschreibenden oder sonst nicht unterscheidungskräftigen Hauptwort nicht schutzfähig (BPatG vom 15.3.2007, 27 W (pat) 98/06 - Topline; BPatG vom 6.4.2010, 30 W (pat) 36/07 - Topscan; BPatG vom 5.5.2011, 30 W (pat) 44/10 - TOPMAP; BPatG vom 8.3.2012, 27 W (pat) 122/11 - Top Kosher & Gourmet; BPatG vom 13.6.2012, 28 W (pat) 506/11 - TOP-WING; HABM vom 19.7.2007, R 971/06-4 - TOP MARQUES).
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