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   BPatG, 06.04.2016 - 28 W (pat) 27/13   

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BPatG, 06.04.2016 - 28 W (pat) 27/13 (https://dejure.org/2016,12864)
BPatG, Entscheidung vom 06.04.2016 - 28 W (pat) 27/13 (https://dejure.org/2016,12864)
BPatG, Entscheidung vom 06. April 2016 - 28 W (pat) 27/13 (https://dejure.org/2016,12864)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG, § 50 MarkenG, § 54 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "PLOMBIR" - Freihaltungsbedürfnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Löschung der Wortmarke "PLOMBIR" für Waren aus dem Bereich Eier, Milch und Milchprodukte wegen Geltendmachung eines Freihaltebedürfnisses nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "PLOMBIR" - Freihaltungsbedürfnis

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "PLOMBIR" - Freihaltungsbedürfnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BPatG, 06.07.2010 - 27 W (pat) 213/09

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Physio-Fit" - zur

    Auszug aus BPatG, 06.04.2016 - 28 W (pat) 27/13
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung der Senate des Bundespatentgerichts, dass ein Löschungsantrag nicht bereits dann rechtsmissbräuchlich ist, weil der Antragsteller selbst das fragliche oder ein damit vergleichbares Zeichen als Marke angemeldet hat (vgl. BPatG 25 W (pat) 9/09 - Winter Apfel, BPatG 27 W (pat) 213/09 - Physio-Fit; Ströbele/Hacker, a. a. O., § 54, Rdnr. 5).
  • BPatG, 25.02.2010 - 25 W (pat) 9/09

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Winter Apfel" - keine

    Auszug aus BPatG, 06.04.2016 - 28 W (pat) 27/13
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung der Senate des Bundespatentgerichts, dass ein Löschungsantrag nicht bereits dann rechtsmissbräuchlich ist, weil der Antragsteller selbst das fragliche oder ein damit vergleichbares Zeichen als Marke angemeldet hat (vgl. BPatG 25 W (pat) 9/09 - Winter Apfel, BPatG 27 W (pat) 213/09 - Physio-Fit; Ströbele/Hacker, a. a. O., § 54, Rdnr. 5).
  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus BPatG, 06.04.2016 - 28 W (pat) 27/13
    Mit diesem Schutzhindernis wird das im Allgemeininteresse liegende Ziel verfolgt, dass alle Zeichen oder Angaben, die Merkmale der angemeldeten Waren oder Dienstleistungen beschreiben, von allen Unternehmen frei verwendet werden können und nicht aufgrund ihrer Eintragung als Marke einem Unternehmen vorbehalten werden (vgl. EuGH GRUR 2004, 680, Rdnr. 35f. - BIOMILD; GRUR 1999, 723, Rdnr. 25 - Chiemsee).
  • BPatG, 28.02.2007 - 26 W (pat) 210/01
    Auszug aus BPatG, 06.04.2016 - 28 W (pat) 27/13
    Der Handel mit den baltischen Staaten und Russland expandiert aufgrund entsprechender Handelsabkommen und Wirtschaftsvereinbarungen, wovon auch der Lebensmittelbereich in ansteigendem Maße profitiert (BPatG 26 W (pat) 210/01 - ).
  • BPatG, 26.03.2014 - 28 W (pat) 578/12

    Markenbeschwerdeverfahren - Anmeldung einer aus kyrillischen Schriftzeichen

    Auszug aus BPatG, 06.04.2016 - 28 W (pat) 27/13
    Dies war bereits bei der Anmeldung und ist - ungeachtet der aktuellen Krimkrise und der daraus resultierenden politischen Spannungen zwischen der Russischen Föderation und westlichen Staaten - auch im Entscheidungszeitpunkt der Fall (vgl. auch BPatG 28 W (pat) 578/12 - Omas Gurken).
  • BPatG, 15.07.2014 - 24 W (pat) 503/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "CEKPET KPACOTЬI (IR-Bildmarke)" - keine

    Auszug aus BPatG, 06.04.2016 - 28 W (pat) 27/13
    Dies entspricht im Übrigen auch der ständigen Rechtsprechung der Senate des BPatG (vgl. BPatG 24 W (pat) 503/13 - ).
  • BGH, 17.08.2011 - I ZB 70/10

    Institut der Norddeutschen Wirtschaft e. V.

    Auszug aus BPatG, 06.04.2016 - 28 W (pat) 27/13
    Ferner gebietet das Schutzhindernis des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG die Versagung der Eintragung auch dann, wenn die fragliche Benutzung als Sachangabe noch nicht zu beobachten ist, eine solche Verwendung aber jederzeit in Zukunft erfolgen kann (BGH GRUR 2012, 276, Rdnr. 1 - Institut der Norddeutschen Wirtschaft e.V.).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 06.04.2016 - 28 W (pat) 27/13
    Mit diesem Schutzhindernis wird das im Allgemeininteresse liegende Ziel verfolgt, dass alle Zeichen oder Angaben, die Merkmale der angemeldeten Waren oder Dienstleistungen beschreiben, von allen Unternehmen frei verwendet werden können und nicht aufgrund ihrer Eintragung als Marke einem Unternehmen vorbehalten werden (vgl. EuGH GRUR 2004, 680, Rdnr. 35f. - BIOMILD; GRUR 1999, 723, Rdnr. 25 - Chiemsee).
  • EuGH, 09.03.2006 - C-421/04

    Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b

    Auszug aus BPatG, 06.04.2016 - 28 W (pat) 27/13
    Bei den beteiligten Verkehrskreisen, auf deren Kenntnisse abzustellen ist, handelt es sich um den Handel und/oder den normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher (EuGH GRUR 2006, 411, Rdnr. 24 - Matratzen Concord/Hukla).
  • BGH, 06.07.2017 - I ZB 59/16

    Beschwerde gegen eine Markenlöschung: Gewährung einer Schriftsatzfrist zur

    Die hiergegen gerichtete Beschwerde der Markeninhaberin hat das Bundespatentgericht zurückgewiesen (BPatG, Beschluss vom 6. April 2016 - 28 W (pat) 27/13, juris).
  • BPatG, 13.06.2018 - 29 W (pat) 546/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "Priroda" - teilweise fehlende Unterscheidungskraft -

    BPatG, Beschluss vom 01.02.2018, 28 W (pat) 529/17 - °Ñ?o½°»Ñ?½oµ ´oÑÑ?oѽµ; Beschluss vom 06.04.2016, 28 W (pat) 27/13 - PLOMBIR).
  • BPatG, 22.01.2020 - 25 W (pat) 89/17

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Plombir Sovjetskij (Bildzeichen

    Sowohl diejenigen Verkehrskreise, die aufgrund des gewerblichen Handels mit Lebensmitteln aus dem postsowjetischen Raum mit entsprechenden russischen Produktbezeichnungen vertraut sind, als auch die zahlreichen im Inland vorhandenen Endverbraucher, die als Aussiedler und Einwanderer aus dem Gebiet der früheren Sowjetunion oder aufgrund der russischen Sprachkenntnisse aus dem Schulunterricht in der ehemaligen DDR mit der russischen Sprache vertraut sind, können die kyrillische Schrift lesen und kennen die Bedeutung des Wortes "Plombir" (vgl. auch die nicht rechtskräftige Entscheidung des Bundespatentgerichts vom 6. April 2016, 28 W (pat) 27/13 - Plombir, sowie für das Verständnis der Verbraucher in der Europäischen Union die Entscheidung des Europäischen Gerichts vom 13. Dezember 2018, Az. T 830/16 - Plombir).
  • BPatG, 19.06.2019 - 29 W (pat) 548/17
    Dies gilt zum Beispiel für das Verständnis der türkischen Sprache bei Kunden türkischer Lebensmittelgeschäfte (BGH GRUR 2015, 587 Rn. 25 ff. - PINAR) oder Kenntnissen der russischen Sprache bei erheblichen russischsprachigen Bevölkerungskreisen (BPatG, Beschluss vom 01.02.2018, 28 W (pat) 529/17 - ; Beschluss vom 06.04.2016, 28 W (pat) 27/13 - Plombir).
  • BPatG, 22.01.2020 - 25 W (pat) 88/17

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Plombir Sovjetskij" -

    Sowohl diejenigen Verkehrskreise, die aufgrund des gewerblichen Handels mit Lebensmitteln aus dem postsowjetischen Raum mit entsprechenden russischen Produktbezeichnungen vertraut sind, als auch die zahlreichen im Inland vorhandenen Endverbraucher, die als Aussiedler und Einwanderer aus dem Gebiet der früheren Sowjetunion oder aufgrund der russischen Sprachkenntnisse aus dem Schulunterricht in der ehemaligen DDR mit der russischen Sprache vertraut sind, kennen die Bedeutung des Wortes "Plombir" (vgl. auch die nicht rechtskräftige Entscheidung des Bundespatentgerichts vom 6. April 2016, 28 W (pat) 27/13 - Plombir, sowie für das Verständnis der Verbraucher in der Europäischen Union die Entscheidung des.
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