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   BPatG, 06.04.2020 - 1 Ni 10/18 (EP)   

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BPatG, 06.04.2020 - 1 Ni 10/18 (EP) (https://dejure.org/2020,17407)
BPatG, Entscheidung vom 06.04.2020 - 1 Ni 10/18 (EP) (https://dejure.org/2020,17407)
BPatG, Entscheidung vom 06. April 2020 - 1 Ni 10/18 (EP) (https://dejure.org/2020,17407)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 28.07.2016 - C-57/15

    United Video Properties - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechte des geistigen

    Auszug aus BPatG, 06.04.2020 - 1 Ni 10/18
    Sie verweist auf eine Vorabentscheidung des EuGH, Urteil vom 28. Juli 2016, Rechtssache C 57/15, wonach eine nationale Regelung mit Pauschaltarifen zur Kostenerstattung anwaltlicher Tätigkeit gegen Art. 14 der Durchsetzungsrichtinie verstößt, wenn diese Pauschaltarife zu niedrig seien und dadurch der obsiegenden Partei nicht wenigstens ein erheblicher und angemessener Teil der notwendigen Rechtsverfolgung erstattet werde.

    Soweit die Klägerin unter Verweis auf das Urteil des EuGH vom 28. Juli 2016, Az.: C-57/15 (vgl. GRUR Int 2016, 962ff - United Video Properties), nunmehr meint, dass der Streitwert für das vorliegende Verfahren auf EUR 4.600.000,--, hilfsweise EUR 2.500.000,-- festzusetzen sei, ist ihr nicht zu folgen.

  • LG Stuttgart, 09.05.2018 - 24 O 28/18

    Abmahnkosten bei Filesharing - Klage auf Abmahnkosten und Schadensersatz wegen

    Auszug aus BPatG, 06.04.2020 - 1 Ni 10/18
    Denn die Streitwertregelungen für das Nichtigkeitsverfahren, die die Grundlage für die Bestimmung der Höhe der Gerichts- und Rechtsanwaltsgebühren bilden, sehen keine Pauschaltarife vor, die aufgrund der darin enthaltenen zu niedrigen Höchstbeträge nicht gewährleisten, dass wenigstens ein erheblicher und angemessener Teil der zumutbaren Kosten, die der obsiegenden Partei entstanden sind, von der unterlegenen Partei getragen werden und damit mit Art. 14 der Richtlinien 2004/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums unvereinbar wären, wie dies zum Beispiel bei der Begrenzung auf einen Streitwert in Höhe von EUR 1000,-- nach § 97a UrhG angenommen wird (vgl. LG Stuttgart GRUR-RR 2019, 99ff).
  • BGH, 12.10.2004 - X ZR 176/02

    Staubsaugersaugrohr

    Auszug aus BPatG, 06.04.2020 - 1 Ni 10/18
    Da lediglich der mutmaßliche Ausgang festzustellen ist, hat sich das Gericht im Rahmen der Entscheidung nach § 91a ZPO auf eine summarische Prüfung der Erfolgsaussichten zu beschränken (vgl. BGH GRUR 2005, 41 - Staubsaugerrohr; BPatG, Beschluss vom 06. Februar 2012, Az.: 3 Ni 4/08).
  • BGH, 16.02.2016 - X ZR 110/13

    Patentnichtigkeitsverfahren: Grundsätze der Streitwertbestimmung

    Auszug aus BPatG, 06.04.2020 - 1 Ni 10/18
    Sofern keine konkreten Anhaltspunkte zur Wertberechnung vorliegen, geht der Bundesgerichtshof nach ständiger Rechtsprechung hierbei von dem um 25 %-Punkte erhöhten Streitwert eines auf das angegriffene Patent gestützten Verletzungsprozesses aus (vgl. BGH GRUR 2011, 757 - Nichtigkeitsstreitwert I; GRUR 2013, 1287 - Nichtigkeitsstreitwert II; Beschluss vom 16. Februar 2016, Az. X ZR 110/13 (zu finden in juris)).
  • BGH, 27.08.2013 - X ZR 83/10

    Nichtigkeitsstreitwert II

    Auszug aus BPatG, 06.04.2020 - 1 Ni 10/18
    Sofern keine konkreten Anhaltspunkte zur Wertberechnung vorliegen, geht der Bundesgerichtshof nach ständiger Rechtsprechung hierbei von dem um 25 %-Punkte erhöhten Streitwert eines auf das angegriffene Patent gestützten Verletzungsprozesses aus (vgl. BGH GRUR 2011, 757 - Nichtigkeitsstreitwert I; GRUR 2013, 1287 - Nichtigkeitsstreitwert II; Beschluss vom 16. Februar 2016, Az. X ZR 110/13 (zu finden in juris)).
  • BGH, 09.12.1960 - I ZR 121/59
    Auszug aus BPatG, 06.04.2020 - 1 Ni 10/18
    Im Falle der Erledigung der Hauptsache durch Verzicht auf das Streitpatent hat regelmäßig der Patentinhaber die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, weil eine solche Vorgehensweise im Regelfall darauf schließen lässt, dass die Nichtigkeitsklage Erfolg gehabt hätte und der Patentinhaber sich durch sein Vorgehen in die Rolle des Untergebenen begibt (vgl. st. Rspr. BGH GRUR 1961, 278, 279 - Lampengehäuse; BPatGE 31, 191, 192; Busse/Keukenschrijver, 8. Aufl., § 82, Rn. 42 m.w.N.).
  • BPatG, 06.02.2012 - 3 Ni 4/08
    Auszug aus BPatG, 06.04.2020 - 1 Ni 10/18
    Da lediglich der mutmaßliche Ausgang festzustellen ist, hat sich das Gericht im Rahmen der Entscheidung nach § 91a ZPO auf eine summarische Prüfung der Erfolgsaussichten zu beschränken (vgl. BGH GRUR 2005, 41 - Staubsaugerrohr; BPatG, Beschluss vom 06. Februar 2012, Az.: 3 Ni 4/08).
  • BGH, 12.04.2011 - X ZR 28/09

    Nichtigkeitsstreitwert

    Auszug aus BPatG, 06.04.2020 - 1 Ni 10/18
    Sofern keine konkreten Anhaltspunkte zur Wertberechnung vorliegen, geht der Bundesgerichtshof nach ständiger Rechtsprechung hierbei von dem um 25 %-Punkte erhöhten Streitwert eines auf das angegriffene Patent gestützten Verletzungsprozesses aus (vgl. BGH GRUR 2011, 757 - Nichtigkeitsstreitwert I; GRUR 2013, 1287 - Nichtigkeitsstreitwert II; Beschluss vom 16. Februar 2016, Az. X ZR 110/13 (zu finden in juris)).
  • BGH, 05.10.2000 - X ZR 184/98

    Zeittelegramm; Nichtigerklärung eines Patents bei gegenüber der Anmeldung engerer

    Auszug aus BPatG, 06.04.2020 - 1 Ni 10/18
    Dabei ist auf die Prognose des Verfahrensausgangs im Zeitpunkt der Abgabe der Erklärungen abzustellen (vgl. BGH Beschluss vom 6. Dezember 1977, X ZR 28/74; GRUR 2001, 140 - Zeittelegramm).
  • BGH, 06.12.1977 - X ZR 28/74

    Kostenentscheidung in Patentsachen

    Auszug aus BPatG, 06.04.2020 - 1 Ni 10/18
    Dabei ist auf die Prognose des Verfahrensausgangs im Zeitpunkt der Abgabe der Erklärungen abzustellen (vgl. BGH Beschluss vom 6. Dezember 1977, X ZR 28/74; GRUR 2001, 140 - Zeittelegramm).
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