Rechtsprechung
BPatG, 06.05.2003 - 33 W (pat) 28/02 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,34214) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 13.01.2000 - I ZR 223/97
ATTACHÉ/TISSERAND; Verwechslungsgefahr aufgrund des Gesamteindrucks einer Marke
Auszug aus BPatG, 06.05.2003 - 33 W (pat) 28/02
Ob Verwechslungsgefahr besteht, hängt nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 Marken von der Identität oder Ähnlichkeit der gegenüberstehenden Marken einerseits und andererseits von der Identität oder Ähnlichkeit der von den beiden Marken erfaßten Dienstleistungen ab, wobei von dem Leitbild eines durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers auszugehen ist (…vgl EuGH GRUR Int 1999, 734, 736 - Lloyd; BGH GRUR 2000, 506, 508 - ATTACHÉ/TISSERAND). - BGH, 25.06.1998 - I ZB 10/96
"STEPHANSKRONE I"; Schutz ähnlicher Bezeichnungen
Auszug aus BPatG, 06.05.2003 - 33 W (pat) 28/02
Voraussetzung dafür wäre, daß die angesprochenen Verkehrskreise zwar die Unterschiede zwischen den Vergleichsmarken erkennen und somit keinen unmittelbaren Verwechslungen unterliegen, gleichwohl aber einen in beiden Marken übereinstimmend enthaltenen Bestandteil als Stammzeichen des Inhabers der älteren Marke werten, diesem Stammbestandteil also für sich schon die maßgebliche Herkunftsfunktion zuweisen und deshalb die übrigen Markenteile nur noch als Kennzeichen für bestimmte Dienstleistungen aus dem Geschäftsbetrieb des Inhabers der älteren Marke ansehen (BGH GRUR 1999, 240, 241 - STEPHANSKRONE I). - BGH, 10.11.1999 - I ZB 13/97
Ketof/ETOP; Verwechslungsgefahr von Marken für rezeptpflichtige Arzneimittel
Auszug aus BPatG, 06.05.2003 - 33 W (pat) 28/02
(stRspr vgl BGH GRUR 2000, 603, 604 - Cetof/ETOP). - BGH, 06.05.1999 - I ZB 54/96
HONKA
- EuGH, 22.06.1999 - C-342/97
Lloyd Schuhfabrik Meyer
Auszug aus BPatG, 06.05.2003 - 33 W (pat) 28/02
Ob Verwechslungsgefahr besteht, hängt nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 Marken von der Identität oder Ähnlichkeit der gegenüberstehenden Marken einerseits und andererseits von der Identität oder Ähnlichkeit der von den beiden Marken erfaßten Dienstleistungen ab, wobei von dem Leitbild eines durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers auszugehen ist (vgl EuGH GRUR Int 1999, 734, 736 - Lloyd; BGH GRUR 2000, 506, 508 - ATTACHÉ/TISSERAND).