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   BPatG, 06.05.2009 - 29 W (pat) 96/07   

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BPatG, 06.05.2009 - 29 W (pat) 96/07 (https://dejure.org/2009,22198)
BPatG, Entscheidung vom 06.05.2009 - 29 W (pat) 96/07 (https://dejure.org/2009,22198)
BPatG, Entscheidung vom 06. Mai 2009 - 29 W (pat) 96/07 (https://dejure.org/2009,22198)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    "Doppel-Klick" als Marke für Lehrmittel nicht eintragungsfähig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    "Doppel-Klick" für Unterrichtsmittel mangels Unterscheidungskraft nicht eintragbar

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 16.12.2004 - I ZB 12/02

    BerlinCard

    Auszug aus BPatG, 06.05.2009 - 29 W (pat) 96/07
    Bei derartig beschreibenden Angaben gibt es keinen tatsächlichen Anhaltspunkt, dass der Verkehr sie als Unterscheidungsmittel versteht (vgl. BGH GRUR 1999, 1089 -YES; GRUR 2001, 1151, 1152 -marktfrisch; GRUR 2005, 417, 418 -BerlinCard).

    Unterscheidungskraft fehlt aber auch dann, wenn das Zeichen aus Angaben besteht, die sich auf Umstände beziehen, die die Ware oder Dienstleistung nicht unmittelbar betreffen, wenn durch die Angabe ein enger beschreibender Bezug zu den beanspruchten Waren und Dienstleistungen hergestellt wird und der Verkehr deshalb den beschreibenden Aussagegehalt auch ohne weiteres hinsichtlich dieser Waren und Dienstleistungen erfasst (BGH a. a. O. -FUSSBALL WM 2006; GRUR 2005, 417, 419 -Berlin Card; BPatG MarkenR 2007, 36, 37 -Buch Partner).

  • BGH, 15.07.1999 - I ZB 16/97

    YES; Unterscheidungskraft einer Marke

    Auszug aus BPatG, 06.05.2009 - 29 W (pat) 96/07
    Bei derartig beschreibenden Angaben gibt es keinen tatsächlichen Anhaltspunkt, dass der Verkehr sie als Unterscheidungsmittel versteht (vgl. BGH GRUR 1999, 1089 -YES; GRUR 2001, 1151, 1152 -marktfrisch; GRUR 2005, 417, 418 -BerlinCard).

    Ebenfalls nicht unterscheidungskräftig sind Angaben, bei denen es sich um ein gebräuchliches Wort der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache handelt, das vom Verkehr -etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung -stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird (vgl. BGH, a. a. O., Rn. 19 -FUSSBALL WM 2006; GRUR 2003, 1050 -Cityservice; GRUR 1999, 1093, 1094 -FOR YOU; GRUR 1999, 1089, 1091 -YES).

  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 06.05.2009 - 29 W (pat) 96/07
    Bei derartig beschreibenden Angaben gibt es keinen tatsächlichen Anhaltspunkt, dass der Verkehr sie als Unterscheidungsmittel versteht (vgl. BGH GRUR 1999, 1089 -YES; GRUR 2001, 1151, 1152 -marktfrisch; GRUR 2005, 417, 418 -BerlinCard).
  • BGH, 15.07.1999 - I ZB 47/96

    FOR YOU; Freihaltungsbedürfnis

    Auszug aus BPatG, 06.05.2009 - 29 W (pat) 96/07
    Ebenfalls nicht unterscheidungskräftig sind Angaben, bei denen es sich um ein gebräuchliches Wort der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache handelt, das vom Verkehr -etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung -stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird (vgl. BGH, a. a. O., Rn. 19 -FUSSBALL WM 2006; GRUR 2003, 1050 -Cityservice; GRUR 1999, 1093, 1094 -FOR YOU; GRUR 1999, 1089, 1091 -YES).
  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

    Auszug aus BPatG, 06.05.2009 - 29 W (pat) 96/07
    Die Hauptfunktion der Marke besteht nämlich darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (st. Rspr.; EuGH GRUR 2008, 608 ff. Rdnr. 66 -EUROHYPO; EuGH GRUR 2006, 229 ff. Rdnr. 27 ff. -BioID; GRUR 2005, 763 ff. Rdnr. 22 -Nestle/Mars; GRUR 2003, 604 ff. Rdnr. 62 -Libertel; BGH GRUR 2008, 710 ff. Rdnr. 12 -VISAGE; GRUR 2006, 850 ff. -FUSSBALL WM 2006).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 06.05.2009 - 29 W (pat) 96/07
    Ebenfalls nicht unterscheidungskräftig sind Angaben, bei denen es sich um ein gebräuchliches Wort der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache handelt, das vom Verkehr -etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung -stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird (vgl. BGH, a. a. O., Rn. 19 -FUSSBALL WM 2006; GRUR 2003, 1050 -Cityservice; GRUR 1999, 1093, 1094 -FOR YOU; GRUR 1999, 1089, 1091 -YES).
  • BGH, 21.02.2008 - I ZB 24/05

    VISAGE

    Auszug aus BPatG, 06.05.2009 - 29 W (pat) 96/07
    Die Hauptfunktion der Marke besteht nämlich darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (st. Rspr.; EuGH GRUR 2008, 608 ff. Rdnr. 66 -EUROHYPO; EuGH GRUR 2006, 229 ff. Rdnr. 27 ff. -BioID; GRUR 2005, 763 ff. Rdnr. 22 -Nestle/Mars; GRUR 2003, 604 ff. Rdnr. 62 -Libertel; BGH GRUR 2008, 710 ff. Rdnr. 12 -VISAGE; GRUR 2006, 850 ff. -FUSSBALL WM 2006).
  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 06.05.2009 - 29 W (pat) 96/07
    Die Hauptfunktion der Marke besteht nämlich darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (st. Rspr.; EuGH GRUR 2008, 608 ff. Rdnr. 66 -EUROHYPO; EuGH GRUR 2006, 229 ff. Rdnr. 27 ff. -BioID; GRUR 2005, 763 ff. Rdnr. 22 -Nestle/Mars; GRUR 2003, 604 ff. Rdnr. 62 -Libertel; BGH GRUR 2008, 710 ff. Rdnr. 12 -VISAGE; GRUR 2006, 850 ff. -FUSSBALL WM 2006).
  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 06.05.2009 - 29 W (pat) 96/07
    Die Hauptfunktion der Marke besteht nämlich darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (st. Rspr.; EuGH GRUR 2008, 608 ff. Rdnr. 66 -EUROHYPO; EuGH GRUR 2006, 229 ff. Rdnr. 27 ff. -BioID; GRUR 2005, 763 ff. Rdnr. 22 -Nestle/Mars; GRUR 2003, 604 ff. Rdnr. 62 -Libertel; BGH GRUR 2008, 710 ff. Rdnr. 12 -VISAGE; GRUR 2006, 850 ff. -FUSSBALL WM 2006).
  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus BPatG, 06.05.2009 - 29 W (pat) 96/07
    Darüber hinaus vermag auch eine gewisse Begriffsmehrdeutigkeit die fehlende Unterscheidungskraft nicht in Abrede zu stellen, sofern wenigstens ein Bedeutungsgehalt beschreibender Natur ist (vgl. EuGH GRUR 2004, 146 ff. -DOUBLEMINT).
  • EuGH, 07.07.2005 - C-353/03

    DIE FÜR DIE EINTRAGUNG EINER MARKE ERFORDERLICHE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT KANN DURCH

  • EuGH, 08.05.2008 - C-304/06

    Eurohypo / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

  • BPatG, 27.09.2006 - 29 W (pat) 86/04

    Kriterien für eine Schutzfähigkeit einer Wortmarke; Vorliegen eines nur geringen

  • BPatG, 25.06.2012 - 24 W (pat) 516/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "KLICK" - teilweise Unterscheidungskraft

    Der "Klick" ist schon längst nicht mehr nur das bloße Auswählen einer Funktion mit der Maustaste, sondern steht auch für die Vielzahl der durch den PC und die weltweite Vernetzung entstandenen Benutzermöglichkeiten (vgl. BPatG, Beschluss vom 07.02.2000, Aktenzeichen: 30 W (pat) 140/99 - Klick!; Beschluss vom 06.05.2009, Aktenzeichen: 29 W (pat) 96/07 - Doppel-Klick; Beschluss vom 21.10.2004, Aktenzeichen: 25 W (pat) 31/03 - klickInfo).
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