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   BPatG, 06.05.2010 - 30 W (pat) 73/09   

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BPatG, 06.05.2010 - 30 W (pat) 73/09 (https://dejure.org/2010,18908)
BPatG, Entscheidung vom 06.05.2010 - 30 W (pat) 73/09 (https://dejure.org/2010,18908)
BPatG, Entscheidung vom 06. Mai 2010 - 30 W (pat) 73/09 (https://dejure.org/2010,18908)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • online-und-recht.de

    Markenbeschwerdeverfahren - "VitalWelt" - keine Unterscheidungskraft

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "VitalWelt" - keine Unterscheidungskraft

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "VitalWelt" - keine Unterscheidungskraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (25)

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 06.05.2010 - 30 W (pat) 73/09
    Die Unterscheidungskraft einer Marke ist dabei zum einen in Bezug auf die genannten Waren oder Dienstleistungen und zum anderen im Hinblick auf die Anschauung der maßgeblichen Verkehrskreise zu beurteilen, die sich aus den durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchern dieser Waren oder Durchschnittsempfängern dieser Dienstleistungen zusammensetzen (vgl. EuGH MarkenR 2004, 99 - Postkantoor).

    Nach der Rechtsprechung ist nämlich eine neue Wortkombination, deren Bestandteile jeweils für sich betrachtet Merkmale der beanspruchten Waren oder Dienstleistungen beschreiben, nur dann nicht als beschreibend anzusehen, wenn die Neuschöpfung aufgrund der Ungewöhnlichkeit der Kombination in Bezug auf die betreffenden Waren oder Dienstleistungen einen Eindruck erweckt, der hinreichend weit von dem abweicht, der bei bloßer Zusammenfügung der Angaben entsteht, und somit über die Summe dieser Bestandteile hinausgeht (EuGH GRUR 2004, 674, 678 [Nr. 96] - Postkantoor; GRUR 2004, 680, 681 [Nr. 37] - BIOMILD; vgl. auch EuG, T - 0360/99 - Investorworld auf PAVIS PROMA CD-ROM).

  • BPatG, 28.06.2000 - 32 W (pat) 20/00
    Auszug aus BPatG, 06.05.2010 - 30 W (pat) 73/09
    Daher sind Wortzusammensetzungen mit dem Bestandteil "Welt" auch gebräuchlich zur Bezeichnung einer Vertriebsstätte mit einem hinsichtlich Qualität und Vielfalt umfassenden Warensortiment und entsprechendenden Dienstleistungsangeboten (vgl. BPatG 32 W (pat) 120/04 - The world of tea) sowie als Hinweis auf ein breitgefächertes Angebot von Waren und Dienstleistungen selbst (BPatG a. a. O. 32 W (pat) 259/99 - SNOW WORLD ; 32 W (pat) 020/00 - Wasserwelt; vgl. auch EuGH C - 494/08 P vom 9.12.2009 Nr. 44 - PRANAHAUS ).
  • BPatG, 18.01.2006 - 32 W (pat) 224/03
    Auszug aus BPatG, 06.05.2010 - 30 W (pat) 73/09
    Der Begriff "Welt", der in Alleinstellung vielfältige Bedeutungen haben mag, wird nämlich in Kombination mit einem weiteren beschreibenden Begriff in seiner Bedeutung reduziert und zu einem Beiwort, das einen Bereich, eine Sphäre umschreibt - also z. B. "Welt der Gesundheit" (vgl. HABM, R0686/00-4 - wellness world - auf PAVIS PROMA) - bzw. den Gegenstand der so bezeichneten Waren und Dienstleistungen bezeichnet (vgl. a. a. O. BPatG 32 W (pat) 224/03 - SKIWORLD ).
  • BPatG, 09.10.2007 - 33 W (pat) 94/05
    Auszug aus BPatG, 06.05.2010 - 30 W (pat) 73/09
    "Vital" wird gerade auf dem Gesundheitssektor häufig verwendet, um einen Hinweis auf eine vitalisierende, gesundheits- und lebensfördernde Wirkung zu geben (vgl. BPatG 24 W (pat) 240/97 - Vital; 30 W (pat) 258/96 - VITAL PLUS; 33 W (pat) 94/05 - Vitalformel unter www.
  • BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97

    Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 06.05.2010 - 30 W (pat) 73/09
    Vor allem bei Oberbegriffen oder Sammelbezeichnungen ist eine gewisse Allgemeinheit und Unschärfe sogar unvermeidbar, um den gewünschten möglichst weiten Bereich waren- oder dienstleistungsbezogener Eigenschaften beschreibend erfassen zu können (vgl. BGH GRUR 2000, 882 - Bücher für eine bessere Welt; a. a. O - Cityservice; EuGH GRUR 2004, 192 -DOUBLEMINT; GRUR 2004, 222 - BIOMILD; a. a. O. - Postkantoor).
  • BPatG, 30.07.2001 - 30 W (pat) 191/00
    Auszug aus BPatG, 06.05.2010 - 30 W (pat) 73/09
    Der Bestandteil "Welt" dient neben dem Hinweis auf die Erde regelmäßig zur Bezeichnung eines in sich geschlossenen Lebensbereiches (vgl. BPatG a. a. O. 30 W (pat) 191/00 - digiPhoto World).
  • BPatG, 20.09.2006 - 32 W (pat) 120/04
    Auszug aus BPatG, 06.05.2010 - 30 W (pat) 73/09
    Daher sind Wortzusammensetzungen mit dem Bestandteil "Welt" auch gebräuchlich zur Bezeichnung einer Vertriebsstätte mit einem hinsichtlich Qualität und Vielfalt umfassenden Warensortiment und entsprechendenden Dienstleistungsangeboten (vgl. BPatG 32 W (pat) 120/04 - The world of tea) sowie als Hinweis auf ein breitgefächertes Angebot von Waren und Dienstleistungen selbst (BPatG a. a. O. 32 W (pat) 259/99 - SNOW WORLD ; 32 W (pat) 020/00 - Wasserwelt; vgl. auch EuGH C - 494/08 P vom 9.12.2009 Nr. 44 - PRANAHAUS ).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 06.05.2010 - 30 W (pat) 73/09
    Bei der Prüfung ist nach der Rechtsprechung des BGH von einem großzügigen Maßstab auszugehen, d. h. jede noch so geringe Unterscheidungskraft reicht aus, um das Schutzhindernis zu überwinden (vgl. BGH GRUR 2001, 1151 - marktfrisch).
  • BPatG, 26.01.2000 - 32 W (pat) 259/99
    Auszug aus BPatG, 06.05.2010 - 30 W (pat) 73/09
    Daher sind Wortzusammensetzungen mit dem Bestandteil "Welt" auch gebräuchlich zur Bezeichnung einer Vertriebsstätte mit einem hinsichtlich Qualität und Vielfalt umfassenden Warensortiment und entsprechendenden Dienstleistungsangeboten (vgl. BPatG 32 W (pat) 120/04 - The world of tea) sowie als Hinweis auf ein breitgefächertes Angebot von Waren und Dienstleistungen selbst (BPatG a. a. O. 32 W (pat) 259/99 - SNOW WORLD ; 32 W (pat) 020/00 - Wasserwelt; vgl. auch EuGH C - 494/08 P vom 9.12.2009 Nr. 44 - PRANAHAUS ).
  • BPatG, 26.01.2010 - 24 W (pat) 142/05

    Markenbeschwerdeverfahren - "VOLKSFLAT" - Voreintragungen identischer oder

    Auszug aus BPatG, 06.05.2010 - 30 W (pat) 73/09
    Denn selbst aus Voreintragungen ähnlicher oder übereinstimmender Marken erwächst unter dem Gesichtspunkt des Gleichbehandlungsgebots (Art. 3 GG) grundsätzlich kein Eintragungsanspruch für spätere Markenanmeldungen, da es sich bei der Entscheidung über die Eintragbarkeit einer Marke nicht um eine Ermessens-, sondern um eine gebundene Entscheidung handelt, die jeweils einer auf den Einzelfall bezogenen Prüfung unterliegt, einer vorgängigen Amtspraxis kommt damit keine entscheidende Bedeutung zu (vgl. BGH GRUR 1997, 527, 528 - Autofelge; BGH BlPMZ 1998, 248, 249 - Today; GRUR 2005, 578 - LOKMAUS ; GRUR 2008, 1093, 1095 - Marlene-Dietrich-Bildnis; EuGH a. a. O. - BioID; EuGH MarkenR 2009, 478, 484 [Nr. 57] - American Clothing/HABM; BPatG PMZ 2007, 160 - Papaya; 25 W (pat) 65/08 - Linuxwerkstatt; 24 W (pat) 142/05 - Volksflat , veröffentlicht unter www.bundespatentgericht.de).
  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

  • BPatG, 17.12.2009 - 25 W (pat) 65/08

    Kein Markenschutz für "Linuxwerkstatt" mangels Unterscheidungskraft

  • BGH, 10.04.1997 - I ZB 1/95

    "Autofelge"; Unterscheidungskraft einer Bildmarke

  • BGH, 24.04.2008 - I ZB 21/06

    Marlene-Dietrich-Bildnis

  • BGH, 12.08.2004 - I ZB 1/04

    Bürogebäude

  • BGH, 23.10.1997 - I ZB 18/95

    "BONUS"; Freihaltungsbedürfnis für eine nur mittelbar beschreibende Marke

  • BGH, 16.12.2004 - I ZB 12/02

    BerlinCard

  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

  • BGH, 02.12.2004 - I ZB 8/04

    LOKMAUS

  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

  • BPatG, 06.02.1996 - 24 W (pat) 274/94

    Sprachüblich gebildetes Synonym für die Eigenschaftsangabe "hautwirksam" ;

  • EuGH, 09.12.2009 - C-494/08

    Prana Haus / HABM - Rechtsmittel - Art. 119 der Verfahrensordnung -

  • BPatG, 14.07.1998 - 24 W (pat) 240/97
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

  • BGH, 06.11.1997 - I ZB 17/95

    Fehlende Unterscheidungskraft eines in der Werbung verwendeten Begriffs

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