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   BPatG, 06.06.2011 - 26 W (pat) 505/10   

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https://dejure.org/2011,13731
BPatG, 06.06.2011 - 26 W (pat) 505/10 (https://dejure.org/2011,13731)
BPatG, Entscheidung vom 06.06.2011 - 26 W (pat) 505/10 (https://dejure.org/2011,13731)
BPatG, Entscheidung vom 06. Juni 2011 - 26 W (pat) 505/10 (https://dejure.org/2011,13731)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 59 Abs 2 MarkenG, § 71 Abs 3 MarkenG, Art 103 Abs 1 GG
    Markenbeschwerdeverfahren - "WORLD OF TEA (Wort-Bild-Marke)" - keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - keine Unterscheidungskraft - keine Rückzahlung der Beschwerdegebühr

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 59 Abs 2 MarkenG, § 71 Abs 3 MarkenG, Art 103 Abs 1 GG
    Markenbeschwerdeverfahren - "WORLD OF TEA (Wort-Bild-Marke)" - keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - keine Unterscheidungskraft - keine Rückzahlung der Beschwerdegebühr

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bezeichnung "WORLD OF TEA" hat keine Unterscheidungskraft; Unterscheidungskraft der Bezeichnung "WORLD OF TEA"; Ersetzung des Buchstabens "O" durch eine Weltkugel als betriebliches Unterscheidungsmerkmal

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "WORLD OF TEA (Wort-Bild-Marke)" - keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - keine Unterscheidungskraft - keine Rückzahlung der Beschwerdegebühr

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "WORLD OF TEA (Wort-Bild-Marke)" - keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - keine Unterscheidungskraft - keine Rückzahlung der Beschwerdegebühr

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Markenbeschwerdeverfahren - "WORLD OF TEA (Wort-Bild-Marke)" - keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - keine Unterscheidungskraft - keine Rückzahlung der Beschwerdegebühr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Beschreibende Marke "World of Tea" auch nicht mit graphischer Gestraltung eintragbar

Besprechungen u.ä.

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (22)

  • BPatG, 12.02.2004 - 25 W (pat) 120/02
    Auszug aus BPatG, 06.06.2011 - 26 W (pat) 505/10
    Um ein charakteristisches Gestaltungsmerkmal handelt es sich im Allgemeinen auch nicht in solchen Fällen, in denen die bildliche Gestaltung lediglich die sachbezogene Aussage der in der Marke enthaltenen Wortbestandteile illustriert (BPatG GRUR 2004, 873, 874 - FRISH; BPatG PAVIS PROMA 33 W (pat) 129/06 - CLASSIC OPEN AIR GENDARMENMARKT; vgl. auch EuG vom 15.10.2008 - T-297/07, Nr. 39 - Intelligent Voltage Guard).
  • BPatG, 27.05.2003 - 29 W (pat) 176/02
    Auszug aus BPatG, 06.06.2011 - 26 W (pat) 505/10
    Gleiches gilt aber auch für allgemeine Bezeichnungen von Verkaufsstätten, die zwar nicht zur unmittelbaren Beschreibung der dort vertriebenen Waren dienen, gleichwohl aber für diese keine unterscheidungskräftigen Angaben im Sinne konkreter betrieblicher Herkunftshinweise darstellen (st. Rspr. des BPatG, vgl. z. B: GRUR 2003, 1051, 1052 - rheuma-world; GRUR 2007, 58, 60 f - BuchPartner; PAVIS PROMA 27 W (pat) 96/03 - TECHNOMARKT; PAVIS PROMA 24 W (pat) 256/03 - tabakwelt).
  • EuGH, 08.05.2008 - C-304/06

    Eurohypo / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus BPatG, 06.06.2011 - 26 W (pat) 505/10
    Denn die Hauptfunktion einer Marke besteht darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten (EuGH GRUR 2002, 804, 806, Nr. 35 - Philips; GRUR 2008, 608, 610, Nr. 59 - EUROHYPO; BGH GRUR 2006, 850, 854, Nr. 18 - FUSSBALL WM 2006).
  • BGH, 22.04.2004 - I ZR 189/01

    URLAUB DIREKT

    Auszug aus BPatG, 06.06.2011 - 26 W (pat) 505/10
    Dass die Bezeichnung "WORLD OF TEA" sowohl als Bezeichnung einer räumlich großen Angebotsstätte als auch im Sinne einer großen Warenauswahl verstanden werden kann, macht sie entgegen der Ansicht der Anmelderin nicht eintragungsfähig; denn auch verschiedene gleichwertige Bedeutungen einer Marke sprechen nicht für deren Unterscheidungskraft, wenn sich in Bezug auf die angemeldeten Waren und Dienstleistungen alle Deutungsmöglichkeiten als sachbezogen oder sonst als zur Erfüllung der Herkunftsfunktion als ungeeignet erweisen (BGH GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch; GRUR 2004, 778, 779 - URLAUB DIREKT), was in Bezug auf die angemeldete Marke bei beiden vorgenannten Verständnismöglichkeiten der Fall ist.
  • BPatG, 03.03.2004 - 26 W (pat) 204/03
    Auszug aus BPatG, 06.06.2011 - 26 W (pat) 505/10
    2008, 355, 358 - Com.Spots; BPatG PAVIS PROMA 26 W (pat) 204/03).
  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 58/98

    Anti KALK; Unterscheidungskraft einer farbigen Bildmarke mit Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 06.06.2011 - 26 W (pat) 505/10
    Um einer nicht unterscheidungskräftigen Angabe zur Unterscheidungskraft verhelfen zu können, muss deren bildliche oder grafische Ausgestaltung eine den schutzunfähigen Charakter der Angabe aufhebende, kennzeichnungskräftige Verfremdung des Gesamteindrucks der Marke bewirken (BGH GRUR 2001, 1153 - antiKALK; GRUR 2006, 229, 233, Nr. 73 f. - BioID), die vom maßgeblichen Durchschnittsverbraucher auch ohne nähere analysierende Betrachtungsweise festgestellt werden kann (BPatG BlPMZ 2000, 423, 425 - COOL-MINT).
  • EuG, 15.10.2008 - T-297/07

    TridonicAtco / HABM (Intelligent Voltage Guard) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung

    Auszug aus BPatG, 06.06.2011 - 26 W (pat) 505/10
    Um ein charakteristisches Gestaltungsmerkmal handelt es sich im Allgemeinen auch nicht in solchen Fällen, in denen die bildliche Gestaltung lediglich die sachbezogene Aussage der in der Marke enthaltenen Wortbestandteile illustriert (BPatG GRUR 2004, 873, 874 - FRISH; BPatG PAVIS PROMA 33 W (pat) 129/06 - CLASSIC OPEN AIR GENDARMENMARKT; vgl. auch EuG vom 15.10.2008 - T-297/07, Nr. 39 - Intelligent Voltage Guard).
  • EuGH, 18.06.2002 - C-299/99

    NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG

    Auszug aus BPatG, 06.06.2011 - 26 W (pat) 505/10
    Denn die Hauptfunktion einer Marke besteht darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten (EuGH GRUR 2002, 804, 806, Nr. 35 - Philips; GRUR 2008, 608, 610, Nr. 59 - EUROHYPO; BGH GRUR 2006, 850, 854, Nr. 18 - FUSSBALL WM 2006).
  • BPatG, 09.12.2003 - 27 W (pat) 96/03
    Auszug aus BPatG, 06.06.2011 - 26 W (pat) 505/10
    Gleiches gilt aber auch für allgemeine Bezeichnungen von Verkaufsstätten, die zwar nicht zur unmittelbaren Beschreibung der dort vertriebenen Waren dienen, gleichwohl aber für diese keine unterscheidungskräftigen Angaben im Sinne konkreter betrieblicher Herkunftshinweise darstellen (st. Rspr. des BPatG, vgl. z. B: GRUR 2003, 1051, 1052 - rheuma-world; GRUR 2007, 58, 60 f - BuchPartner; PAVIS PROMA 27 W (pat) 96/03 - TECHNOMARKT; PAVIS PROMA 24 W (pat) 256/03 - tabakwelt).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 06.06.2011 - 26 W (pat) 505/10
    Dass die Bezeichnung "WORLD OF TEA" sowohl als Bezeichnung einer räumlich großen Angebotsstätte als auch im Sinne einer großen Warenauswahl verstanden werden kann, macht sie entgegen der Ansicht der Anmelderin nicht eintragungsfähig; denn auch verschiedene gleichwertige Bedeutungen einer Marke sprechen nicht für deren Unterscheidungskraft, wenn sich in Bezug auf die angemeldeten Waren und Dienstleistungen alle Deutungsmöglichkeiten als sachbezogen oder sonst als zur Erfüllung der Herkunftsfunktion als ungeeignet erweisen (BGH GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch; GRUR 2004, 778, 779 - URLAUB DIREKT), was in Bezug auf die angemeldete Marke bei beiden vorgenannten Verständnismöglichkeiten der Fall ist.
  • BGH, 21.02.2008 - I ZB 24/05

    VISAGE

  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

  • BGH, 06.10.2005 - I ZB 20/03

    GALLUP

  • BPatG, 16.11.2004 - 24 W (pat) 256/03
  • BPatG, 22.01.2008 - 33 W (pat) 129/06
  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

  • BGH, 10.04.2008 - I ZB 98/07

    Cigarettenpackung

  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

  • BPatG, 27.09.2006 - 29 W (pat) 86/04

    Kriterien für eine Schutzfähigkeit einer Wortmarke; Vorliegen eines nur geringen

  • EuGH, 29.04.2004 - C-456/01

    Henkel / HABM

  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

  • BGH, 17.08.2010 - I ZB 59/09

    SUPERgirl

  • BPatG, 09.11.2021 - 26 W (pat) 543/20

    In der Beschwerdesache...hat der 26. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des

    Denn das englische Substantiv "world" für "Welt; Erde" gehört ebenfalls zum Grundwortschatz (Weis, a. a. O., S. 115) und wird in Verbindung mit einer branchen- oder warenbezogenen Angabe regelmäßig zur Bezeichnung eines breit gefassten Angebots im Sinne einer tatsächlichen oder virtuellen Vertriebsstätte benutzt und nicht als Herkunftskennzeichen eines einzelnen Unternehmens verstanden (vgl. BPatG 26 W (pat) 513/17 - fantastic world of bottles; 24 W (pat) 572/14 - MOTORWORLD; 26 W (pat) 505/10 - WORLD OF TEA; 29 W (pat) 117/10 - WORLD OF SWEETS; 27 W (pat) 124/09 - SCHMUCKWELTEN; 24 W (pat) 256/03 - tabakwelt; 33 W (pat) 75/98 - MediaWorld).
  • BPatG, 04.07.2013 - 30 W (pat) 508/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "my WORLD OF HEARING EVOLUTIONÄRE HÖRAKUSTIK

    In zahlreichen Entscheidungen des Bundespatentgerichts ist der Begriff "World" als Hinweis auf eine Verkaufs- bzw. Erbringungsstätte für bestimmte Produkte interpretiert worden (BPatG 26 W (pat) 20/06 - The World of Systems; 26 W (pat) 505/10 - WORLD OF TEA; 29 W (pat) 117/10 - WORLD OF SWEETS; 33 W (pat) 537/11 - Business-Travel-World; 30 W (pat) 165/97 - Computer-World).
  • BPatG, 26.09.2011 - 29 W (pat) 144/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Fairplus (Wort-Bild-Marke)" - kein

    Dies gilt, was auch die Internetbelege des Amtes zeigen (Anlagen 9 bis 15 zum angefochtenen Erstbeschluss, Bl. 75 -81 VA), insbesondere auch für kartografische oder skizzenhafte Darstellungen der Erde mit Längen- und Breitengraden - wie hier - zur Veranschaulichung eines weltweiten Bezuges (26 W (pat) 505/10 - WORLD OF TEA; 25 W (pat) 264/01 - webdesigner).
  • BPatG, 18.04.2012 - 29 W (pat) 121/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "BIO DEUTSCHLAND (Wort-Bild-Marke)" - DPMA legt

    Dies gilt sowohl für die - "i-Punkt-Gestaltung" (BPatG 25 W (pat) 23/01 - Think global, drink regional!), für kartografische oder skizzenhafte Darstellungen der Erde (26 W (pat) 505/10 - WORLD OF TEA; 25 W (pat) 264/01 - webdesigner) als auch für die Umrahmung mit zwei horizontalen Linien.
  • BPatG, 29.07.2019 - 26 W (pat) 513/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "the fantastic world of bottles" - fehlende

    Das Anmeldezeichen reiht sich zwanglos ein in die Vielzahl vergleichbarer, bereits gebräuchlicher, unter Verwendung des deutschen Wortes "Welt" oder des entsprechenden englischen Wortes "world" gebildeter Bezeichnungen, mit denen unter Voran- oder Nachstellung einer Warenbenennung auf die räumliche Größe der Angebotsstätte und/oder eine große Auswahl von Waren hingewiesen wird, und die der Verkehr deshalb jedenfalls dann nicht als Herkunftskennzeichen eines einzelnen Unternehmens versteht, soweit sie für solche Waren verwendet werden, die in der Verkaufsstättenbezeichnung ausdrücklich benannt sind oder die mit diesen Waren in engem sachlichen Zusammenhang stehen (vgl. BPatG 24 W (pat) 572/14 - MOTORWORLD; 26 W (pat) 505/10 - WORLD OF TEA; 29 W (pat) 117/10 - WORLD OF SWEETS; 27 W (pat) 124/09 - SCHMUCKWELTEN; 24 W (pat) 256/03 - tabakwelt; 33 W (pat) 75/98 - MediaWorld).
  • BPatG, 16.06.2017 - 28 W (pat) 548/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "Inox Safety Star" - keine Unterscheidungskraft -

    Der Verfahrensbeteiligte seinerseits muss prinzipiell von sich aus alle vertretbaren rechtlichen Erwägungen in Betracht ziehen (vgl. BPatG 26 W (pat) 505/10 - WORLD OF TEA).
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