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   BPatG, 06.07.2006 - 25 W (pat) 142/04   

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BPatG, 06.07.2006 - 25 W (pat) 142/04 (https://dejure.org/2006,28371)
BPatG, Entscheidung vom 06.07.2006 - 25 W (pat) 142/04 (https://dejure.org/2006,28371)
BPatG, Entscheidung vom 06. Juli 2006 - 25 W (pat) 142/04 (https://dejure.org/2006,28371)
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  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 06.07.2006 - 25 W (pat) 142/04
    Unterscheidungskraft im Sinne dieser Vorschrift ist nach ständiger Rechtsprechung im Hinblick auf die Hauptfunktion der Marke, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten, die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl. zur st. Rspr. BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice; EuGH GRUR 2004, 674 - Postkantoor).

    Keine Unterscheidungskraft besitzen nach der Rechtsprechung vor allem solche Marken, denen die angesprochenen Verkehrskreise für die fraglichen Waren bzw. Dienstleistungen lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (vgl. EuGH GRUR 2004, 674, 678 - Postkantoor).

    Vielmehr kann die Unterscheidungskraft auch aus anderen Gründen fehlen (vgl. EuGH GRUR 2004, 674 - Postkantoor; GRUR 2004, 680 - Biomild).

  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 06.07.2006 - 25 W (pat) 142/04
    Unterscheidungskraft im Sinne dieser Vorschrift ist nach ständiger Rechtsprechung im Hinblick auf die Hauptfunktion der Marke, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten, die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl. zur st. Rspr. BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice; EuGH GRUR 2004, 674 - Postkantoor).

    Das Eintragungshindernis der fehlenden Unterscheidungskraft kann sich nämlich nicht nur aus dem Bezug des Zeichens zur Ware bzw. Dienstleistung selbst, sondern auch daraus ergeben, dass der angesprochene Verkehr im Hinblick auf einen möglichen Inhalt oder Gegenstand der jeweiligen Waren bzw. Dienstleistungen in der beanspruchten Marke eine Sachinformation sieht (vgl. BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice; EuGH MarkenR 2005, 22 - Das Prinzip der Bequemlichkeit).

  • BGH, 12.07.1967 - Ib ZR 47/65

    Kennzeichenrechtliche Ansprüche von "Sinalco" und "Bluna" - Kennzeichnungskraft

    Auszug aus BPatG, 06.07.2006 - 25 W (pat) 142/04
    So besäßen auch einfachste Bildgestaltungen eine, wenn auch geringe Kennzeichnungskraft, wie zum Beispiel ein schlichter Pfeil, ein Stern, Hammer oder Kreis (vgl. Ingerl/Rohnke, Markengesetz, § 14, Rdnr. 372; BGH GRUR 1960, 124, 125 - Füllhalterclip), Punkte, Kreise oder kreisförmige Scheiben als solche (BGH GRUR 1965, 601, 603 - roter Punkt) oder eine rote Kreisfläche mit Inschrift (BGH GRUR 1968, 581, 582 - Blunazit).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 06.07.2006 - 25 W (pat) 142/04
    Vielmehr kann die Unterscheidungskraft auch aus anderen Gründen fehlen (vgl. EuGH GRUR 2004, 674 - Postkantoor; GRUR 2004, 680 - Biomild).
  • BPatG, 06.08.2001 - 30 W (pat) 50/00
    Auszug aus BPatG, 06.07.2006 - 25 W (pat) 142/04
    Dem angemeldeten Zeichen fehle in Bezug auf diese Waren bzw. Dienstleistungen jegliche Unterscheidungskraft, denn die angemeldete Marke erschöpfe sich in der hellblauen flächigen Darstellung eines Paragraphen-Zeichens, das in nahezu allen einschlägigen Typensätzen enthalten sei und sich ähnlich dem Äsculapstab auf dem Gebiet der Medizin (BPatG 30 W (pat) 23/00 vom 5. März 2001), dem grünen Kreuz auf dem Gebiet der Pharmazie (BPatG 30 W (pat) 50/00 vom 6. August 2001), einem Sparschwein als Hinweis auf besondere Sparsamkeit (BPatG 24 W (pat) 189/97 vom 4. August 1998) oder auch dem Prozentzeichen als üblicher Hinweis auf Rabattgewährungen durch seine häufige einschlägige Verwendung zu einem allgemein verständlichen Symbol des Rechtswesens entwickelt habe.
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 57/98

    Farbmarke violettfarben; Unterscheidungskraft einer konturlosen Farbmarke

    Auszug aus BPatG, 06.07.2006 - 25 W (pat) 142/04
    Diese charakteristischen Merkmale führten nach einschlägiger Rechtsprechung zu einer gesteigerten Kennzeichnungskraft, da aufgrund der Anerkennung reiner Farbmarken auch der farblichen Ausgestaltung bei Bildzeichen tendenziell eine größere Bedeutung beizumessen sei (vgl. BGH GRUR 1999, 491 - Farbmarke gelb/schwarz; GRUR 1999, 730 - Farbmarke magentagrau; GRUR 2001, 1154 - Farbmarke violettfarben).
  • BGH, 09.07.1965 - Ib ZR 70/63

    Hersteller von Fruchtsaftgetränken, Limonaden und anderen alkoholfreien

    Auszug aus BPatG, 06.07.2006 - 25 W (pat) 142/04
    So besäßen auch einfachste Bildgestaltungen eine, wenn auch geringe Kennzeichnungskraft, wie zum Beispiel ein schlichter Pfeil, ein Stern, Hammer oder Kreis (vgl. Ingerl/Rohnke, Markengesetz, § 14, Rdnr. 372; BGH GRUR 1960, 124, 125 - Füllhalterclip), Punkte, Kreise oder kreisförmige Scheiben als solche (BGH GRUR 1965, 601, 603 - roter Punkt) oder eine rote Kreisfläche mit Inschrift (BGH GRUR 1968, 581, 582 - Blunazit).
  • BGH, 29.04.2004 - I ZB 26/02

    Farbige Arzneimittelkapsel

    Auszug aus BPatG, 06.07.2006 - 25 W (pat) 142/04
    Dabei könne entgegen dem Vorbringen des Anmelders auch nicht die konkret gewählte hellblaue Farbgestaltung (BGH GRUR 2004, 683 - Farbige Arzneimittelkapsel) die Unterscheidungskraft begründen.
  • BGH, 03.03.1959 - I ZR 7/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BPatG, 06.07.2006 - 25 W (pat) 142/04
    So besäßen auch einfachste Bildgestaltungen eine, wenn auch geringe Kennzeichnungskraft, wie zum Beispiel ein schlichter Pfeil, ein Stern, Hammer oder Kreis (vgl. Ingerl/Rohnke, Markengesetz, § 14, Rdnr. 372; BGH GRUR 1960, 124, 125 - Füllhalterclip), Punkte, Kreise oder kreisförmige Scheiben als solche (BGH GRUR 1965, 601, 603 - roter Punkt) oder eine rote Kreisfläche mit Inschrift (BGH GRUR 1968, 581, 582 - Blunazit).
  • BPatG, 05.03.2001 - 30 W (pat) 23/00
    Auszug aus BPatG, 06.07.2006 - 25 W (pat) 142/04
    Dem angemeldeten Zeichen fehle in Bezug auf diese Waren bzw. Dienstleistungen jegliche Unterscheidungskraft, denn die angemeldete Marke erschöpfe sich in der hellblauen flächigen Darstellung eines Paragraphen-Zeichens, das in nahezu allen einschlägigen Typensätzen enthalten sei und sich ähnlich dem Äsculapstab auf dem Gebiet der Medizin (BPatG 30 W (pat) 23/00 vom 5. März 2001), dem grünen Kreuz auf dem Gebiet der Pharmazie (BPatG 30 W (pat) 50/00 vom 6. August 2001), einem Sparschwein als Hinweis auf besondere Sparsamkeit (BPatG 24 W (pat) 189/97 vom 4. August 1998) oder auch dem Prozentzeichen als üblicher Hinweis auf Rabattgewährungen durch seine häufige einschlägige Verwendung zu einem allgemein verständlichen Symbol des Rechtswesens entwickelt habe.
  • BGH, 16.11.2000 - I ZB 36/98

    Jeanshosentasche; Unterscheidungskraft einer Bildmarke bei nur teilweiser

  • BPatG, 08.02.2006 - 32 W (pat) 269/03

    Der kleine Eisbär

  • BGH, 25.03.1999 - I ZB 23/98

    Anforderungen an markenrechtliche Unterscheidungskraft von konturlosen Farben

  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 58/98

    Anti KALK; Unterscheidungskraft einer farbigen Bildmarke mit Wortfolge

  • BGH, 20.11.2003 - I ZB 20/98

    Unterscheidungskraft einer dreidimensionalen Marke

  • EuG, 09.10.2002 - T-36/01

    'Glaverbel / OHMI (Surface d''une plaque de verre)'

  • EuGH, 21.10.2004 - C-64/02

    HABM / Erpo Möbelwerk

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