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   BPatG, 06.08.2001 - 30 W (pat) 214/00   

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https://dejure.org/2001,28119
BPatG, 06.08.2001 - 30 W (pat) 214/00 (https://dejure.org/2001,28119)
BPatG, Entscheidung vom 06.08.2001 - 30 W (pat) 214/00 (https://dejure.org/2001,28119)
BPatG, Entscheidung vom 06. August 2001 - 30 W (pat) 214/00 (https://dejure.org/2001,28119)
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  • BGH, 12.02.1998 - I ZB 32/95

    "salvent/Salventerol"; Verwechslungsgefahr bei identischen Waren

    Auszug aus BPatG, 06.08.2001 - 30 W (pat) 214/00
    Beim schriftbildlichen Markenvergleich führen in allen üblichen Wiedergabeformen der zusätzliche Buchstabe "R" in der ersten Silbe der Widerspruchsmarke und die figürlichen Abweichungen zwischen den sich jeweils an vergleichbarer Wortstelle gegenüberstehenden Buchstaben "I" und "Y" zu einem nicht verwechselbaren Gesamteindruck; dies gilt auch unter angemessener Berücksichtigung des gemeinsamen Wortelements "-cil" in den Schlußsilben, die erfahrungsgemäß weniger beachtet werden als die Wortanfänge (vgl hierzu Althammer/Ströbele MarkenG 6. Aufl § 9 Rdn 97; BGH GRUR 1998, 924, 925 - salvent/Salventerol).
  • BPatG, 28.06.1979 - 25 W (pat) 166/78
    Auszug aus BPatG, 06.08.2001 - 30 W (pat) 214/00
    Dabei ist zugunsten der Widersprechenden nach ständiger Rechtsprechung (vgl BPatG GRUR 1980, 54 - MAST REDIPAC/Mastu; GRUR 1995, 488 - APISOL/Aspisol sowie zur rechtserhaltenden Benutzung im Rahmen des § 26 Abs. 3 MarkenG BGH 1999, 164, 165 f - John Lobb und zum Löschungsverfahren BGH GRUR 1994, 512, 514, 515 - Simmenthal sowie GRUR 1990, 39 - TAURUS mit Anmerkung von Heil) regelmäßig eine Benutzung der Widerspruchsmarke für die Waren der entsprechenden Hauptgruppe der Roten Liste (Hauptgruppe 74 der Roten Liste 2001 "Schilddrüsentherapeutika") ganz allgemein, insbesondere ohne eine Beschränkung auf eine Rezeptpflicht, einen bestimmten Wirkstoff oder die stoffliche Zusammensetzung zu berücksichtigen.
  • BGH, 29.09.1994 - I ZR 114/84

    "Indorektal/Indohexal"; Verwechslungsgefahr zweier Marken bei fremdsprachlichem

    Auszug aus BPatG, 06.08.2001 - 30 W (pat) 214/00
    Denn bei rezeptpflichtigen Präparaten ist jedenfalls überwiegend auf die Verwechslungsgefahr in den Fachkreisen von Ärzten und Apothekern abzustellen (vgl hierzu BGH GRUR 1993, 118, 119 Corvaton/Corvasal; GRUR 1995, 50, 52 - Indorektal/Indohexal), was in gewissem Umfang auch bei nur einseitiger Rezeptpflicht gelten muß (vgl hierzu BGH MarkenR 1999, 154, 156 - Cefallone; MarkenR 2000, 138, 139 - Ketof/ETOP, jeweils mwN).
  • BGH, 02.07.1998 - I ZB 24/97

    "Sanopharm"; Veräußerung einer Marke während des Widerspruchsverfahrens

    Auszug aus BPatG, 06.08.2001 - 30 W (pat) 214/00
    Zwar ist im markenrechtlichen Widerspruchsverfahren § 265 Abs. 2 ZPO entsprechend anwendbar (BGH GRUR 1998, 940 - Sanopharm).
  • BGH, 15.10.1992 - I ZR 259/90

    Kennzeichen apothekenpflichtiger Arzneimittel - Verwechselungsfahr einzelner

    Auszug aus BPatG, 06.08.2001 - 30 W (pat) 214/00
    Denn bei rezeptpflichtigen Präparaten ist jedenfalls überwiegend auf die Verwechslungsgefahr in den Fachkreisen von Ärzten und Apothekern abzustellen (vgl hierzu BGH GRUR 1993, 118, 119 Corvaton/Corvasal; GRUR 1995, 50, 52 - Indorektal/Indohexal), was in gewissem Umfang auch bei nur einseitiger Rezeptpflicht gelten muß (vgl hierzu BGH MarkenR 1999, 154, 156 - Cefallone; MarkenR 2000, 138, 139 - Ketof/ETOP, jeweils mwN).
  • BGH, 21.04.1994 - I ZR 291/91

    "Simmenthal"; Zumutbarkeit der anderweitigen Benutzung eines Warenzeichens

    Auszug aus BPatG, 06.08.2001 - 30 W (pat) 214/00
    Dabei ist zugunsten der Widersprechenden nach ständiger Rechtsprechung (vgl BPatG GRUR 1980, 54 - MAST REDIPAC/Mastu; GRUR 1995, 488 - APISOL/Aspisol sowie zur rechtserhaltenden Benutzung im Rahmen des § 26 Abs. 3 MarkenG BGH 1999, 164, 165 f - John Lobb und zum Löschungsverfahren BGH GRUR 1994, 512, 514, 515 - Simmenthal sowie GRUR 1990, 39 - TAURUS mit Anmerkung von Heil) regelmäßig eine Benutzung der Widerspruchsmarke für die Waren der entsprechenden Hauptgruppe der Roten Liste (Hauptgruppe 74 der Roten Liste 2001 "Schilddrüsentherapeutika") ganz allgemein, insbesondere ohne eine Beschränkung auf eine Rezeptpflicht, einen bestimmten Wirkstoff oder die stoffliche Zusammensetzung zu berücksichtigen.
  • BPatG, 18.01.1995 - 26 W (pat) 198/93
    Auszug aus BPatG, 06.08.2001 - 30 W (pat) 214/00
    Dabei ist zugunsten der Widersprechenden nach ständiger Rechtsprechung (vgl BPatG GRUR 1980, 54 - MAST REDIPAC/Mastu; GRUR 1995, 488 - APISOL/Aspisol sowie zur rechtserhaltenden Benutzung im Rahmen des § 26 Abs. 3 MarkenG BGH 1999, 164, 165 f - John Lobb und zum Löschungsverfahren BGH GRUR 1994, 512, 514, 515 - Simmenthal sowie GRUR 1990, 39 - TAURUS mit Anmerkung von Heil) regelmäßig eine Benutzung der Widerspruchsmarke für die Waren der entsprechenden Hauptgruppe der Roten Liste (Hauptgruppe 74 der Roten Liste 2001 "Schilddrüsentherapeutika") ganz allgemein, insbesondere ohne eine Beschränkung auf eine Rezeptpflicht, einen bestimmten Wirkstoff oder die stoffliche Zusammensetzung zu berücksichtigen.
  • BGH, 06.05.1999 - I ZB 54/96

    HONKA

    Auszug aus BPatG, 06.08.2001 - 30 W (pat) 214/00
    Die Beurteilung der Verwechslungsgefahr erfolgt durch Gewichtung von in Wechselbeziehung zueinanderstehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Marken, der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren sowie der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke, so daß ein geringer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen hohen Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden kann und umgekehrt (ständige Rechtsprechung zB EuGH MarkenR 1999, 20 - CANON; BGH MarkenR 1999, 297 ­ HONKA; BGH MarkenR 2001, 204, 205 ­ REVIAN/EVIAN).
  • BGH, 13.01.2000 - I ZR 223/97

    ATTACHÉ/TISSERAND; Verwechslungsgefahr aufgrund des Gesamteindrucks einer Marke

    Auszug aus BPatG, 06.08.2001 - 30 W (pat) 214/00
    Auch bei diesen ist allerdings davon auszugehen, daß grundsätzlich nicht auf einen sich nur flüchtig mit der Ware befassenden, sondern durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher abzustellen ist, dessen Aufmerksamkeit je nach Art der Ware oder Dienstleistung unterschiedlich hoch sein kann (vgl BGH MarkenR 2000, 140, 144 - ATTACHÉ/TISSERAND; BGH GRUR 1998, 942, 943 liSp ­ ALKA-SELTZER; EuGH MarkenR 1999, 236, 239 unter 24.- Lloyd/Loints) und der insbesondere allem, was mit der Gesundheit zusammenhängt, eine gesteigerte Aufmerksamkeit beizumessen pflegt (vgl BGH aaO - Indorektal/Indohexal), zumal sich hier Mittel gegenüberstehen, die keine bloßen Alltagsbeschwerden betreffen.
  • BGH, 13.07.1989 - I ZR 157/87

    "Taurus"; Umfang des Schutzbereichs eines Warenzeichens

    Auszug aus BPatG, 06.08.2001 - 30 W (pat) 214/00
    Dabei ist zugunsten der Widersprechenden nach ständiger Rechtsprechung (vgl BPatG GRUR 1980, 54 - MAST REDIPAC/Mastu; GRUR 1995, 488 - APISOL/Aspisol sowie zur rechtserhaltenden Benutzung im Rahmen des § 26 Abs. 3 MarkenG BGH 1999, 164, 165 f - John Lobb und zum Löschungsverfahren BGH GRUR 1994, 512, 514, 515 - Simmenthal sowie GRUR 1990, 39 - TAURUS mit Anmerkung von Heil) regelmäßig eine Benutzung der Widerspruchsmarke für die Waren der entsprechenden Hauptgruppe der Roten Liste (Hauptgruppe 74 der Roten Liste 2001 "Schilddrüsentherapeutika") ganz allgemein, insbesondere ohne eine Beschränkung auf eine Rezeptpflicht, einen bestimmten Wirkstoff oder die stoffliche Zusammensetzung zu berücksichtigen.
  • BGH, 18.06.1998 - I ZR 15/96

    "ALKA-SELTZER"; Verwechslungsgefahr

  • BGH, 16.11.2000 - I ZR 34/98

    EVIAN gegen REVIAN. Eine Markenstreit um Mineralwasser und Wein vor dem BGH

  • BGH, 10.11.1999 - I ZB 13/97

    Ketof/ETOP; Verwechslungsgefahr von Marken für rezeptpflichtige Arzneimittel

  • BGH, 29.10.1998 - I ZR 125/96

    Cefallone

  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

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