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   BPatG, 06.08.2008 - 28 W (pat) 211/07   

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BPatG, 06.08.2008 - 28 W (pat) 211/07 (https://dejure.org/2008,32060)
BPatG, Entscheidung vom 06.08.2008 - 28 W (pat) 211/07 (https://dejure.org/2008,32060)
BPatG, Entscheidung vom 06. August 2008 - 28 W (pat) 211/07 (https://dejure.org/2008,32060)
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  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 06.08.2008 - 28 W (pat) 211/07
    Fremdsprachige Begriffe sind nach § 113 Abs. 1, § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG von der Eintragung ausgeschlossen, wenn sie im Verkehr zur Bezeichnung relevanter Merkmale der mit der Anmeldung beanspruchten Waren oder Dienstleistungen dienen können (vgl. EuGH GRUR 2004, 680, 681 Rdn. 35, 36 - BIOMILD; BGH GRUR 2000, 211, 212 - FÜNFER).
  • BGH, 28.11.1991 - I ZB 4/90

    Freihaltebdürfnis bei geteilter Verkehrsauffassung - Zukünftiges

    Auszug aus BPatG, 06.08.2008 - 28 W (pat) 211/07
    Voraussetzung ist aber, dass der jeweilige Begriff entweder von einem erheblichen Teil der angesprochenen Verbraucher in seinem beschreibenden Sinngehalt verstanden oder von dem an der Ein- und Ausfuhr beteiligten Verkehrskreise zur ungehinderten Verwendung benötigt wird (vgl. BGH GRUR 1992, 515 - Vamos; BPatG 28 W (pat) 77/05 - SABBIA, veröffentlicht auf PAVIS PROMA CD-ROM).
  • BPatG, 28.02.2007 - 28 W (pat) 77/05
    Auszug aus BPatG, 06.08.2008 - 28 W (pat) 211/07
    Voraussetzung ist aber, dass der jeweilige Begriff entweder von einem erheblichen Teil der angesprochenen Verbraucher in seinem beschreibenden Sinngehalt verstanden oder von dem an der Ein- und Ausfuhr beteiligten Verkehrskreise zur ungehinderten Verwendung benötigt wird (vgl. BGH GRUR 1992, 515 - Vamos; BPatG 28 W (pat) 77/05 - SABBIA, veröffentlicht auf PAVIS PROMA CD-ROM).
  • EuGH, 09.03.2006 - C-421/04

    Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b

    Auszug aus BPatG, 06.08.2008 - 28 W (pat) 211/07
    Insoweit darf nämlich nicht unberücksichtigt bleiben, dass zu den maßgeblichen inländischen Verkehrskreisen neben den angesprochenen Endverbrauchern immer auch der mit den fraglichen Waren befasste Handel zählt (vgl. EuGH GRUR 2006, 411 ff., Rdn. 44 - Matratzen Concord/Hukla; EuGH GRUR 1999, 723, 725, Rdn. 29 - Chiemsee).
  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus BPatG, 06.08.2008 - 28 W (pat) 211/07
    Insoweit darf nämlich nicht unberücksichtigt bleiben, dass zu den maßgeblichen inländischen Verkehrskreisen neben den angesprochenen Endverbrauchern immer auch der mit den fraglichen Waren befasste Handel zählt (vgl. EuGH GRUR 2006, 411 ff., Rdn. 44 - Matratzen Concord/Hukla; EuGH GRUR 1999, 723, 725, Rdn. 29 - Chiemsee).
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