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   BPatG, 06.08.2008 - 28 W (pat) 26/08   

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BPatG, 06.08.2008 - 28 W (pat) 26/08 (https://dejure.org/2008,31673)
BPatG, Entscheidung vom 06.08.2008 - 28 W (pat) 26/08 (https://dejure.org/2008,31673)
BPatG, Entscheidung vom 06. August 2008 - 28 W (pat) 26/08 (https://dejure.org/2008,31673)
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  • BGH, 06.05.1999 - I ZB 54/96

    HONKA

    Auszug aus BPatG, 06.08.2008 - 28 W (pat) 26/08
    Danach müssen die Benutzungshandlungen innerhalb der maßgeblichen Benutzungszeiträume erfolgen, sie müssen diese Zeiträume aber nicht ganz ausfüllen (vgl. BGH GRUR 1999, 995, 996 - HONKA; BPatGE 23, 243 - Cosy Ango/Ingo; vgl. auch EuG GRUR Int. 2005, 47, 49 f. (45) - VITAFRUIT).
  • EuG, 08.07.2004 - T-203/02

    Sunrider / OHMI - Espadafor Caba (VITAFRUIT) - Gemeinschaftsmarke -

    Auszug aus BPatG, 06.08.2008 - 28 W (pat) 26/08
    Danach müssen die Benutzungshandlungen innerhalb der maßgeblichen Benutzungszeiträume erfolgen, sie müssen diese Zeiträume aber nicht ganz ausfüllen (vgl. BGH GRUR 1999, 995, 996 - HONKA; BPatGE 23, 243 - Cosy Ango/Ingo; vgl. auch EuG GRUR Int. 2005, 47, 49 f. (45) - VITAFRUIT).
  • BPatG, 15.12.2004 - 28 W (pat) 174/04
    Auszug aus BPatG, 06.08.2008 - 28 W (pat) 26/08
    Die Unterzeichnung mit dem Kürzel "ppa." ist unschädlich, weil der Prokurist eine solche Erklärung grundsätzlich als natürliche Person und nicht als Vertreter des Widersprechenden abgibt (vgl. zuletzt z. B. BPatG PAVIS PROMA 28 W (pat) 174/04 - EUROBAG/EUROBAGS; 25 W (pat) 292/02 - DERMAGAN/DERMA-GRAN; die frühere Rechtsprechung auf der Linie von BPatGE 33, 228, 231 - Lahco - ist bereits mit PAVIS PROMA 27 W (pat) 335/00 - Berti/BERRI aufgegeben worden.) Gem. § 26 Abs. 4 MarkenG gilt das Anbringen der Marke auf Waren im Inland als Benutzung im Inland.
  • BPatG, 23.04.2002 - 27 W (pat) 335/00
    Auszug aus BPatG, 06.08.2008 - 28 W (pat) 26/08
    Die Unterzeichnung mit dem Kürzel "ppa." ist unschädlich, weil der Prokurist eine solche Erklärung grundsätzlich als natürliche Person und nicht als Vertreter des Widersprechenden abgibt (vgl. zuletzt z. B. BPatG PAVIS PROMA 28 W (pat) 174/04 - EUROBAG/EUROBAGS; 25 W (pat) 292/02 - DERMAGAN/DERMA-GRAN; die frühere Rechtsprechung auf der Linie von BPatGE 33, 228, 231 - Lahco - ist bereits mit PAVIS PROMA 27 W (pat) 335/00 - Berti/BERRI aufgegeben worden.) Gem. § 26 Abs. 4 MarkenG gilt das Anbringen der Marke auf Waren im Inland als Benutzung im Inland.
  • BGH, 11.05.2006 - I ZB 28/04

    Malteserkreuz

    Auszug aus BPatG, 06.08.2008 - 28 W (pat) 26/08
    So kann ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden und umgekehrt (EuGH GRUR 2006, 237, 238 (Nr. 18 f.) "PICASSO"; vgl. auch BGH GRUR 2006, 859, 860 (Nr. 16) "Malteserkreuz").
  • BGH, 07.11.1985 - I ZB 12/84

    "RE-WA-MAT"; Gleichartigkeit von Waren und Dienstleistungen

    Auszug aus BPatG, 06.08.2008 - 28 W (pat) 26/08
    Wie die Markenstelle in dem angegriffenen Erinnerungsbeschluss zutreffend festgestellt hat, ist trotz der grundlegenden Abweichungen zwischen der Erbringung von unkörperlichen Dienstleistungen einerseits und dem Vertrieb körperlicher Waren andererseits eine markenrechtliche Ähnlichkeit zwischen beiden möglich, nämlich dann, wenn bei den angesprochenen Verkehrskreisen der Eindruck entstehen kann, dass Waren und Dienstleistungen der Kontrolle desselben Unternehmens unterliegen (vgl. bereits BGH GRUR 1986, 380, 382 - RE-WA-MAT und GRUR 1999, 731, 733 - Canon II).
  • BPatG, 31.03.2005 - 25 W (pat) 292/02
    Auszug aus BPatG, 06.08.2008 - 28 W (pat) 26/08
    Die Unterzeichnung mit dem Kürzel "ppa." ist unschädlich, weil der Prokurist eine solche Erklärung grundsätzlich als natürliche Person und nicht als Vertreter des Widersprechenden abgibt (vgl. zuletzt z. B. BPatG PAVIS PROMA 28 W (pat) 174/04 - EUROBAG/EUROBAGS; 25 W (pat) 292/02 - DERMAGAN/DERMA-GRAN; die frühere Rechtsprechung auf der Linie von BPatGE 33, 228, 231 - Lahco - ist bereits mit PAVIS PROMA 27 W (pat) 335/00 - Berti/BERRI aufgegeben worden.) Gem. § 26 Abs. 4 MarkenG gilt das Anbringen der Marke auf Waren im Inland als Benutzung im Inland.
  • BPatG, 17.11.1992 - 27 W (pat) 85/91

    Glaubhaftmachung der rechtserhaltenden Benutzung des Widerspruchszeichens in dem

    Auszug aus BPatG, 06.08.2008 - 28 W (pat) 26/08
    Die Unterzeichnung mit dem Kürzel "ppa." ist unschädlich, weil der Prokurist eine solche Erklärung grundsätzlich als natürliche Person und nicht als Vertreter des Widersprechenden abgibt (vgl. zuletzt z. B. BPatG PAVIS PROMA 28 W (pat) 174/04 - EUROBAG/EUROBAGS; 25 W (pat) 292/02 - DERMAGAN/DERMA-GRAN; die frühere Rechtsprechung auf der Linie von BPatGE 33, 228, 231 - Lahco - ist bereits mit PAVIS PROMA 27 W (pat) 335/00 - Berti/BERRI aufgegeben worden.) Gem. § 26 Abs. 4 MarkenG gilt das Anbringen der Marke auf Waren im Inland als Benutzung im Inland.
  • BGH, 21.01.1999 - I ZB 15/94

    Canon II

    Auszug aus BPatG, 06.08.2008 - 28 W (pat) 26/08
    Wie die Markenstelle in dem angegriffenen Erinnerungsbeschluss zutreffend festgestellt hat, ist trotz der grundlegenden Abweichungen zwischen der Erbringung von unkörperlichen Dienstleistungen einerseits und dem Vertrieb körperlicher Waren andererseits eine markenrechtliche Ähnlichkeit zwischen beiden möglich, nämlich dann, wenn bei den angesprochenen Verkehrskreisen der Eindruck entstehen kann, dass Waren und Dienstleistungen der Kontrolle desselben Unternehmens unterliegen (vgl. bereits BGH GRUR 1986, 380, 382 - RE-WA-MAT und GRUR 1999, 731, 733 - Canon II).
  • EuGH, 12.01.2006 - C-361/04

    Ruiz-Picasso u.a. / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 8 Absatz 1

    Auszug aus BPatG, 06.08.2008 - 28 W (pat) 26/08
    So kann ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden und umgekehrt (EuGH GRUR 2006, 237, 238 (Nr. 18 f.) "PICASSO"; vgl. auch BGH GRUR 2006, 859, 860 (Nr. 16) "Malteserkreuz").
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