Rechtsprechung
BPatG, 06.08.2015 - 25 W (pat) 14/14 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Bundespatentgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren - "Abbildung eines bunten aus Stoffbahnen bestehenden Zeltes (Bildmarke)" - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zurückweisung der Anmeldung eines Bildzeichens als Marke wegen fehlender Unterscheidungskraft und eines bestehenden Freihaltebedürfnisses
- rewis.io
Markenbeschwerdeverfahren - "Abbildung eines bunten aus Stoffbahnen bestehenden Zeltes (Bildmarke)" - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
Markenbeschwerdeverfahren - "Abbildung eines bunten aus Stoffbahnen bestehenden Zeltes (Bildmarke)" - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Markenbeschwerdeverfahren - "Abbildung eines bunten aus Stoffbahnen bestehenden Zeltes (Bildmarke)" - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis
- kpw-law.de (Kurzinformation)
Zirkus beim Bundespatentgericht
Wird zitiert von ... (5)
- BPatG, 20.10.2016 - 30 W (pat) 518/15
Markenbeschwerdeverfahren - "schwarzes Quadrat und CR-Code (Bildmarke)" - keine …
Vorliegend handelt es sich um eine reine (Dienstleistungs-â??)Bildmarke, hinsichtlich derer sich die Unterscheidungskraft gleichermaßen nach diesen allgemeinen Grundsätzen bemisst (…vgl. m. w. N. Ströbele/Hacker, MarkenG, 11. Aufl. 2015, § 8 Rn. 268, 278; BPatG, Beschl. v. 6. August 2015, 25 W (pat) 14/14 - Abbildung eines bunten aus Stoffbahnen bestehenden Zeltes (Bildmarke), juris Rn. 23).Weist das Bildzeichen dagegen nicht nur die Darstellung von Merkmalen, die für die Dienstleistungen typisch oder lediglich von dekorativer Art sind, sondern darüberhinausgehende charakteristische Merkmale (graphische Gestaltungselemente) auf, in denen der Verkehr einen Hinweis auf die betriebliche Herkunft sehen kann, so kann die Unterscheidungskraft regelmäßig nicht verneint werden (vgl. Ströbele/Hacker, a. a. O., § 8 Rn. 278; BPatG, a. a. O., 25 W (pat) 14/14, juris Rn. 23).
- BPatG, 08.09.2016 - 30 W (pat) 514/15
Markenbeschwerdeverfahren - "schwarzweiße Darstellung dreier Personen …
Vorliegend handelt es sich um eine reine (Dienstleistungs-)Bildmarke, hinsichtlich derer sich die Unterscheidungskraft gleichermaßen nach diesen allgemeinen Grundsätzen bemisst (…vgl. m. w. N. Ströbele/Hacker, MarkenG, 11. Aufl. 2015, § 8 Rn. 268, 278; BPatG, Beschl. v. 6. August 2015, 25 W (pat) 14/14 - Abbildung eines bunten aus Stoffbahnen bestehenden Zeltes (Bildmarke), juris Rn. 23).Weist das Bildzeichen dagegen nicht nur die Darstellung von Merkmalen, die für die Dienstleistungen typisch oder lediglich von dekorativer Art sind, sondern darüberhinausgehende charakteristische Merkmale (graphische Gestaltungselemente) auf, in denen der Verkehr einen Hinweis auf die betriebliche Herkunft sehen kann, so kann die Unterscheidungskraft regelmäßig nicht verneint werden (vgl. Ströbele/Hacker, a. a. O., § 8 Rn. 278; BPatG, a. a. O., 25 W (pat) 14/14, juris Rn. 23).
- BPatG, 16.01.2018 - 29 W (pat) 541/17
Markenbeschwerdeverfahren - "rot schraffierte Herzform (Bildmarke)" - …
Soweit die Elemente eines Bildzeichens nur die typischen Merkmale der in Rede stehenden Waren und Dienstleistungen darstellen oder sich in einfachen dekorativen Gestaltungsmitteln erschöpfen, an die sich der Verkehr etwa durch häufige Verwendung gewöhnt hat, wird diesem Zeichen im Allgemeinen wegen seines bloß beschreibenden Inhalts ebenfalls die konkrete Eignung fehlen, die mit ihm gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen von denjenigen anderer Herkunft zu unterscheiden (…vgl. BGH, GRUR 2011, 158 Rn. 8 - Hefteinband; GRUR 2005, 257, 258 - Bürogebäude; GRUR 2004, 683, 684 - Farbige Arzneimittelkapsel; GRUR 2001, 239f. - Zahnpastastrang; GRUR 2001, 734, 735 - Westie-Kopf; BPatG, Beschluss vom 06.08.2015 25 W (pat) 14/14 - Abbildung eines bunten aus Stoffbahnen bestehenden Zeltes). - BPatG, 12.12.2017 - 29 W (pat) 528/15
Markenbeschwerdeverfahren - "grauschattiertes Rechteck mit weißer Umrandung und …
Besteht dieses nur aus der Darstellung des Gegenstands, auf den sich die Dienstleistungen unmittelbar beziehen, stellt es nur typische Merkmale der in Rede stehenden Dienstleistungen dar oder erschöpft sich die bildliche Darstellung in einfachen dekorativen Gestaltungsmitteln, an die der Verkehr sich etwa durch häufige Verwendung gewöhnt hat, wird diesem Zeichen im allgemeinen wegen seines bloß beschreibenden Inhalts die konkrete Eignung fehlen, die mit ihm gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen von denjenigen anderer Herkunft zu unterscheiden (vgl. BGH, GRUR 2005, 257, 258 - Bürogebäude; GRUR 2004, 683, 684 - Farbige Arzneimittelkapsel; GRUR 2001, 239 f. - Zahnpastastrang; GRUR 2001, 734, 735 - Westie-Kopf; BPatG, Beschluss vom 06.08.2015 25 W (pat) 14/14 - Abbildung eines bunten aus Stoffbahnen bestehenden Zeltes). - BPatG, 27.12.2019 - 27 W (pat) 68/18
Markenbeschwerdeverfahren - "Auto in Sprechblase (Bildmarke)" - …
Hierzu muss die unmissverständliche warenbezogene Sachaussage und damit der beschreibende Charakter des Zeichens aber offen zu Tage treten, was zu verneinen ist, wenn eine solche Sachaussage für das Publikum erst aufgrund gedanklicher Zwischenschritte erkennbar wird (vgl. BPatG BeckRS 2009, 15035 - Gepäckwagen; BPatG BeckRS 2015, 15104 - Buntes Zelt).