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   BPatG, 06.08.2015 - 25 W (pat) 49/13   

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BPatG, 06.08.2015 - 25 W (pat) 49/13 (https://dejure.org/2015,21577)
BPatG, Entscheidung vom 06.08.2015 - 25 W (pat) 49/13 (https://dejure.org/2015,21577)
BPatG, Entscheidung vom 06. August 2015 - 25 W (pat) 49/13 (https://dejure.org/2015,21577)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • online-und-recht.de

    Markenbeschwerdeverfahren - "SyncPlus" - Unterscheidungskraft - Freihaltungsbedürfnis

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "SyncPlus" - Unterscheidungskraft - Freihaltungsbedürfnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 06.08.2015 - 25 W (pat) 49/13
    Denn die Hauptfunktion einer Marke liegt darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 428 Rn. 30, 31- Henkel; BGH GRUR 2006, 850 Rn. 17 - FUSSBALL WM 2006).
  • BPatG, 13.12.2005 - 24 W (pat) 51/04
    Auszug aus BPatG, 06.08.2015 - 25 W (pat) 49/13
    Mit dem Begriff "Plus" wird vorliegend ohne weiteres verständlich zum Ausdruck gebracht, dass die derart gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen in Bezug auf "Synchronisationseigenschaften" oder "Synchronisationsfähigkeiten" gegenüber Standardprodukten ein "Plus" bzw. einen "Mehrwert" enthalten, sei es dass die Synchronisation schneller von statten geht, einen größeren Umfang aufweist oder auf dem neueren technischen Stand ist als dies bei Standardprodukten der Fall ist (zur beschreibenden Bedeutung des Bestandteils "plus" in Wortkombinationen vgl. 32 W (pat) 019/00 - Komfort Plus; 32 W (pat) 018/95 - OECOPLUS; 24 W (pat) 051/04 - PROTECTION PLUS; 33 W (pat) 046/04 - Risikoplus; 29 W (pat) 351/99 - SelectPlus; 32 W (pat) 103/99 - VOLUME PLUS;  25 W (pat) 310/03 - medizin plus).
  • BPatG, 28.06.2000 - 32 W (pat) 19/00
    Auszug aus BPatG, 06.08.2015 - 25 W (pat) 49/13
    Mit dem Begriff "Plus" wird vorliegend ohne weiteres verständlich zum Ausdruck gebracht, dass die derart gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen in Bezug auf "Synchronisationseigenschaften" oder "Synchronisationsfähigkeiten" gegenüber Standardprodukten ein "Plus" bzw. einen "Mehrwert" enthalten, sei es dass die Synchronisation schneller von statten geht, einen größeren Umfang aufweist oder auf dem neueren technischen Stand ist als dies bei Standardprodukten der Fall ist (zur beschreibenden Bedeutung des Bestandteils "plus" in Wortkombinationen vgl. 32 W (pat) 019/00 - Komfort Plus; 32 W (pat) 018/95 - OECOPLUS; 24 W (pat) 051/04 - PROTECTION PLUS; 33 W (pat) 046/04 - Risikoplus; 29 W (pat) 351/99 - SelectPlus; 32 W (pat) 103/99 - VOLUME PLUS;  25 W (pat) 310/03 - medizin plus).
  • BGH, 10.07.2014 - I ZB 18/13

    Markenlöschung wegen fehlender Unterscheidungskraft: Einwand jahrelanger

    Auszug aus BPatG, 06.08.2015 - 25 W (pat) 49/13
    Diesen Anforderungen genügt die angemeldete Marke in Bezug auf die zurückgewiesenen Waren und Dienstleistungen selbst dann nicht, wenn, wie dies der Bundesgerichtshof in seiner Rechtsprechung stets betont, ein großzügiger Maßstab angelegt wird und jede noch so geringe Unterscheidungskraft ausreichen soll, um das Schutzhindernis zu überwinden (vgl. BGH GRUR 2014, 872 Rn. 12 - Gute Laune Drops; allerdings differenzierend gegenüber den Anforderungen bei der Unterscheidungskraft von Werktiteln, die der Bundesgerichtshof im Vergleich zur markenrechtlichen Unterscheidungskraft als noch geringer einstuft, siehe BGH GRUR 2009, 949 Rn. 17 - MyWorld; GRUR 2010, 640 Rn. 15 - hey!).
  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 06.08.2015 - 25 W (pat) 49/13
    Denn die Hauptfunktion einer Marke liegt darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 428 Rn. 30, 31- Henkel; BGH GRUR 2006, 850 Rn. 17 - FUSSBALL WM 2006).
  • BPatG, 09.01.2007 - 24 W (pat) 121/05

    Papaya

    Auszug aus BPatG, 06.08.2015 - 25 W (pat) 49/13
    Die Entscheidung über die Schutzfähigkeit einer Marke ist keine Ermessensentscheidung, sondern eine gebundene Entscheidung, die allein auf der Grundlage des Gesetzes und nicht auf der Grundlage einer vorherigen Entscheidungspraxis zu beurteilen ist (vgl. EuGH GRUR 2009, 667 Rn. 17 und 19 - Bild digital und ZVS Zeitungsvertrieb Stuttgart; BGH GRUR 2008, 1093Rn. 18 - Marlene-Dietrich-Bildnis; BPatG GRUR 2007, 333 - Papaya).
  • BGH, 14.01.2010 - I ZB 32/09

    hey!

    Auszug aus BPatG, 06.08.2015 - 25 W (pat) 49/13
    Diesen Anforderungen genügt die angemeldete Marke in Bezug auf die zurückgewiesenen Waren und Dienstleistungen selbst dann nicht, wenn, wie dies der Bundesgerichtshof in seiner Rechtsprechung stets betont, ein großzügiger Maßstab angelegt wird und jede noch so geringe Unterscheidungskraft ausreichen soll, um das Schutzhindernis zu überwinden (vgl. BGH GRUR 2014, 872 Rn. 12 - Gute Laune Drops; allerdings differenzierend gegenüber den Anforderungen bei der Unterscheidungskraft von Werktiteln, die der Bundesgerichtshof im Vergleich zur markenrechtlichen Unterscheidungskraft als noch geringer einstuft, siehe BGH GRUR 2009, 949 Rn. 17 - MyWorld; GRUR 2010, 640 Rn. 15 - hey!).
  • BGH, 22.01.2009 - I ZB 34/08

    My World

    Auszug aus BPatG, 06.08.2015 - 25 W (pat) 49/13
    Diesen Anforderungen genügt die angemeldete Marke in Bezug auf die zurückgewiesenen Waren und Dienstleistungen selbst dann nicht, wenn, wie dies der Bundesgerichtshof in seiner Rechtsprechung stets betont, ein großzügiger Maßstab angelegt wird und jede noch so geringe Unterscheidungskraft ausreichen soll, um das Schutzhindernis zu überwinden (vgl. BGH GRUR 2014, 872 Rn. 12 - Gute Laune Drops; allerdings differenzierend gegenüber den Anforderungen bei der Unterscheidungskraft von Werktiteln, die der Bundesgerichtshof im Vergleich zur markenrechtlichen Unterscheidungskraft als noch geringer einstuft, siehe BGH GRUR 2009, 949 Rn. 17 - MyWorld; GRUR 2010, 640 Rn. 15 - hey!).
  • BPatG, 07.03.2001 - 29 W (pat) 351/99
    Auszug aus BPatG, 06.08.2015 - 25 W (pat) 49/13
    Mit dem Begriff "Plus" wird vorliegend ohne weiteres verständlich zum Ausdruck gebracht, dass die derart gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen in Bezug auf "Synchronisationseigenschaften" oder "Synchronisationsfähigkeiten" gegenüber Standardprodukten ein "Plus" bzw. einen "Mehrwert" enthalten, sei es dass die Synchronisation schneller von statten geht, einen größeren Umfang aufweist oder auf dem neueren technischen Stand ist als dies bei Standardprodukten der Fall ist (zur beschreibenden Bedeutung des Bestandteils "plus" in Wortkombinationen vgl. 32 W (pat) 019/00 - Komfort Plus; 32 W (pat) 018/95 - OECOPLUS; 24 W (pat) 051/04 - PROTECTION PLUS; 33 W (pat) 046/04 - Risikoplus; 29 W (pat) 351/99 - SelectPlus; 32 W (pat) 103/99 - VOLUME PLUS;  25 W (pat) 310/03 - medizin plus).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 06.08.2015 - 25 W (pat) 49/13
    Keine Unterscheidungskraft besitzen insbesondere Bezeichnungen, denen der Verkehr im Zusammenhang mit den beanspruchten Waren und Dienstleistungen lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnet (vgl. BGH 2006, 850 Rn. 19 - FUSSBALL WM 2006; EuGH GRUR 2004, 674 Rn. 86 - Postkantoor).
  • BGH, 06.11.2013 - I ZB 59/12

    smartbook - Markenlöschungsverfahren: Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt für das

  • EuGH, 12.02.2009 - C-39/08

    Bild digital - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 89/104/EWG

  • EuGH, 08.05.2008 - C-304/06

    Eurohypo / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

  • BPatG, 29.06.2006 - 33 W (pat) 46/04
  • BGH, 19.02.2014 - I ZB 3/13

    Schutzentziehung für eine IR-Marke: Unterscheidungskraft eines englischsprachigen

  • BGH, 17.08.2011 - I ZB 70/10

    Institut der Norddeutschen Wirtschaft e. V.

  • BPatG, 05.02.2015 - 30 W (pat) 520/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "CINE ENGINE" - Marke ist teilweise für die

  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

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