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   BPatG, 06.09.2016 - 4 Ni 37/14 (EP)   

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https://dejure.org/2016,46715
BPatG, 06.09.2016 - 4 Ni 37/14 (EP) (https://dejure.org/2016,46715)
BPatG, Entscheidung vom 06.09.2016 - 4 Ni 37/14 (EP) (https://dejure.org/2016,46715)
BPatG, Entscheidung vom 06. September 2016 - 4 Ni 37/14 (EP) (https://dejure.org/2016,46715)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bundespatentgericht PDF
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zurückweisung eines Patents mit der "DEVICE FOR IMPROVING BREATHING" mangels erfinderischer Tätigkeit; Nachweis des Hinausgehens eines Patents über den Inhalt der Anmeldung in der ursprünglich eingereichten Fassung hinaus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • OLG Düsseldorf, 11.06.2015 - 2 U 64/14

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine Vorrichtung zur Verbesserung

    Auszug aus BPatG, 06.09.2016 - 4 Ni 37/14
    (siehe auch Urteil des OLG Düsseldorf 1-2 U 64/14 4c S. 16: "Ist die eingestellte Vorwärtsposition erreicht und ist ihre Aufrechterhaltung in dieser Weise gesichert, besteht kein Grund zu einer weitergehenden Fixierung des Unterkiefers im Verhältnis zum Oberkiefer. Die erfindungsgemäßen Vorteile werden vielmehr auch dann erzielt, wenn der untere Bogen nach Erreichen einer im Verhältnis zum oberen Bogen hinreichend nach vorn gezogenen Position noch weiter nach vorn und hiernach wieder zurück in die eingestellte Vorwärtsposition bewegt werden kann.").

    So greift im ersten Ausführungsbeispiel der Haken (44) von hinten in den Befestigungshaken (34) und zieht damit den unteren Bogen nach vorne (siehe auch Urteil des OLG Düsseldorf 1- 2 U 64/14 4c S. 15: "Der Fachmann versteht den Begriff "zieht" vor diesem Hintergrund dahin, dass eine Zugkraft auf den unteren Bogen ausgeübt wird, um ihn vor dem oberen Bogen zu platzieren.").

  • BGH, 18.06.2009 - Xa ZR 138/05

    Fischbissanzeiger

    Auszug aus BPatG, 06.09.2016 - 4 Ni 37/14
    Für die Beurteilung, ob eine beanspruchte Lösung auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht, ist von dem auszugehen, was der Gegenstand der Erfindung in der Gesamtheit seiner Lösungsmerkmale in ihrem technischen Zusammenhang (BGH GRUR 2007, 1055 - Papiermaschinengewebe) gegenüber dem Stand der Technik im Ergebnis tatsächlich leistet (BGH GRUR 2010, 607 - Fettsäurezusammensetzung), wobei verschiedene Ausgangspunkte in Betracht zu ziehen sein können (BGH GRUR 2009, 1039 - Fischbissanzeiger).
  • BGH, 25.11.2014 - X ZR 119/09

    Schleifprodukt - Patentnichtigkeitsverfahren: Patentbeschränkung durch Aufnahme

    Auszug aus BPatG, 06.09.2016 - 4 Ni 37/14
    Deshalb ist es grundsätzlich zulässig, das Patent durch die Aufnahme einzelner oder sämtlicher dieser Merkmale in den Patentanspruch zu beschränken, sofern die beanspruchte Kombination in ihrer Gesamtheit eine technische Lehre darstellt, die der Fachmann den ursprünglichen Unterlagen als mögliche Ausgestaltung der Erfindung entnehmen kann, wenn die Merkmale eines Ausführungsbeispiels, die zusammen, aber auch je für sich den durch die Erfindung erreichten Erfolg fördern, der näheren Ausgestaltung der unter Schutz gestellten Erfindung dienen (BGH GRUR 2015, 249 - Schleifprodukt).
  • BGH, 21.10.2010 - Xa ZB 14/09

    Winkelmesseinrichtung

    Auszug aus BPatG, 06.09.2016 - 4 Ni 37/14
    Da der Senat der Auffassung folgt, dass - wie vorliegend auch durch die Hilfsanträge 1a und 2a geschehen - die Verteidigung des Patents durch eine gedankliche Weglassung des unzulässig erweiterten Merkmals (BGH GRUR 2011, 40 - Winkelmesseinrichtung) eine beschränkte Verteidigung darstellt, welche nach dem Antrag der Beklagten zudem unter Aufnahme eines Disclaimers erfolgt, bedarf die nach Hauptantrag verteidigte Fassung insoweit keiner ergänzenden Überprüfung auf Bestand.
  • BGH, 11.02.2014 - X ZR 107/12

    Patentnichtigkeitssache betreffend ein Europäisches Patent: Voraussetzungen

    Auszug aus BPatG, 06.09.2016 - 4 Ni 37/14
    Entscheidend ist, was der Gesamtheit der ursprünglichen Unterlagen als zur angemeldeten Erfindung gehörend zu entnehmen ist (GRUR 2014, 1026 - Analog-Digital-Wandler), wobei die Ermittlung dessen, was dem Fachmann als Erfindung und was als Ausführungsbeispiel der Erfindung offenbart wird, wertenden Charakter hat, und eine unangemessene Beschränkung des Anmelders bei der Ausschöpfung des Offenbarungsgehalts der Voranmeldung vermeidet (BGH GRUR 2014, 542 - Kommunikationskanal).
  • BGH, 24.07.2012 - X ZR 126/09

    Leflunomid

    Auszug aus BPatG, 06.09.2016 - 4 Ni 37/14
    Nach st. Rspr. (BGHZ 76, 97 - Terephthalsäure) genügt zwar für die Vorwegnahme der erfindungsgemäßen Lehre im Sinn der Neuheitsprüfung und die Vorbekanntheit einer Verfahrensanweisung, dass deren Befolgung zwangsläufig eine Sache oder einen Zustand zur Folge hat, die objektiv die von der Erfindung gelehrte Beschaffenheit aufweist (GRUR 2012, 1130 - Leflunomid).
  • BGH, 17.02.2015 - X ZR 161/12

    Patentnichtigkeitssache betreffend ein Europäisches Patent: Nichtigerklärung

    Auszug aus BPatG, 06.09.2016 - 4 Ni 37/14
    Insofern ist zur Abgrenzung maßgeblich, ob durch das eingefügte Merkmal lediglich eine Anweisung zum technischen Handeln konkretisiert wird, die in diesen Unterlagen als zur Erfindung gehörend offenbart ist, oder ob damit ein technischer Aspekt angesprochen wird, der daraus weder in seiner konkreten Ausgestaltung noch auch nur in abstrakter Form als zur Erfindung gehörend zu entnehmen ist (BGHZ 204, 199 - Wundbehandlungsvorrichtung).
  • BGH, 14.08.2012 - X ZR 3/10

    UV-unempfindliche Druckplatte

    Auszug aus BPatG, 06.09.2016 - 4 Ni 37/14
    Wird die erfindungsgemäße Lehre durch eine in der Anmeldung nicht (deutlich) offenbarte Eigenschaft eines ihrer Bestandteile charakterisiert, die dem Fachmann eine zielgerichtete Auswahl geeigneter Ausführungsformen erlaubt (hier: fehlende Einstellbarkeit im Mund), fehlt es an einer Offenbarung in der Anmeldung, wenn die Eigenschaft objektiv auch einem dort offenbarten Ausführungsbeispiel zukommt, sie für den Fachmann aber jedenfalls nicht ohne Weiteres zu erkennen ist (siehe GRUR 2012, 1133 "UV-unempfindliche Druckplatte").
  • BGH, 17.01.1980 - X ZB 4/79

    Terephthalsäure

    Auszug aus BPatG, 06.09.2016 - 4 Ni 37/14
    Nach st. Rspr. (BGHZ 76, 97 - Terephthalsäure) genügt zwar für die Vorwegnahme der erfindungsgemäßen Lehre im Sinn der Neuheitsprüfung und die Vorbekanntheit einer Verfahrensanweisung, dass deren Befolgung zwangsläufig eine Sache oder einen Zustand zur Folge hat, die objektiv die von der Erfindung gelehrte Beschaffenheit aufweist (GRUR 2012, 1130 - Leflunomid).
  • BGH, 27.05.2014 - X ZR 2/13

    Patentnichtigkeitsverfahren: Vorsorgliche weitere Hilfsanträge des Beklagten in

    Auszug aus BPatG, 06.09.2016 - 4 Ni 37/14
    Entscheidend ist, was der Gesamtheit der ursprünglichen Unterlagen als zur angemeldeten Erfindung gehörend zu entnehmen ist (GRUR 2014, 1026 - Analog-Digital-Wandler), wobei die Ermittlung dessen, was dem Fachmann als Erfindung und was als Ausführungsbeispiel der Erfindung offenbart wird, wertenden Charakter hat, und eine unangemessene Beschränkung des Anmelders bei der Ausschöpfung des Offenbarungsgehalts der Voranmeldung vermeidet (BGH GRUR 2014, 542 - Kommunikationskanal).
  • BGH, 22.12.2009 - X ZR 27/06

    Hubgliedertor I

  • BGH, 15.05.2007 - X ZR 273/02

    Papiermaschinengewebe

  • BGH, 15.04.2010 - Xa ZR 28/08

    Fettsäurezusammensetzung

  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 168/00

    Schneidmesser I

  • BGH, 18.11.2010 - Xa ZR 149/07

    Fentanyl-TTS

  • BGH, 24.01.2012 - X ZR 88/09

    Elektronenstrahltherapiesystem

  • BGH, 09.06.2015 - X ZR 101/13

    Polymerschaum II - Patentnichtigkeitsverfahren betreffend ein Europäisches

  • BPatG, 27.03.2012 - 4 Ni 24/10

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Kaffeemaschine" - mit der beschränkten

  • BGH, 17.07.2012 - X ZR 117/11

    Polymerschaum

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