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   BPatG, 06.10.2003 - 30 W (pat) 216/02   

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https://dejure.org/2003,32290
BPatG, 06.10.2003 - 30 W (pat) 216/02 (https://dejure.org/2003,32290)
BPatG, Entscheidung vom 06.10.2003 - 30 W (pat) 216/02 (https://dejure.org/2003,32290)
BPatG, Entscheidung vom 06. Oktober 2003 - 30 W (pat) 216/02 (https://dejure.org/2003,32290)
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  • BGH, 08.07.1999 - I ZB 49/96

    Prägende Wirkung des Gesamteindrucks einer Marke

    Auszug aus BPatG, 06.10.2003 - 30 W (pat) 216/02
    Davon ist auszugehen, wenn die übrigen Markenteile für die angesprochenen Verkehrskreise in einer Weise zurücktreten, daß sie für den Gesamteindruck vernachlässigt werden können, zB wegen Kennzeichnungsschwäche (BGH MarkenR 2000, 20 - RAUSCH/ELFI RAUCH).
  • BGH, 16.07.1998 - I ZB 5/96

    "JOHN LOBB"; Annahme markenrechtlicher Warenähnlichkeit von Schuhen und

    Auszug aus BPatG, 06.10.2003 - 30 W (pat) 216/02
    In Bezug auf die "Schuhwaren" der angegriffenen Marke ist allerdings schon zweifelhaft, ob diese mit den Widerspruchswaren überhaupt ähnlich sind (vgl BGH GRUR 1999, 164 - JOHN LOBB; bei dieser Entscheidung hat der BGH die Warenähnlichkeit zwischen "Bekleidungsstücken" und "Schuhen" verneint).
  • BGH, 16.11.2000 - I ZR 34/98

    EVIAN gegen REVIAN. Eine Markenstreit um Mineralwasser und Wein vor dem BGH

    Auszug aus BPatG, 06.10.2003 - 30 W (pat) 216/02
    Die Beurteilung der Verwechslungsgefahr erfolgt durch Gewichtung von in Wechselbeziehung zueinanderstehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Marken, der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren sowie der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke, so daß ein geringer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen hohen Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr zB BGH MarkenR 2002, 332, 333 - DKV/OKV; GRUR 2001, 507, 508 - EVIAN/REVIAN; GRUR 2000, 506, 508 - ATTACHÉ/TISSERAND jew mwN).
  • BGH, 13.01.2000 - I ZR 223/97

    ATTACHÉ/TISSERAND; Verwechslungsgefahr aufgrund des Gesamteindrucks einer Marke

    Auszug aus BPatG, 06.10.2003 - 30 W (pat) 216/02
    Die Beurteilung der Verwechslungsgefahr erfolgt durch Gewichtung von in Wechselbeziehung zueinanderstehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Marken, der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren sowie der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke, so daß ein geringer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen hohen Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr zB BGH MarkenR 2002, 332, 333 - DKV/OKV; GRUR 2001, 507, 508 - EVIAN/REVIAN; GRUR 2000, 506, 508 - ATTACHÉ/TISSERAND jew mwN).
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